Kt. ZH: Nur noch Seklehrer dürfen "Religion und Kultur" unterrichten

NZZ

Wer das Fach Religion und Kultur auf Sekundarstufe unterrichten will, muss ab dem Schuljahr 2013/14 zwingend über ein Sekundarlehrdiplom mit einer entsprechenden Aus- oder Weiterbildung verfügen. Der Bildungsrat hat die Zulassungsbedingungen entsprechend geändert, wie er am Dienstag mitteilte.

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