"Karfreitagsruhe": Ruhe wegen den Reformierten!

Die Reformierten halten den Karfreitag für einen hohen Feiertrag. Sie verehren am Karfreitag das Leiden. Im traditionell reformierten Kanton Zürich steht deshalb im

Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz vom 26. Juni 2000

Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 10. März 1992, beschliesst: § 1.    Öffentliche Ruhetage sind: a) Sonntage, b) Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag (26. Dezember). Hohe Feiertage sind: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag. Die in Absatz 1 lit. b genannten öffentlichen Ruhetage werden im Sinne des Arbeitsgesetzes den Sonntagen gleichgestellt. 2. Allgemeine Vorschrift § 2.    An öffentlichen Ruhetagen sind alle Tätigkeiten untersagt, die geeignet sind, die dem Charakter des jeweiligen Ruhetages angemessene Ruhe ernstlich zu stören. 3. Besondere Vorschriften  für die hohen Feiertage § 3.    An den hohen Feiertagen sind insbesondere untersagt: a) Schiessübungen, b) Umzüge und Demonstrationen, c) Schaustellungen, d) kommerzielle Ausstellungen, e) öffentliche Versammlungen nicht religiöser Natur, f) Sportveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Konzertveranstaltungen, Theatervorstellungen und Filmvorführungen; ausgenommen sind Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden. Besondere Anlässe und Veranstaltungen, welche dem Charakter des hohen Feiertages nicht widersprechen, können durch die Gemeinde bewilligt werden.

Allianz der Religiösen

Heute sind noch ca. 34% der EinwohnerInnen des Kantons Zürich reformiert. Für die Katholiken ist der Karfreitag kein Feiertag. In traditionell katholischen Kantonen wie dem Wallis wird deshalb am Karfreitag auch gearbeitet. Trotzdem haben auch die Katholiken im Kanton Zürich dem Zürcher Ruhetagsgesetz in seiner heutigen Form zugestimmt.

Das ist ein Beispiel für die Allianz der Religiösen, dafür dass sich die Religiösen in solchen Fragen solidarisieren, um der Säkularisierung entgegenzuwirken.

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Zuviel-Sex-Appeal-und-Zauberei-im-Tanz-16475787

Im "katholischen" Wallis ist der Karfreitag kein Ruhetag Gesetz über die Ruhe an Sonn- und Feiertagen vom 9. Juli 1936 Der Grosse Rat des Kantons Wallis willens, die strenge Beobachtung der öffentlichen Ruhe an Sonn- und gebotenen Festtagen zu sichern; auf Antrag des Staatsrates, verordnet: Art. 1 Der Sonntag wird als Tag der öffentlichen Ruhe erklärt. Die in der Diözese gebotenen Feiertage sind dem Sonntag gleichgestellt.

"Tanzverbote" in der Schweiz

Explizite Tanzverbote gibt es z.B. in den Kantonen: AG, GL, UR, OW, SO, AI/AR  und  ZH

http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/buerger-verwaltung/artikel/nachlese_ein-tanzschritt-vorwaerts/

Aber auch anderes ist verboten: http://www.swissinfo.ch/ger/Faellt_das_Tanzverbot_in_Luzern.html?cid=7237544

Politische Vorstösse

2012 Zürcher Konfessionslose.ch reichen Einzelinitiative zur Änderung des Ruhetaggesetzes ein.

2011 Kanton Baselland hebt Tanzverbot auf.

21. Juni 2010 Kt. LU: Tanzverbot ist abgeschafft Der Luzerner Kantonsrat hat das Tanzverbot ohne weitere Diskussion aufgehoben. Künftig darf auch am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischen Bettag, an Weihnachten und Aschermittwoch getanzt werden.

10.3.2009 In Appenzell Innerrhoden soll in der Karwoche weiterhin nicht getanzt werden tagblatt.ch

Säkulare Feiertage braucht das Land

In der Schweizer Boulevard-Zeitung Blick wurde 2008 ein Luzerner Religionsprofessor zitiert, der in einem Interview mit der Surseer Zeitung gesagt haben soll, man müsse sich überlegen, ob man nicht gewisse christliche Feiertage abschaffen und damit Platz machen sollte für z.B. islamische Feiertage.

Die FreidenkerInnen und Konfessionslosen in der Schweiz sprechen sich klar gegen ein solches Ansinnen aus.
 Staatliche anerkannte religiöse Feiertage mit allgemeingültigen Verhaltensvorschriften (Verbot von öffentlichen Veranstaltungen, keine Tanzanlässe, keine Popkonzerte, keine Filmvorführungen etc.) gehören abgeschafft.

Länder wie Kanada kennen jeden Monat ein langes Wochenende, das Holidayweekend, ohne besondere Bedeutung aber in Anerkennung der Tatsache, dass die Menschen sich immer schon in regelmässigen Abständen Zeit zum Feiern genommen haben.

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