FVS rügt SF-Sendung Kulturplatz vom 6.10.2010

Sendungsankündigung: Gefährliche Scherze – über Humor in global vernetzter Zeit

Molly Norris war Karikaturistin für eine Lokalzeitung im amerikanischen Seattle. Bis sie so naiv war, eine religionskritische Karikatur im Netz zu veröffentlichen. Ihr Scherz über den Propheten Mohammed ging um die Welt. Nun bezahlt sie ihn mit dem Verlust ihrer Identität. Molly Norris musste unter falschem Namen abtauchen. Ihre Geschichte beweist, welche Eigendynamik brisante Äusserungen in Zeiten von Internet und sozialen Netzwerken in kürzester Zeit entfalten können. Autor: Stefan Zucker http://www.videoportal.sf.tv/video?id=46c90ac5-7a07-4779-b744-0498628c2d86

1. Beanstandung Aussage der Sprecherin: „Die Amerikaner beharren kaltschnäuzig auf ihrem Recht, Mohammed abzubilden, obwohl das dem Abbildungsverbot in islamischen Ländern diametral entgegensteht.“

Begründung Das Bestehen auf dem Recht auf Meinungsäusserung als kaltschnäuzig zu bezeichnen, entspricht einer tendenziösen Darstellung des Konfliktes zwischen Niederlassungsfreiheit und religiöser Empfindlichkeit.

2. Beanstandung Einseitige Expertenstellungnahme durch einen Islamwissenschaftler über die Meinungsäusserungsfreiheit, mit der Aussage, dass „ganz andere Formen des Respektes verlangt werden“, weil Meinungsäusserungsfreiheit und Respekt als Wert gleichermassen unhinterfragbar seien.

Begründung

Die Meinungsäusserungsfreiheit ist ein verfassungsmässiges Recht. Der Respekt vor Meinungen, Ideologie und Religionen ist kein verfassungsmässiger Anspruch. Dieser Sachverhalt hätte durch Beizug eines Juristen adäquat dargestellt werden müssen. Es ist verheerend, wenn die Deutung dieses Konflikts allein einem – unter Fachkollegen umstrittenen – islamfreundlichen Islamwissenschaftler überlassen wird. http://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_Schulze

3. Beanstandung Im Zusammenhang mit den erfolgten Drohungen gegen Mollie Norris wird im Beitrag gesagt: „Der Respekt kommt zu spät.“ und „Der Fall Mollie Norris zeigt, dass jeder Funke zum Flächenbrand werden kann.“

Begründung Wie schon in der Ankündigung des Beitrages, wo Molly Norris als „naiv“ bezeichnet wird, wird mit dieser Darstellung des Sachverhaltes insinuiert, dass es nur ein gebotenes – nicht naives – Verhalten gebe, nämlich im voraus auf die Meinungsäusserungsfreiheit zu verzichten und im Namen des "Respekts" religiöse Dogmen von der Kritik auszunehmen. Die Frage der Zulässigkeit der Kritik an Religionen, die auch auf UNO-Ebene heftigst diskutiert wird, wird hier in einer unzulässigen Verkürzung und Einseitigkeit abgehandelt.

Die Beschwerde wurde sowohl an die SRG-Ombudsstelle wie an den Schweizerischen Presserat geschickt.

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