Vermummungsverbot und Burkaverbot

Vermummungsverbote bei Demos

Gemäss Wikipedia bestrafen in den Kantonen Basel-Stadt (1990), Zürich (1995), Bern (1999), Luzern (2004), Thurgau (2004) und St. Gallen (2009) kantonale Gesetze mit Haft oder Busse, wer sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen oder Kundgebungen unkenntlich macht.

Das Vermummungsverbot in Basel wurde vom Bundesgericht 1991 im Rahmen einer staatsrechtlichen Beschwerde überprüft und für verfassungskonform befunden. Das Bundesgericht betrachtete die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung (z.B. Kundgebungen von Homosexuellen oder von islamischen Frauen aber auch Veranstaltungen gegen die schlechte Luft mittels Gasmasken) als entscheidend.[BGE 117 Ia 472, 486]

Diese Verbote waren seinerzeit ebenfalls umstritten und wurden aufgrund einer neuen Sachlage bei Demonstrationen erlassen.

Allgemeines Vermummungsverbot: von der Sitte zum Gesetz

Eine Ausweitung auf ein allgemeines Vermummungsverbot wäre eine Antwort auf eine neue Sachlage. Tatsache ist, dass erst seit kurzem extreme Muslime die hiesigen Sitten, d.h. auch den offenen Umgang und Dialog - eine der Voraussetzungen der Integration - mit dem Verfassungsrecht der Religionsfreiheit auszuhebeln versuchen. Oder anders gesagt: bisher gab es kein Vermummungsverbot, weil es niemandem in den Sinn kam, als wandelndes Zelt herumzulaufen. Nachdem sich nun gewisse Kreise auf die Religionsfreiheit berufen, muss die Grenze der Religionsfreiheit in einer freien Gesellschaft ebenfalls Gesetzesrang erhalten - um der Freiheit willen!

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