Kt. TG: Umgang mit verschiedenen religiösen Wertvorstellungen in der Schule

Dispensation an religiösen Feiertagen

Grundsatz

Schülerinnen und Schüler sind für die wichtigsten Feiertage der Religionsgemeinschaft, der sie angehören, auf Verlangen der Erziehungsberechtigten zu dispensieren.

Dispensation von einzelnen Unterrichtsfächern

Grundsatz

Der Wunsch nach ei ner angemessenen Bekleidung und der Bewahrung der Intimsphäre von Schül erinnen beim Schwimmen und Turnen ist zu berücksichti gen. Ei n Recht auf Dispensation gibt es nicht. Auch für die Teilnahme an den Unterrichtssequenzen zu «Religion und Kultur» gi bt es kei ne Dispensationsmöglichkeit.

Dispensation für bestimmte schulische Anlässe

Grundsatz Eine Dispensation von der Teilnahme an Schulveranstaltungen,  wie Schulreisen und Schullagern, aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen ist nicht  möglich.

Tragen von auffälligen religiösen Symbolen

Grundsatz

Ein von einer Schülerin getragenes Kopftuch stört den Unterricht nicht. Es gibt deshal b kei nen Grund, dieses zu verbieten.

Einer Lehrperson kann das Tragen auffälliger religiöser Symbole untersagt werden.

http://edudoc.ch/record/36777/files/Religion_Schule_Internet.pdf