BGer: Entzug der Bewilligung für Privatschule

28.04.2003 2P.296/2002

Entzug der Bewilligung zur Führung einer Privatschule wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit

"4.2.1 Wie das Bundesgericht bereits bei anderer Gelegenheit festgestellt hat, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn einer mit der "Scientology" verflochtenen Trägerschaft wegen der umstrittenen Natur dieser Organisation, welche im Rahmen ihrer Aktivitäten auch "verwerfliche, ja strafbare Methoden" verwendet, eine Privatschulbewilligung verweigert wird. Dabei nahm es Bezug auf die gegen die "Scientology" erhobenen, teilweise durch Strafurteile belegten Vorwürfe der Manipulation und Ausbeutung von Mitgliedern sowie auf den totalitären Aufbau und das damit verbundene rigorose Kontroll- und Strafsystem (Urteile 2P.95/1993 vom 14. Dezember 1994 und 2P.322/1996 vom 27. Juni 1997)."

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