BL: Regierung will Kirchensteuer nicht mehr gratis eintreiben

Der Regierungsrat überweist dem Landrat im Rahmen des Entlastungspakets 12/15 einen Entwurf zur Änderung des Kirchengesetzes: Die kantonale Steuerverwaltung erhebt von den steuerpflichtigen juristischen Personen eine Kirchensteuer von 5 Prozent des Staatssteuerbetrags zugunsten der Landeskirchen. Die Kirchensteuer wird zusammen mit der Staatssteuer in Rechnung gestellt und einmal jährlich an die Landeskirchen verteilt. Diese Dienstleistung hat die Steuerverwaltung bisher unentgeltlich zugunsten der Landeskirchen erbracht. Mit der neu einzuführenden Provision soll der Aufwand der kantonalen Steuerverwaltung für den Bezug der Kirchensteuern abgegolten werden. Es soll daher für den Bezug und die Weiterleitung der Kirchensteuern an die Landeskirchen eine Bezugsprovision von 1 Promille (Korrektur nach Nachfrage: 1 Prozent) des bezogenen Kirchensteuerbetrags eingeführt werden. Diese Provision führt beim Kanton zu einem zusätzlichen Ertrag von über 80'000 Franken pro Jahr. Das Total der Kirchensteuern in BL beträgt demzufolge  Korrektur nach Nachfrage: 8 Millionen.

http://www.baselland.ch/Newsdetail-Finanzen-Kirchen.309167+M54be7c652e4.0.html  PM wurde nach der Nachfrage von AK korrigiert.