Gipfelkreuze beschädigen: keine Verletzung der Religionsfreiheit!
Im Oktober 2009 war das Gipfelkreuz auf dem Vanil-Noir im freiburgischen Grandvillard schwer beschädigt worden. Im vergangenen Februar wurde das Gipfelkreuz des Merlas auf dem Gemeindegebiet von Bas-Intyamon abgesägt. Die Polizei eröffnete nach den beiden Vandalenakten ein Strafverfahren gegen unbekannt wegen Verletzung der Religionsfreiheit und Sachbeschädigung.
Weiter lesen: http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Bergfuehrer-zerstoerte-Gipfelkreuze/story/31378475
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Ja-ich-habe-die-Kreuze-zerstoert/story/31849997
Télé Suisse Romande: http://www.tsr.ch/tsr/index.html?siteSect=500000&bcid=742941#vid=11891985
Le Matin: http://www.lematin.ch/actu/suisse/patrick-bussard-profane-croix-250093
Kreuze auf Berggipfeln dürften nicht unter die Religionsfreiheit fallen. Sie gehören zur Tradition der Volksgläubigkeit. Offenbar nehmen sie aber in den letzten Jahren massiv zu und steht dahinter eine eigentliche Strategie der Evangelikalen: http://bergliteratur.ch/gipfelkreuz/
Mit Kreuzen in der Landschaft, entlang von Autobahnen etc. markiert die katholische Kirche ihr Territorium.
Viele Kreuze sind wohl vor dem Raumplanungsgesetz erstellt worden und deshalb ohne Baubewilligung. Ob heute für sowas noch eine Baubewilligung erteilt werden darf, ist fraglich.
Allerdings hat erst kürzlich das Bundesgericht das Kirchengeläut als Tradition und deshalb schützenswerter "Wert" der Gesellschaft anerkannt. Eine ebenso fragwürdige Argumentation.
Ein Kreuz ist eine Sache. Es bleibt u. E. also lediglich die Sachbeschädigung. Ob allerdings die klagenden Parteien da überhaupt die Geschädigten sind, ist fraglich.
Gegen die Inflation der Kreuze und - neuerdings auch religiöser Schrifttafeln in der Landschaft - sollten die Kantone mittels Verweigerung der Baubewilligung vorgehen.