Keine Zwangsabgaben für nichtstaatliche Organisationen!

Weder Kirchen- noch Mandatssteuer!

Die FVS ist gegen jegliche Zwangsabgaben an nichtstaatliche Organisationen. Mandatssteuern bedeuten - gleich wie die Kirchensteuern - eine Privilegierung von einigen wenigen Organisationen. Religiöse Gemeinschaften sollen sich als privatrechtliche Vereine über Mitgliederbeiträge und Spenden finanzieren - wie alle anderen Gruppierungen der Zivilgesellschaft auch. Wo der Staat soziale Aufgaben zu erfüllen hat, soll er sie selber erbringen oder an Private auslagern. Dies kann er mittels Leistungsvereinbarungen und über das ordentliche Budget tun. Menschen tun Gutes - ohne Zwang! Die breite Palette von Vereinen und Stiftungen in der Schweiz ist der Beweis dafür, dass die Menschen soziales Bewusstsein haben, viele Stunden ehrenamtlich arbeiten, Mitgliederbeiträge zahlen und Projekte mit Spenden unterstützen. Sie müssen nicht dazu gezwungen werden.

Mythos "Kirche=Gemeinnützigkeit" Dass die "Landeskirchen" als einzige Gutes tun - und das für alle und erst noch gratis - ist ein Mythos. "Landeskirchen" finanzieren sich heute nicht nur über die Kirchensteuern ihrer Mitglieder, sondern in den meisten Kantonen auch über eine Kirchensteuer für juristische Personen, sowie über allgemeine Staatsbeiträge an Pfarrerlöhne, soziale Projekte und den Unterhalt der Liegenschaften. In den letzten Jahren verlangen zudem immer mehr Kirchgemeinden von Nichtmitgliedern Gebühren für ihre Leistungen. Last but not least sind die "Landeskirchen" seit jeher durch die Steuerbefreiung privilegiert.

FVS-Copräsidentin Grazia Annen auf Tele 1

Mehr zum Thema:

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