Kt. ZG: Wie steht es um die Gemeinnützigkeit der Kirchen?

Die Landeskirchen streichen gerne ihre Gemeinnützigkeit hervor, wenn es um die Verteidigung ihrer angestammten Privilegien geht. Es mag erstaunen, dass konfessionslose Eltern ihre Kinder in derart grosser Zahl in den reformierten Religionsunterricht schicken: Im Kanton Zug lebten im Jahr 2000 offiziell 10 Prozent Konfessionslose, in der Stadt Zug waren es 2004 gar 14 Prozent, heute dürften es noch mehr sein. Aber: Im Kanton Zug bezahlen nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen, also Firmen, Steuern an die Landeskirchen, unabhängig davon, welcher Glaubensrichtung Inhaber, Angestellte und Besitzer angehören.

Keine Zaungäste Gemäss Statistik betrug ihr Anteil bereits 2003 rund 40 Prozent am gesamten Kirchensteuerertrag. Zudem sponsert die Allgemeinheit die Institution Kirche durch gewichtige Steuerbefreiungen, Zuschüsse an Gebäudesanierungen, Kostenbeteiligungen bei Veranstaltungen etc. Das Argument, Konfessionslose profitierten von Dienstleistungen, die sie nicht mitfinanzierten, ist daher schlicht nicht statthaft. Das Problem der Zaungäste im reformierten Religionsunterricht könnte sich ab 2012/13 entschärfen: Bis dann soll in allen Primarklassen des Kantons das neue obligatorische Fach Ethik und Religion eingeführt sein. Es bleibt zu hoffen, dass der Stoff der vielfältigen, zunehmend säkular geprägten Erfahrungswelt der Kinder Rechnung trägt und die weltanschauliche Neutralität der öffentlichen Schule gewahrt wird. Grazia Annen, Arth am See

Leserbrief auf «Reformierte fordern Solidarität», Ausgabe vom 18. Juli 2010. Publiziert in Zisch  am 4. August 2010.
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