Kt. AG: Datenschutz im Spital gewährleisten!

Pressemitteilung Die FVS begrüsst die geltende Datenschutzbestimmung (Zustimmungsregelung) für die Spitalseelsorge im Aargauer Gesundheitsgesetz. Mit der von kirchennahen Kreisen angestrebten Widerspruchsregelung wollen sich die Landeskirchen den automatische Datentransfer sichern. Die von den Kirchen vorgebrachten Probleme von Notfällen betreffen nicht die meisten, sondern Einzelfälle. Aktive Kirchenmitglieder und ihre Angehörigen wissen, dass sie jederzeit Anspruch auf den Besuch der Seelsorge haben. Die FVS setzt sich schweizweit ein für Spitaleintrittsformulare, bei denen die Konfession als freiwillige Angabe aufgeführt wird. Angesichts der Tatsache, dass nur ca 10% aller Kirchenmitglieder auch Kirchgänger sind, soll es allen Menschen freigestellt sein, ob sie von der Spitalseelsorge besucht werden wollen oder nicht. Kranken Menschen ist es zudem nicht zuzumuten, einen unerwünschten Besuch der Spitalseelsorge abzuwehren.

Fortschritte auch in den Kantonen Bern und Zürich

Auch das Kantonsspital Winterthur hat 2009 wegen des Datenschutzes seine Informationspraxis geändert. Bis anhin meldete das Spital den reformierten und den katholischen Pfarrämtern automatisch, welche Kirchenmitglieder in Spitalbetten lagen. Neu kann ein Patient auf dem Anmeldeformular selber angeben, ob das Pfarramt der Wohngemeinde benachrichtigt werden soll oder nicht.

2008 hat die FVS im Kanton Bern – mit Unterstützung des Datenschutzbeauftragten – erreicht, dass die Formulare der kantonalen Spitäler abgeändert wurden. Die Konfession wird nun als freiwillige Angabe auf dem Formular aufgeführt.

Mehr dazu: http://www.frei-denken.ch/de/2009/08/kt-zh-datenschutz-im-spital/

Schlagworte