Kt. VD 17. Juni: Abstimmung über Sterbehilfe

Hat Willensfreiheit nicht auf beiden Seiten des Röstigrabens dieselbe Bedeutung? Am 17. Juni 2012 erlassen die Waadtländer als Erste ein Gesetz über die Beihilfe zum Suizid, nachdem die Waadtländer Regierung auf die Exit-Initiative zur Suizidbeihilfe in Alters- und Pflegeheimen mit einem Gegenvorschlag reagiert hat. Darin erlaubt sie die Beihilfe zum Suizid und weitet sie auf die Spitäler aus. Sie ist aber auch an gewisse Bedingungen geknüpft. Konkret muss der behandelnde Arzt zwei Fragen beantworten: Ist der Patient urteilsfähig? Leidet er an einer schweren oder unheilbaren Krankheit? Ältere Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen möchten, müssen folglich zuerst eine «Prüfung» bestehen, bevor ihr Wunsch in Erfüllung geht, sich ins Jenseits zu verabschieden. http://politblog.tagesanzeiger.ch/blog/index.php/10473/fran-ais-g-rer-la-mort-tue-la-libert/?lang=de

Die FVS empfielt die Initiative zur Annahme und den fragwürdigen Gegenentwurf zur Ablehnung: http://www.librepensee.ch/fr/2012/04/ct-vd-oui-a-linitiative-dexit/