EGMR: Verbot von Plakaten der Raelianer war rechtens

Die Neuenburger Regierung hat rechtmässig gehandelt, als sie der Raël-Sekte das Aufhängen von Plakaten verbot. Zu diesem Schluss kam die grosse Kammer des Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg. Sie wertete den Schutz Dritter höher als die Meinungsäusserungsfreiheit. Die Neuenburger Behörden hatten der Raël-Bewegung 2001 die Bewilligung für eine Plakat-Aktion verweigert. Stein des Anstosses war nicht das Plakat selber. Das Verbot erfolgte vielmehr wegen der fett aufgedruckten Adresse der Raëlianer-Website, auf der die Vereinigung ihre Ideen propagiert. Auf eine Beschwerde der Raëlianer hin entschied die erste Abteilung des EGMR im Januar 2011, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht verletzt worden sei. Die Raëlianer zog den Fall weiter an die Grosse Kammer, die am Freitag nun mit neun zu acht Richterstimmen zum gleichen Schluss gekommen ist.

http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/verbot-von-plakaten-fuer-ufo-sekte-war-rechtens-1.17351222

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