Keine religiösen Symbole in öffentlichen Schulen

Pressemitteilung 18.3.2011

Desavouierung der negativen Religionsfreiheit und Banalisierung des Kruzifixes - aber für die Schweiz ändert das nichts

Die FVS nimmt zur Kenntnis, dass die grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Meneschenrecht das einstimmige Urteil der kleinen Kammer von 2009 nicht bestätigt hat.  Die FVS unterstützt das Minderheitsvotum von Giorgio Malinverni (Schweiz) und Zdravka Kalaydjieva (Bulgarien), dass Art. 2 des Protokoll 1 und Artikel 9 der Konvention vom Staat strike konfessionelle Neutralität verlange. Diese ist nicht auf den Lehrplan beschränkt sondern betrifft auch das schulische Umfeld. Wo Schulpflicht herrscht, sollte der Staat die Kinder nicht den Symbolen einer Religion aussetzen. Das Gericht verweist die Frage in den Beurteilungsspielraum der Staaten. In der Schweiz hat das Bundesgericht 1990 entschieden, dass der Staat an öffentlichen Schulen konfessionsneutral zu sein habe.

EGMR: "Das Kruzifix hat keine Wirkung"

Das Gericht hat am 18. März 2011 das einstimmige Urteil der kleinen Kammer von 2009 umgestossen und entschieden, dass sich nicht beweisen lasse, ob ein Kruzifix an der Wand eines Klassenzimmers einen Einfluss auf die Schüler habe, auch wenn es in erster Linie als religiöses Symbol zu betrachten sei. Ein lediglich an der Wand angebrachtes Kruzifix könne nicht mit einem didaktischen Vortrag oder mit der Teilnahme an religiösen Aktivitäten verglichen werden. Weiter kam das Gericht zum Schluss, dass sich die Entscheidung der italienischen Behörden, die Kruzifixe in den Klassenzimmern zu belassen, in den Grenzen jenes Beurteilungsspielraums bewege, der den europäischen Staaten in solchen Traditionsfragen zustehe. Ein Urteil zu Lasten der negativen Religionsfreiheit, zu Lasten der Nicht-Christen also, und zugunsten der tradtionsverhafteten Regionen. Der Entschied fiel – unter ausserordentlichem politischen Druck der katholisch dominierter Staaten – mit 15 zu 2 Stimmen, anders entschieden hätten nur die Richter aus der Schweiz und aus Bulgarien. In der Schweiz sollte das Urteil keine Folgen haben: Das Bundesgericht hat 1990 entschieden, dass sich das Kruzifix im Schulzimmer nicht mit der gebotenen Neutralität des Staates verträgt. Gemäss Tobias Jaag, Professor für Staats- und Völkerrecht an der Universität Zürich, gilt das Urteil nicht unmittelbar für die Schweiz und ist zu erwarten, dass das Bundesgericht bei seiner Rechtsprechung bleibt.FD 2/2011 Mehr zum Urteil: http://www.frei-denken.ch/de/2011/03/egmr-kruzifix-als-passives-symbol-verletzt-das-recht-auf-bildung-nicht/

Pressemitteilung 5.11.2009

Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz protestiert gegen die Darstellung der Schweizer Problemlage nach dem Kruzifix-Entscheid des EGMR durch Professoren der katholischen Universitäten Fribourg und Luzern im heutigen Tages-Anzeiger.

Der Staat (auch vertreten als Lehrperson) hat kein Recht, in seinen Schulräumlichkeiten ein religiöses Symbol anzubringen. Das hat das Bundesgericht 1990 im Fall Cadro klar entschieden: Das Anbringen eines Kruzifixes in den Schulzimmern einer Primarschule entspricht der in der  BV gewährleisteten Religionsneutralität nicht. (BGE 116 Ia 252)

Private haben in den staatlichen Schulräumlichkeiten schon gar keine religiösen Symbole anzubringen.

Musterbrief

Betroffenen Eltern empfehlen wir, ihr Begehren der betreffenden Lehrkraft schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

Musterbrief gegen Kruzifix im Schulzimmer

Kt. LU

12.10.2010: In der Gemeinde Triengen hat sich ein Vater durchgesetzt, der verlangt hatte, dass in den Klassenzimmern seiner Kinder die Kruzifixe entfernt werden.

Die Reaktion des Schulleiters lesen sie unten im zweiten Kommentar. Der Gemeinderat von Triengen hat diese Argumentation "vollumfänglich" unterstützt und eine Kopie seines Schreibens an das Migrationsamt geschickt, weil der betreffende Vater deutscher Staatsangehöriger ist. Einige Tage später hat die Schulkommission eingelenkt und erklärt, sie respektiere den Bundesgerichtsentscheid von 1990.

Kt. VS

8.10.2010: Im Wallis wurde einem Oberstufenlerher fristlos gekündigt, nachdem er sich geweigert hat, in seinem Klassenzimmer das seit mehr als einem Jahr abgehängte Kreuz wieder aufzuhängen.
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