Kirchen sind je länger je weniger gemeinnützig

Die Subventionierung der Kirchen durch die öffentlich Hand und die Kirchensteuerpflicht von juristischen Personen wird in der Regel mit den kirchlichen Leistungen für die Allgemeinheit begründet. Vor allem in der Reformierten Kirche ist das aber  je länger je weniger zutreffend.

Fakt ist:

1. Dienstleistungen für Nichtmitglieder werden vielerorts nicht oder nicht mehr gratis erbracht

Kt. Aargau

Die Kantonalkirche empfiehlt, keine Gebühr zu erheben.

Die reformierte Kirche in Lenzburg verrechnet 2030 Franken für die Abdankung von Nichtmitgliedern, 500 Franken billiger ist es, wenn wenigstens die Angehörigen zur Kirche gehören.: http://www.nzz.ch/2005/07/10/il/articleCYVY6.html

Ref. Kirche Kirchberg AG: bietet die Dienstleistung “Abdankung” für Nichtmitglieder kommerziell an für Fr. 2′500.-.

Ref. Kirche Bözen: verrechnet CHF 1000 für eine Abdankung

Kt. Appenzell IR/AR

Die reformierten Kirchen beider Appenzell haben eine Gebührenordnung:

Art.  12 Gebührenregelung 1 Die Gebühren werden von den Kirchgemeinden in Rechnung gestellt. 2 Die folgenden Ansätze gelten bei Taufen, Trauungen, Abdankungen und Segenshandlungen (und Darbringungen?) von Nichtmitgliedern: Pauschale Fr. 500.00 bis Fr. 3'000.00 3 Bei einer Abdankung im Sinne von Art. 8, Abs. 3 wird die Pauschale von Fr. 500.00 in Rechnung gestellt. Die leistungserbringende Kirchgemeinde verrechnet die Gebühr jener Kirchgemeinde, in welcher die Person kirchensteuerpflichtig war. 4 Für Angehörige einer anderen Mitgliedkirche des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) kann die Kirchgemeinde einen reduzierten Ansatz festlegen. 5 Bei Kirchlichem Unterricht gelten folgende Ansätze Unter- und Mittelstufe Fr. 500.00 pro Kind und Jahr Oberstufe und Konfirmandenunterricht Fr. 600.00 pro Kind und Jahr

Kt. Basel-Land

Reformierte Oberwil/Therwil/EttingenKosten einer Bestattung: Wenn Angehörige der Kirche angehören 700,- Fr., für ebenfalls ausgetretene Angehörige 1200,-http://www.ref-kirche-ote.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=12&Itemid=12

Reformierte Laufental: CHF 100 für Konfessionslose  http://www.ref-kirche-laufental.ch/reglemente

Kt.  Bern

Im Kanton Bern ist eine christliche Bestattung 1240 Franken wert - inklusive Pfarrer, Organist und Sigrist: http://www.nzz.ch/2005/07/10/il/articleCYVY6.html Richtlinien für die Gebühren bei kirchlichen Trauungen und Bestattungen von Personen,  die den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn nicht angehören oder nicht angehört haben.pdf

Diese Richtlinien werden mehr und mehr in den Kirchgemeinden umgesetzt.

Musterreglement der Kantonalkirche Bern/Jura/Solothurn Höhe der Gebühren 1 Die Gebühr wird in der Form einer Pauschale erhoben. 2 Pro kirchliche Trauung oder Bestattung beträgt die Gebühr Fr. 1'810.--, zusammengesetzt aus den folgenden Kostenstellen: a) Pfarramtskosten:  Fr. 1’100.--; b) Organistenbesoldung:  Fr. 180.--; c) Sigristenbesoldung im Umfang von 3 Stunden:  Fr. 180.--; d) Benützung des Kirchengebäudes:  Fr. 250.--; e) Sekretariatskosten:  Fr. 100.--. 3 Die Gebühr gemäss Abs. 2 gilt auch: a)  falls die Trauung ausserhalb des Kirchengebäudes stattfindet; b) falls die kirchliche Bestattung nicht in der Kirche stattfindet (z.B. auf dem Friedhof). 4 Zusätzlich zur Gebühr werden Auslagen für Spesen oder weitergehende musikalische Begleitung im Gottesdienst in Rechnung gestellt.

