Kt. BL Ruhetagsgesetz: Hohe Feiertage sollen Ruhetage sein
FVS Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf zum Gesetz über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf
Die Freidenker der Region Nord-West-Schweiz haben folgende Änderungsanträge zu obigem Vernehmlassungsentwurf:
B. Bestimmungen über die öffentlichen Ruhetage
§ 2 Öffentliche Ruhetage
Änderungsvorschlag:
b und c zusammenfassen. Die Unterscheidung zwischen allgemeinen und hohen Feiertagen ist nicht nötig.
Zwar gaben im Kanton BL im Jahr 2000 mehr als ¾ der EinwohnerInnen an, einer christlichen Konfession anzugehören. Es ist aber allgemein bekannt, dass nur noch eine Minderheit den hohen kirchlichen Feiertagen eine ausserordentliche Bedeutung zumisst. Vielmehr werden die Feiertage als willkommene Ruhetage für Familien- und Freizeit wahrgenommen. Feiertage anderer religiöser Gruppen werden auch nicht durch besondere Einschränkungen des öffentlichen Lebens berücksichtigt.
Die Regeln für allgemeine Feiertage genügen auch dem Zweckartikel des Gesetzes.
§ 4 Ruhegebot an Sonn- und allgemeinen Feiertagen
Entwurf ist sachgerecht und akzeptabel.
§ 6 Ruhegebot an hohen Feiertagen
Ist zu streichen.
Ergebnis
Seit 1.1.2011 in Kraft: Ruhetagsgesetz, RTG