Bundesgericht schützt Zwangsfinanzierung der Landeskirchen durch Nichtmitglieder

Pressemitteilung zum Bundesgerichtsentscheid 2C_360/2010

Das Bundesgericht beurteilt die Entlöhnung des Klerus aus allgemeinen Steuermitteln im Kanton Bern nicht als Verletzung der Religionsfreiheit von Nichtmitgliedern der Landeskirchen. Es hat die entsprechende Beschwerde einer Berner Freidenkerin abgewiesen, welche eine Neubeurteilung unter Art. 15 der BV 1999 angestrebt hatte. Das Bundesgericht kommt zum Schluss: "Mit dem Verzicht auf ihre Aufnahme in die neue Bundesverfassung ist davon auszugehen, dass Abgabepflichten für religiöse Zwecke jetzt anhand der allgemeinen bei der Glaubens- und Gewissensfreiheit geltenden Kriterien zu beurteilen sind." Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz nimmt den Entscheid zur Kenntnis. Wie bei der Kirchensteuer für juristische Personen schützt das Bundesgericht konsequent kantonale Erlasse, die den Landeskirchen Steuergelder von Nichtmitgliedern zuhalten. Die FVS bedauert das. Es bleibt also nur der politische Weg der vollständigen Trennung von Staat und Kirche, um diesen Missstand zu bekämpfen. Die FVS wird Allianzen suchen, um dieses Ziel zu erreichen.

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