Suizidhilfe: Stärkung des Selbstbestimmungsrechts

Der Bundesrat hat entschieden, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht zu verzichten. Er ist zum Schluss gekommen, dass eine Gesetzesänderung verschiedene Nachteile mit sich bringen würde. Die Landesregierung will aber die Suizidprävention und Palliative Care weiter fördern, um die Anzahl der Suizide zu verringern. Das gesamte Massnahmenpaket soll zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts beitragen.

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