Italien: 8‰ wird auf 12 Konfessionen ausgedehnt

Seit 1984 - mit der Neufassung der Verträge mit der Katholischen Kirche – wendet der italienische Staat anhand der jährlichen Erklärungen der Steuerzahler einen Teil (8‰) von seinen Steuereinnahmen "religiösen, wohltätigen, sozialen und unterstützenden Zwecken" zu. Diese kommen entweder dem Staat selbst zugute oder den religiösen Konfessionen, die mit ihm einen Staatsvertrag (sogenannte „Intesa“) abgeschlossen haben:

Katholische Kirche (bis 1984 einzige anerkannte Konfession) Valdenser / Methodisten seit 1984 Adventisten seit 1986 Pfingstgemeinden (Assemblee di Dio in Italia) seit 1986 Jüdische Kultusgemeinde seit 1987 Baptisten seit 1993 Lutheraner seit 1993

neu werden ab 2010 auch die Christlich Orthodoxen Apostolische Katholiken Zeugen Jehovas Buddhisten Hindus von der staatlichen Kirchenföderung des 8‰ profitieren. Muslime allerdings nicht, weil sie keine homogene Gruppe seien und man nicht genau abschätzen könne, was mit den Geldern geschieht.

http://www.corriere.it/cronache/10_agosto_27/l-otto-per-mille-si-allarga-restano-fuori-i-musulmani-gian-guido-vecchi_a6163adc-b1a8-11df-a044-00144f02aabe.shtml

Wer keine der Alternativen wählt, dessen 8‰ werden gemäss den gewählten Anteilen auf diese Begünstigten verteilt.

Konfessionsfreie können 5‰ der 8‰ selbstgewählten Einrichtungen zuwenden:

a) registrierten gemeinnützigen, sozialen Organisationen, darunter neu der UAAR b) Forschungseinrichtungen und Universitäten c) Gesundheitsforschung c-bis) registrierte Breitensportorganisationen

die restliche 3‰ verbleiben beim Staat. Damit werden Religiöse bevorzugt, weil sie die ganzen 8‰ gezielt ihrer Gemeinschaft zuwenden können, sofern sie anerkannt ist.

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