Deutsche Gerichte wenden Scharia an

"Es gilt das Grundgesetz, und nicht die Scharia", sagte Angela Merkel. Im SPIEGEL widersprechen nun führende Rechtsexperten der Kanzlerin. Vor allem in Familien- und Erbrechtsfällen würden sich deutsche Gerichte in ihren Urteilen häufiger auf die Scharia berufen.

Berlin - In der Debatte um die Bedeutung des Islam für die deutsche Gesellschaft widersprechen führende Rechtsexperten Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die CDU-Politikerin hatte behauptet, die Scharia gelte in Deutschland nicht. "Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren. Und das ist auch gut so", sagte Hilmar Krüger, Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln, dem SPIEGEL.

Vor allem im Familien- und Erbrecht fänden Normen der Scharia Anwendung. So werden etwa Jordanier in Deutschland nach jordanischem Recht verheiratet - und geschieden. Und sogar Frauen, die in ihrem Herkunftsland rechtmäßig eine polygame Ehe eingehen, können in Deutschland Ansprüche geltend machen: Unterhaltszahlungen, vom Ehemann erworbene Anrechte auf Sozialleistungen und einen Teil des Erbes.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,722220,00.html

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