F, Normandie: Taufregistereinträge müssen auf Wunsch unlesbar gemacht werden

Das Landgericht von Coutances (Frankreich) hat am 6. Oktober 2011 entscheiden, dass ein als Kind getaufter Bürger Anspruch darauf hat, aus dem Taufregister der katholischen Kirche gestrichen zu werden. Die Taufe ist gemäss Gerichtsurteil „eine intime persönliche Information über eine Person und geniesst den Schutz von Artikel 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches." Der Bischof wird unter Strafandrohung verurteilt, innerhalb von 30 Tagen die Eintragung zu löschen, "zum Beispiel, indem sie mit unauslöschlicher schwarzer Tinte überschrieben wird." Zehntausende von ähnlichen Fällen drohen jetzt der Kirche und die freisinnige Organisation Libre Pensée will jetzt eine Kampagne dazu organisieren.

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