Berlin: Gebet gefährdet Schulfrieden
taz | Ein Berliner Schüler darf nun doch nicht während der Schulzeit das islamische Gebet verrichten. Das Oberverwaltungsgericht hob am Donnerstag in zweiter Instanz ein Urteil vom vergangenen September auf. Das Verwaltungsgericht hatte damals 16-jährigen Yunus M. zugesprochen, einmal täglich außerhalb der Unterrichtszeiten in der Schule zu beten. Die Berliner Senatsschulverwaltung habe nun glaubhaft machen können, dass der Schulfrieden durch das tägliche Gebet gefährdet sei, so die Richter. Der Streit ist der erste dieser Art in Berlin, wo seit Jahren viele Schulen einen hohen Anteil muslimischer SchülerInnen haben. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist möglich.
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