Kt. VS: Kirchenfinanzierung

Kipa Während die meisten Kantonalkirchen mit Einkünften aus einer obligatorischen Kirchensteuer rechnen können, sind andere Kirchen vor allem in der Westschweiz in einer deutlich weniger komfortablen Lage. Im Bistum Sitten ist die bischöfliche Verwaltung weitgehend auf die Kirchenkollekte angewiesen, die jeweils am 1. November, dem Fest Allerheiligen, aufgenommen wird. 1 Million Franken müssen dieses Jahr auf diesem Wege zusammenkommen.

Im Bistum Sitten mit seinen 225.000 katholischen Gläubigen bestimmt das 1991 eingeführte kantonale Gesetz bezüglich der Beziehungen zwischen dem Staat und den Kirchen, dass die Pfarreien und das Bistum ihren laufenden Haushalt eigenständig verwalten. Von den insgesamt 156 Pfarreien des Bistums kennen bloss sechs eine Kirchensteuerpflicht. Im Kanton Wallis kommen für die Fehlbeträge der Pfarreien in der Regel die politischen Gemeinden auf. Anders verhält es sich bei der Bistumsverwaltung: Diese kann ihre jährlichen Fehlbeträge nur mit der Durchführung von Kollekten decken.

Bei Ausgaben von 2,26 Millionen Franken im laufenden Jahr - das sind zu knapp 70 Prozent Personalkosten für insgesamt 15 Vollzeitstellen - fehlt eine 1 Million Franken. Vom Kanton Wallis kann das Bistum Sitten eine Subvention von 420.000 Franken erwarten.

Kein Vermögen und zurückgehende Kollektenerträge Das Bistum Sitten hänge von der Unterstützung der Gläubigen ab, unterstrich Stéphane Vergère, Verwaltungsdirektor des Bistums, am Donnerstag gegenüber Kipa: "Entgegen einer weitverbreiteten Meinung verfügt das Bistum über kein Vermögen!" Die Rebberge und die Immobilien rund um die Kathedrale in Sitten seien nicht im Besitz des Bistums, sondern gehörten den Chorherren.

In den letzten Jahren sind die Erträge aus den Kirchenkollekten zurückgegangen - parallel zum allgemeinen Rückgang des Gottesdienstbesuches auch im traditionell katholischen Kanton Wallis. Zugenommen haben hingegen per Einzahlungsschein überwiesene Spenden. Legate sind dagegen laut Vergère eher selten, und auf sie ist bei einer Finanzplanung ohnehin kein Verlass.

Der Kanton Wallis kennt keine kirchenrechtliche Körperschaft, durch die das Bistum über eine Kirchensteuerpflicht finanziert werden könnte.

http://www.kipa-apic.ch/index.php?na=0,0,0,0,d&ki=224507

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