Sport und Religion
NZZ 21.8.2009 Kopftuch oder Basketball In einem Rundschreiben hat der Basketballverband Probasket das Kopftuch-Verbot bestätigt. Er stützt sich dabei auf das Reglement des internationalen Basketballverbandes FIBA. Dieses vebietet das Tragen religiöser Symbole.
20 Minuten 11.6.2009 Kopftuch oder Basketball? Der Ebikoner Mittelschülerin Sura Al-Shawk wurde vom Schweizer Basketballverband das Tragen des Kopftuches während Spielen in der Basketball-Inter-Liga untersagt.
Der Fall der Ebikoner Mittelschülerin wirft verschiedene Fragen auf. Auch Freidenkerinnen gewichten die Gesichtspunkte nicht gleich. Wir drucken zwei unterschiedliche Stellungnahmen ab:
Sport soll Menschen verbinden
Die Kontroverse um das Kopftuch- verbot im Basketball zeigt einmal mehr Grenzen und Widersprüche der offenen Gesellschaft. Natürlich wehrt sich jeder freiheitliche Mensch dagegen, jemandem das Recht auf Selbstbestimmung abzusprechen, das sich auch in der Kleidung zeigt. Die Ebikonerin Sura Al-Shawk scheint das Tuch aber nicht primär aus ästhetischen Gründen zu tragen. Ist der Sportplatz der richtige Ort für ein religiöses Statement? Ist es nicht das Tenue, das sie als Mitglied, ja gar Kapitänin ihres Clubs identifiziert, und ist es angebracht, hier Weltanschauliches ins Spiel zu bringen? Ebensowenig kann in diesem Fall die Toleranz bemüht werden, zumal jede weitere Gruppierung ihre Sonderbehandlung aus solchen Präzedenzfällen ableiten wird. So würde sich ein bibeltreuer Spieler zu Recht dagegen verwehren, am geheiligten Ruhetag zum Match anzutreten, und jeder traditionalistische Sikh könnte darauf bestehen, nur turbanbestückt zu kicken. In seinem Kommentar wirft Daniel Schriber dem Verband Probasket vor, die junge Frau auszugrenzen. Tut sie dies nicht selbst, indem sie sich in der Öffentlichkeit explizit als Angehörige einer bestimmten Glaubensgemeinschaft ausweist? Der Breitensport ist ein wichtiges, verbindendes Element in einer immer durchmischteren Gesellschaft. Damit er in den Vereinen weiterhin seine integrative Wirkung entfalten kann muss er konfessionsneutral bleiben. Grazia Giuli Annen Präs. Freidenker Zentralschweiz
Doppelte Diskriminierung vermeiden
Rechtlich dürfte es kaum haltbar sein, ein Kopftuch oder eine Ganzkörperbekleidung im Sport zu verbieten. Im Gegensatz zu staatlicher Tätigkeit (z.B. Schule) hat der Sport keine öffentliche Aufgabe, sondern findet lediglich in der Öffentlichkeit statt, wo die Religionsfreiheit gegen andere öffentliche Interessen abgewogen werden muss: Wenn Sicherheit und öffentliche Ruhe nicht beeinträchtigt sind, ist gegen reine Bekleidungsstücke nichts einzuwenden. Auch sozial ist es kaum sinnvoll, eine Spielerin wegen dem Kopftuch auszuschliessen und damit ein zweites Mal zu diskriminieren: Nachdem bereits ihre patriarchale Kultur ihr das Sporttreiben erschwert, sollten ihr im Namen der «Integration» nicht unnötige Hürden gestellt werden. Das Ergebnis könnte nämlich auch eine Segregation sein: muslimische Frauschaften im Sport. Mitglied im Sportverein zu sein, bedeutet für eine Muslima bereits Streben nach Autonomie, und Integration verläuft schrittweise: Sport mit Kopftuch kann ein Zeichen des Übergangs sein, in dem sich eine Ausrichtung auf eine freiheitliche Lebensweise ausdrückt, während eine Gebundenheit an kulturelle oder familiäre Traditionen noch fortbesteht. Auf der Webseite der Luzerner Zeitung konnte man Stellung nehmen. Zum hohen Anteil von Verbotsbefürwortern (76%) haben wohl weniger wirklich säkular eingestellte Menschen beigetragen, sondern eher jene Leute, die gerne behaupten, die Schweiz sei ein christliches Land. Reta Caspar Redaktorin frei denken. Mitglied Zentralvorstand FVS