Kt. FR: Somalierin wegen Beschneidung der Halbschwester verurteilt

60 Tage gemeinnützige Arbeit wegen Mitverantwortung an einer Beschneidung. Das Kantonsgericht in Freiburg sprach die Strafe auf Bewährung aus. Es hob damit laut einem Artikel der Freiburger Zeitung «La Liberté» den Freispruch auf, den das Strafgericht des Saanebezirks im Jahr 2010 gefällt hatte. Das Kantonsgericht befand die Afrikanerin der Aussetzung für schuldig. Sie gefährdete mit anderen Worten die Gesundheit der Halbschwester.

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