Zürcher Freidenker begrüssen Initiative der Jungfreisinnigen, plädieren aber für mehrheitsfähige Variante

Die Zürcher Freidenker gratulieren den Jungfreisinnigen zu ihrem Ansinnen, die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen abzuschaffen. Unternehmerische Zwangsabgaben an Religionsgemeinschaften sind ein rechtsstaatliches Ärgernis, welches beseitigt gehört. Die Freidenker hoffen, dass ein Zürcherisches Ja schweizweit Signalwirkung haben wird. Umso wichtiger ist es aus ihrer Sicht, dass ein mehrheitsfähiger Initiativtext zur Abstimmung gebracht wird. Nach Einschätzung der Zürcher Freidenker dürfte eine reine Abschaffungsinitiative, welche links der religiösen Mitte mehrheitlich primär als Steuersenkungsvorlage eingestuft werden dürfte, an der Urne wenig Chancen haben. Was nötig ist, ist eine Vorlage, die den Staat mit den nötigen Mitteln alimentiert, um zur Zeit an die Kirchen delegierte soziale Aufgaben selbst übernehmen zu können oder auszuschreiben.

Es gilt nur einen vergleichsweise kleinen Teil der Beiträge zu kompensieren, die heute zwangsweise an die Kirchen umgeteilt werden, denn die Kirchen arbeiten als soziale Dienstleister höchst ineffizient – gemäss Nationalfondsstudie von Marti et al. (2010) macht soziales Engagement nur rund ein Drittel der kirchlichen Dienstleistungen aus. Dieser Anteil soll aber sichergestellt werden.

Ein von Marc Wäckerlin (Piratenpartei Winterthur) eingebrachter Vorschlag zielt in die richtige Richtung: Er schlägt eine über zehn Jahre gestaffelte Reduktion der Kirchensteuer für juristische Personen bei gleichzeitiger sanfter Erhöhung der Staatssteuer vor. Während dieser Übergangszeit soll die Staatssteuer für juristische Personen jährlich um die Hälfte (oder als Variante: ein Drittel) des bei der Kirchensteuer eingesparten Betrags angehoben werden. Nach zehn Jahren wäre die Kirchensteuer für juristische Personen abgeschafft, die Staatssteuer wäre um die Hälfte bzw. ein Drittel dieses Betrags erhöht. Die Unternehmer würden von der Vorlage finanziell profitieren aber weiterhin einen Beitrag an sozial sinnvolle oder notwendige Dienstleistungen entrichten. So wäre ein Modell geschaffen, welches unternehmensfreundlich und gerecht zugleich ist - und an der Urne beste Chancen auf  Mehrheiten links und rechts der religiösen Mitte hätte.

Die Freidenker appellieren an die Jungfreisinnigen, die Initiative nicht als blosses Wahlkampfinstrument zu nutzen sondern sie wirklich mit dem Ziel, die Kirchensteuer via Volksabstimmung zu beerdigen, zu lancieren.

FVS: 7 Thesen zur Kirchensteuerpflicht juristischer Personen