Basel: Rekurs gegen "Schwimm-Bussen"
Die Anwältin von Eltern, die ihre Tochter aus religiösen Gründen nicht in den gemischten Schwimmunterricht schicken wollen, strebt einen "Musterprozess" an. Sie will die Religionsfreiheit als Grundrecht durch die Gerichte neu überprüfen lassen. Nötigenfalls wird sie für die Rechtsklärung bis zum Menschengerichtshof nach Strassburg gehen, erklärte sie am Freitag gegenüber der Presseagentur Kipa aus.
Der Fall führte zu zwei Rekursen. Das Basler Erziehungsdepartement büsste im Sommer fünf muslimische Familien, die ihre Kinder vom Schwimmunterricht fernhielten. Das Basler Verwaltungsgericht beendete vor kurzem dieses Rekursverfahren vorzeitig, weil die Rekurrenten keinen Kostenvorschuss leisteten.
Der zweite Rekurs ist noch hängig. Es geht wiederum um diese Busse. Die Anwältin eines Elternpaares, Sandra Sutter-Jeker, geht davon aus, dass der Rekurs gegen die Schwimmbussen intakte Erfolgschancen habe.
2008 stellte das Bundesgericht die Integration über die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Es entschied, dass die Kantone nicht mehr verpflichtet seien. Kinder aus religiösen Gründen vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht zu dispensieren.
http://www.kipa-apic.ch/index.php?pw=kineupa&na=0,0,0,0,d&ki=215183