BVerwGer: SBB müssen israelkritisches Plakat im HB Zürich dulden

NZZ Das Plakat war von der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) im März 2009 im Auftrag eines Mitglieds der Aktion Palästina-Solidarität zunächst an mehreren Stellen des Hauptbahnhofs ausgehängt worden. Nach drei Tagen veranlassten die SBB die Entfernung, nachdem sie auf den politischen Inhalt aufmerksam gemacht worden war.

Die Bundesbahnen seien bei der Nutzung der Bahnhofswände durch Dritte an die Einhaltung der Grundrechte gebunden. Ihre Weigerung hatten die SBB mit einem internen Reglement begründet, wonach Werbungen und Botschaften «zu aussenpolitisch brisanten Themen für sämtliche Medien ausgeschlossen sind».

Gemäss dem Urteil geht dieses generelle Verbot zu weit. Bahnhöfe mit ihren vielen Passanten würden einen wichtigen Raum für den Austausch von Meinungen darstellen. Durch die fragliche Bestimmung werde jegliche Meinungsäusserung mit Bezug zum Ausland unterbunden.

Eine mildere, aber ebenso geeignete Massnahme wäre laut Gericht eine Bewilligungspflicht für Meinungsäusserungen, welche eine unmittelbare und schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder des ordnungsgemässen Bahnverkehrs bewirken könnten. Das sei beim umstrittenen Plakat nicht der Fall.

Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/sbb_muss_israelkritisches_plakat_im_hb_zuerich_aufhaengen_1.10219949.html

Schlagworte