Kt. ZG: Kein Verbot von Sexualunterricht an der Primarschule

Ein Vorstoss von zwei SVP-Kantonsräten fand bei Regierung und Parlament kein Gehör. Philip C. Brunner und Manuel Brandenberg hatten verlangt, dass vor der 5. Primarklasse in der öffentlichen Schule kein Sexualunterricht stattfinden darf. Ausserdem sollten Eltern ihre Kinder vom Unterricht dispensieren dürfen. In der Motion wurde der Regierungsrat aufgefordert, das Schulgesetz entsprechend zu ändern. Zu früher staatlicher Sexualunterricht verletze das Recht auf geistige Unversehrtheit, argumentieren die beiden Motionäre. Sexuelle Aufklärung sei zudem Sache der Eltern.

http://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/kantone/zug/Kein-Verbot-von-Sexualunterricht-im-Kanton-Zug;art93,186406

Religiöse und Konservative argumentieren neuerdings mit der "geistigen Unversehrtheit" der Kinder. Dabei geht es aber offensichtlich um das Erziehungsrecht der Eltern. Dahinter steht die Angst vor einer frühzeitigen Sexualisierung von Kindern.Ähnlich wie in der derzeit geführten Debatte über die Beschneidung ist auch hier die Frage nach dem Interesse des Kindes zu stellen. Es ist heute unbestritten, dass die Sexualerziehung dem Interesse des Kindes dient, weil sie ihm auch ermöglicht, sexuelle Übergriffe zu erkennen und abzuwehren.