Kt. Glarus

Verordnung über die Erhebung von Beiträgen für kirchliche Handlungen und kirchliche Dienste

(vom 12. November 2009) Art. 12 Beitragsordnung 1 Für die Benützung eines Kirchengebäudes für eine kirchliche Handlung oder einen kirchlichen Dienst für Nichtmitglieder ohne zusätzliche Beanspruchung der Pfarrperson wird ein Benützungsbeitrag erhoben. 2 Wird der Dienst der örtlichen Pfarrperson für eine kirchliche Handlung (Abdankung oder Trauung) für Nichtmitglieder gewünscht, wird ein zusätzlicher Beitrag fällig. Im Sinne eines Solidaritätsbeitrages wird ein Betrag von mindestens 1000.– Franken erhoben. Die Pfarrperson wird gemäss dem Reglement über die Stellvertretung (7/T/5) entschädigt. 3 Die Synode erlässt eine Beitragsordnung.

Kt. Luzern

Eltern, die ihr Kind nicht für den Eintritt in die Kirche anmelden wollen, entrichten für den Religionsunterricht einen Solidaritätsbeitrag zwischen Fr. 100.00 und Fr. 400.00   http://www.refluzern.ch/kan/beerdigung.php

Kt. Schaffhausen

Kirchgemeinde Oberhallau

lehnt ganz ab: http://www.nzz.ch/2005/07/10/il/articleCYVY6.html

Kt. St. Gallen

Reformierte Kirche St. Gallen: Kirchliche Abdankung

Pfarrbesoldung Fr.  300.--, Orgeldienst Fr.  150.--, Mesmerdienst Fr.  100.--, Heizung, Reinigung Fr.  150.--, Kirchenbenützung Fr.  300.--, Total Fr. 1’000.-- Benutzung kirchlicher Räume Mesmerdienst Fr.  100.--, Heizung, Reinigung Fr.  150.--, Kirchenbenützung Fr.  300.--, Total Fr.  550.--

Kt. Thurgau

Kirchenordnung 208: "Wird für Verstorbene, die nicht der Evangelischen Landeskirche angehört haben, eine kirchliche gewährt, wird dafür Rechnung gestellt. In begründeten Fällen kann die Kirchenvorsteherschaft von einer Rechnungsstellung absehen."

Märstetten 2002: ein FVS-Mitglied soll in der reformierten Kirche eine Trauerfeier durch die FVS erhalten: Ein Pfarrer bedrängt die Witwe (Kirchenmitglied) für die Abdankung ihres Mannes für mehrere Jahre die Kirchensteuer nachzuzahlen, leider mit Erfolg.

Kt. Zürich

Kirchgemeinde Aeugst

verlangt für die Abdankung einer Person, die keiner Kirche angehört hat: Nur Kirchenbenutzung: CHF 500, Abdankung durch Pfarrer: CHF 2000

2. Kirchen verlangen Unterrichtsgebühren für konfessionsfreie Kinder

Wenn sie das nicht tun, dann wohl weniger aus Nächstenliebe, sondern aus dem Kalkül: Wer Kinder so erreichen kann, hat die Nase vorn auf dem Markt der Sinnangebote.

Kt. Aargau

Bözen: ab der 3. Klasse pro Schuljahr:          Fr. 200.-- www.refkg-boezen.ch/joomla/refkg-div/reglement.pdf

Kt. Appenzell IR/AR

Reformierte Kirche Kte AI/AR

: Unter- und Mittelstufe Fr. 500.- pro Kind und Jahr
, Oberstufe und Konfirmandenunterricht Fr. 600.- pro Kind und Jahr
. Für Lager und Ausflüge sind zusätzlich die effektiven Kosten pro Kind zu entrichten.

Kt. Zug

Ab 2010 verlangt die Reformierte Kirche einen Solidaritätsbeitrag für den Religionsunterricht von Konfessionsfreien. http://www.frei-denken.ch/de/2010/07/kt-zg-reformierte-verlangen-kostenbeitrag-fur-religionsunterricht-von-konfessionsfreien/

3. Kirchen schmücken sich mit falschen Federn

Kirchen werden Leistungen zugeschrieben, die bei genauerer Betrachtung mehrheitlich von allgemeinen Steuergeldern und privaten Spenden finanziert werden.

HEKS: nur zu 4% von den Kirchen finanziert Caritas: nur zu 2% von den Kirchen finanziert

Die Mittelverwendung der Kirchen wird kaum kontrolliert

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/kanton/Ein-Wochenende-auf-Kosten-der-Steuerzahler/story/26719509