Kt. AG: Staat und Kirchen

Faktenblatt 2010

Präambel

Das Aargauer Volk,

in der Absicht, die Verantwortung vor Gott gegenüber Mensch, Gemeinschaft und Umwelt wahrzunehmen, ….

§ 12 Verfassung (1980) c) Freiheit der Religionsgemeinschaften 1 Die Religionsgemeinschaften sind frei in der Gestaltung ihrer Lehre, ihrer Organisation und ihres Kultes. 2 Die Religionsgemeinschaften dürften den öffentlichen Frieden unter den Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften und die Rechte der Bürger nicht beeinträchtigen.

Anerkennung

§ 109Verfassung (1980

) Religionsgemeinschaften 1 Die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christ-katholische Kirche werden als Landeskirchen mit öffentlich-rechtlicher Selbstständigkeit und eigener Rechtspersönlichkeit anerkannt.

Finanzierung

§ 113 Verfassung (1980

)

1 Für die Erfüllung kirchlicher Aufgaben, die im Organisationsstatut aufgezählt sind, können die Kirchgemeinden von ihren Angehörigen Steuern erheben.

Jurist. Personen

Keine Steuerpflicht

Religion/Schule

§ 13 Schulgesetz (1981)

Lehrplan 1 Der Lehrplan enthält die Fächergruppen: Deutsch, Fremdsprachen, Realien, Mathematik, Gestalten, Hauswirtschaft, Ethik und Religionen, Musik sowie Bewegung und Sport. http://www.ag.ch/lehrplan/shared/dokumente/pdf/07_ethik_religionen.pdf

„Der Unterricht in Ethik und Religion hilft den Schülerinnen und

Schülern, die für sie bedeutsamen Erscheinungen und Zusammenhänge ihrer kulturellen Mitwelt kennen zu lernen. Dies geschieht durch die Auseinandersetzung mit Merkmalen, Gedanken und Überlieferungen.Es werden kulturelle und gesellschaftliche Auswirkungen der Religionen und Weltanschauungen auf das eigene gegenwärtige Leben erkannt.“

Weltliche Weltanschauung kommt darin nicht explizit vor!

§ 72 Schulgesetz (1981) Kirchlicher Religionsunterricht Zur Erteilung des kirchlichen Religionsunterrichtes sind den öffentlichrechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften für zwei Wochenstunden pro Abteilung innerhalb der Unterrichtszeit unentgeltlich geeignete Schulräume zur Verfügung zu stellen.

2011: Kirchlicher Religionsunterricht; Empfehlungen zur Organisation an der Volksschule Aargau (Pdf 192 Kb)

Evolution

http://www.ag.ch/lehrplan/shared/dokumente/pdf/realien.pdf

Evolution in der 4. Klasse der Bezirksschule enthalten

Sonstiges

04.03.2008: Postulat für Schweizerpsalm an den Schulen überwiesen

„Mit Blick auf die EURO 2008 sollen die Aargauer Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufen die Schweizer Landeshymne lernen. Dies empfiehlt das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) in einem Schreiben den Schulleitungen.“

Fachhochschule NWCH

Fachstelle „Religion Technik Wissenschaft“ http://web.fhnw.ch/rtw

Konfessionsfreie

2000: 10.52% 2010:  20.72%

Rechtssammlung

http://www.unifr.ch/ius/religionsrecht_de/dienstleistungen/rechtssammlung/kantone/ag