Polen: Strassburg rügt fehlende Alternative zum Religionsunterricht
Der Streit um den Ethikunterricht in den Schulen ist entschieden Seit 2002 haben die Eheleute Grzelak prozessiert. Ihr Sohn hatte nicht am Religionsunterricht teilgenommen. Gleichzeitig stellte sich heraus, dass es in der Stadt, in der er wohnte, keine einzige Schule gab, die alternativen Ethikunterricht angeboten hätte. Der Junge verbrachte die Stunden auf dem Korridor oder in der Bibliothek. Aufgrund physischer und psychischer Diskriminierung wechselte er zweimal die Schule. Die Eltern beschwerten sich bei allen möglichen Institutionen in Polen, blieben aber erfolglos.
Am 15. Juni 2010 hat der Europäische Gerichtshofes fmit 6 zu 1 Stimme entschieden, dass Polen damit die EMRK verletzt hat und zwar sowohl deren Art. 14 (Diskriminierungsverbot) wie Art. 9. (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit). Es bestätigt damit, dass das Recht auf Ethikunterricht in polnischen Schulen fiktiv ist.
Eine andere Sache ist, dass das für die Grzelaks keine praktische Bedeutung mehr haben wird. Ihr Sohn wird in Kürze das Abitur abschließen. „Wir haben das zwar hinter uns, aber trotzdem ist die Sache für mich sinnvoll“, erklärt Czesław Grzelak. „Andere Kinder sind in der gleichen Situation, vielleicht werden meine Enkel auch in diese Situation kommen. Ausserdem geht es mir darum, dass die Konstitution nicht mit Füssen getreten wird.“