Kt. FR: Staatsrat lehnt Freiwilligkeit der Kirchensteuer für jurist. Personen ab
Freiburger Nachrichten
Der Staatsrat lehnt eine Volksmotion der Jungfreisinnigen ab, die verlangt, dass die Bezahlung der Kirchensteuer für juristische Personen freiwillig werden soll. (...) Er begründet dies unter anderem mit den vielen Aufgaben, die die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche neben der liturgischen und kultischen Funktion übernähmen. «Sie leisten einen wichtigen Beitrag bei der Betreuung Jugendlicher, der Beratung junger Eltern, der Unterstützung betagter Personen, der Sterbebegleitung, der Seelsorge in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Schulen und Strafanstalten, der Integration von Migranten sowie bei der Unterstützung von Personen in schwierigen Situationen», schreibt die Freiburger Regierung. Auch der kulturelle Beitrag der Kirchen, zum Beispiel durch die Förderung des Chorgesangs, sei bedeutend. Der Staatsrat befürchtet mit der Aufhebung der obligatorischen Kirchensteuer für juristische Personen zudem eine Übertragung der Steuerlast auf die natürlichen Personen. (...) Der Ertrag der bei juristischen Personen erhobenen Kirchensteuern für die katholische und die reformierte Kirche hat sich im Jahr 2010 auf rund 10,8 Millionen Franken belaufen.
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