St.-Anna-Kapelle wird zum Ladenlokal

Die Kapelle hinter dem Warenhaus St. Annahof in Zürich darf wenigstens zum Teil als Ladenlokal genutzt werden. Der Kirchenraum darf mit einem Zwischenboden unterteilt werden, und die drei Fenster an der Fassade dürfen zu Türen erweitert werden. Das hat der Zürcher Stadtrat entschieden. Rekurse des Heimatschutzes gegen diesen Entscheid haben sowohl das Baurekurs- wie auch das Verwaltungsgericht abgelehnt.

Drei Gründe gegen den integralen Schutz Die Gerichte sprachen sich gegen den integralen Schutz aus, weil

  • bei früheren Umbauten schon viel der originalen Innenausstattung verloren gegangen war
  • die Evangelische Gesellschaft als Besitzerin mit der integralen Erhaltung auf Dauer finanziell überfordert wäre
  • die Kirche nur noch in bescheidenem Ausmass als solche genutzt wird.

Der Stadtzürcher Heimatschutz findet den Entscheid der beiden Gerichte «bestürzend», wie er in einem Communiqué schreibt. Es sei stossend, die Kapelle zum 100-jährigen Bestehen nicht sorgfältig zu sanieren, sondern «durch einen Umbau zu verstümmeln». Mit der Begründung, man lagere ein, was jetzt abgebrochen und entfernt werde, führe man den Denkmalschutz ad absurdum. Denn in dieser Art könnte man ja mit allen schützenswerten Bauten verfahren.

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig, der Heimatschutz hofft aber darauf, dass bald neue gerichtliche Entscheide diese Haltung zum Denkmalschutz korrigieren.

Aus Sicht der Konfessionsfreien ist die Umnutzung von Kirchen dringend geboten. Allgemeine Steuermittel sollen nur für den Erhalt von ausserordentlichen Zeitzeugen ausgegeben werden. Nicht jede der Hunderten von kaum genutzten Kirchen verdient dieses Prädikat.

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