EGMR: Raelianerplakat zu Recht verboten

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"Stein des Anstosses war nicht das Plakat selber mit den üblichen UFOs und Ausserirdischen. Das behördliche Verbot erfolgte vielmehr wegen der fett aufgedruckten Adresse der Raëlianer-Homepage. Das Bundesgericht bestätigt 2005, dass die dort propagierten Ideen sowie ein Link zu Klon-Angeboten das Verbot rechtfertigen würden.

Bei den fraglichen Dienstleistungen der Raëlianer-Firma Clonaid, welche 2002 die Geburt des ersten Klon-Babys gemeldet hatte, handle es sich nach Schweizer Recht um widerrechtliche Tätigkeiten. Weiter könnten gewisse Passagen in den angepriesenen Büchern von Sektengründer Raël Erwachsene zum Sex mit Minderjährigen verleiten.

Zumindest als stossend wertete das Bundesgericht damals zudem das Eintreten der Sekte für die Regierungsform der «Geniokratie», bei der eine Weltregierung von Genies über den Rest der Menschheit herrschen soll. Die Raël-Bewegung gelangte nach dem Verdikt aus Lausanne an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). ..."

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/28077534

Inkonsequenz?

Das Urteil fiel mit 5 zu 2 Stimmen. Die beiden unterlegenen Richter argumentierten, es sei nicht einleuchtend, dass die Raëlianer in der Schweiz einerseits legal seien und eine Webseite mit den umstrittenen Inhalten unterhalten können, andererseits aber nicht auf Plakaten darauf hinweisen dürfen sollten.

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