Staatspolitische Kommission will keinen Religionsartikel

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates lehnt eine Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt sowie eine parlamentarische Initiative Donzé ab, die beide einen Religionsartikel in der Verfassung vorschlagen. Eine neue Verfassungsnorm und die darüber geführte Diskussion würden das Zusammenleben der Religionsgemeinschaften eher erschweren als verbessern.

Die pa.Iv. Donzé (Streiff). Rechtsordnung, Werte und Religionsfrieden sichern (10.448) und die Standesinitiative Basel-Stadt. Ein neuer Religionsartikel (10.326) zielen beide darauf ab, das Zusammenleben der verschiedenen Religionsgemeinschaften in der Schweiz diskriminierungsfrei und friedlich zu gestalten. Ein Religionsartikel soll die Religionsfreiheit präzisieren und zugleich die Religionsgemeinschaften in die Pflicht nehmen, die Grundrechte zu achten, den schweizerischen Rechtsstaat zu respektieren und Toleranz gegenüber Andersdenkenden walten zu lassen. Die von Nationalrätin Streiff (BE/CEg) übernommene Initiative Donzé betont ausserdem, der Schutz christlicher und freiheitlicher Werte sei sicherzustellen.

Die Kommission bestreitet zwar keineswegs die Bedeutung der durch die Initiativen aufgeworfenen Fragen, bezweifelt aber, ob diese Fragen durch neue rechtliche Normen befriedigend beantwortet werden können. Die geltende Rechtsordnung bietet genügend Instrumente, um Gefährdungen des Religionsfriedens entgegenzutreten – soweit dies mit rechtlichen Instrumenten überhaupt möglich ist. Ein Religionsartikel in der Verfassung wäre auch deshalb problematisch, weil der Staat in religiösen Fragen neutral sein muss und eine wachsende Zahl der Bevölkerung sich keiner Religion mehr zugehörig fühlt. Auch wurde die Befürchtung geäussert, dass durch vorschnelles Handeln in dieser Angelegenheit überhaupt erst eine Art Kulturkampf ausgelöst werden könnte, während die verschiedenen Religionsgemeinschaften in der Schweiz bislang weitgehend friedlich zusammengelebt haben. Von einem Teil der Kommission wurde zudem der Vorschlag kritisiert, Artikel 72 BV zu ersetzen. Sie befürchten, dass dadurch gleichzeitig der neue Absatz 3 zum Minarettverbot gestrichen und damit ein vor kurzem gefallener Volksentscheid missachtet würde. Aus diesen unterschiedlichen Gründen beantragt die Kommission dem Nationalrat, den beiden Initiativen keine Folge zu geben (Standesinitiative BS: 19 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung; pa.Iv. Donzé (Streiff): 21 zu 4 Stimmen).

http://www.schweiz.biz/2010/11/19/kein-religionsartikel-in-der-bundesverfassung/

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