Kt. VS: Religion und Kultur?

Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesenvom 4. Juli 1962: Art. 28 Religionsunterricht Der Religionsunterricht ist Teil des Programms der öffentlichen Schulen. Die Schüler werden auf Grund eines schriftlichen Gesuches seitens der Eltern oder des Vormundes durch den Klassenlehrer von der Verpflichtung befreit, diesen Unterricht zu besuchen.

Pflichtwahlfach: "Religionswissenschaft"

Im Wallis gibt es das  "Pflichtwahlfach: Religionswissenschaft" das bei Abwahl des christlichen Religionsunterrichtes besucht werden muss.

Im "Programm Fachmittelschule" heisst es dann "Religion und Kultur" Dort heisst es dann etwa:

Page 134 sur 135 Die Schüler

  • betrachten die Grundfragen der menschlichen Existenz aus verschiedenen Blickwinkeln und bekommen auf diesem Weg eine vielfältige Perspektive vermittelt
  • richten ihre Haltung auf die Suche nach Lösungen aus, die im gegenseitigen Einvernehmen gefunden werden und eine friedliche Koexistenz aller Lebewesen anstreben
  • sind sich darüber bewusst, dass die Religionen für das Leben jedes Einzelnen sowie  für das Leben in der Gesellschaft einen positiven Beitrag leisten.

Der  letzte Punkt zeigt, dass auch in diesem "bekenntnsneutralen" Fach Religionspropaganda betrieben wird.

http://www.vs.ch/NavigData/DS_13/M20084/de/Programme%20Fachmittelschule.pdf