Kt. AG: Burkini im Schwimmunterricht zugelassen

Der Kanton Aargau erlaubt den "Burkini" als Schwimmbekleidung für muslimische Mädchen. Zudem solle während dem Ramadan ein abgespecktes Turnen durchgeführt werden ohne besonders anstrengende körperliche Betätigung – aus Rücksicht auf muslimische Schüler, die fasten.

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Kommentar FVS

Mädchen aber 9 Jahren schon ganz verhüllt im Schulunterricht ... und wer entscheidet, ob ein Mädchen das tragen muss? Die Eltern. Unser Gesetz gesteht den Eltern das Recht zu, bis zu deren 16. Geburtstag über die religiöse Erziehung "ihrer" Kinder zu bestimmen. Höchste Zeit, dass diese "Religionsmündigkeit" gesenkt wird: 14 Jahre beträgt sie in unseren Nachbarländern, z.T. abgestuft ab 12 Jahren. Eine Senkung wäre ein Signal an die jungen Frauen und Männer, dass der Staat sie schützt, wenn sie sich gegen das Diktat ihrer religiösen Eltern zur Wehr setzen wollen.

http://www.frei-denken.ch/de/2009/04/religionsfreiheit-von-kindern/

Dass fastende Kinder geschont werden müssen, ist nachvollziehbar und schlicht human, wenn man das Fasten zulässt. Dass sich aber der Turnunterricht fastendenen Kindern anpassen soll, ist ein Unsinn!