Kt. TI: Kirchensteuerpflicht
Im Kanton TI ist die Bezahlung der Steuer nur dann obligatorisch, wenn der Steuerpflichtige nicht vorgängig gemeldet hat, dass er die Steuer nicht entrichten möchte. Der Steuerpflichtige erhält nämlich zuerst die Mitteilung, dass er im Kirchensteuerregister eingetragen sei, und kann dann auf schriftlichem Weg innert 30 Tagen die Bezahlung der Kirchensteuer ablehnen.
166 Kirchgemeinden erhalten Beiträge der polit. Gem., 39 erheben eine Kirchensteuer, 20 haben keine öffentl. Finanzierung, 13 erhalten einen freiwilligen Beitrag der polit. Gem. und 8 erheben einen freiwilligen Beitrag der Kirchenmitglieder. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26203.php
Reformierte Kirchgemeinden
Die Tessiner Kirchen leben in erster Linie von den freiwilligen Beiträgen ihrer Mitglieder, von Spenden und Legaten. Ausser der Besoldung der Religionslehrer an der Oberstufe gibt es keine Unterstützung vom Kanton. Einzelne politischen Gemeinden zahlen zwar Beiträge für die Erteilung des Religionsunterrichts an der Unterstufe der Primarschule.
Die zwar bestehende Kultussteuer des Staates kann in der Praxis von der reformierten Kirche nicht erhoben werden, da wegen der Trennung von Kirche und Staat keine Konfessionslisten geführt werden. Reformierte Zuzüger, die sich nicht selber melden, können nicht erfasst werden.
Schon vor der Gründung der Eidgenossenschaft entstanden die Hilfsvereine zur Unterstützung der Evangelischen in der Schweizer Diaspora. Der St.Galler Hilfsverein, gegründet 1843, ermöglichte viele Kirchenbauten in der Diaspora des eigenen Kantons. Heute unterstützt er vor allem die Gemeinde Locarno und Umgebung mit 30000 Franken jährlich.
Die Einnahmequelle des Vereins sind die Pfingstkollekte, Spenden und Legate. Die Hilfsvereine sind auch zuständig für die Reformationskollekte, welche einer Diasporagemeinde für Bauten zukommt, im Jahr 2008 der Gemeinde Bösingen FR.
http://www.kirchenbote-sg.ch/index.asp?topic_id=1832&g=1819 2010
Katholische Kirchgemeinden
Es gibt Pfarreien mit einer Pfarreisteuer, die aber eher ein freiwilliger Beitrag denn eine obligatorische Steuer ist, welche bei Nichtbezahlung den Kirchenausschluss zur Folge hätte. Im Tessin gibt es keinen Ausschluss. Selbst jene, die nichts mehr bezahlen, erhalten die von ihnen beanspruchten religiösen Dienstleistungen. Ein Teil der Pfarreien erhält von den Gemeinden aus historischen Gründen einen Beitrag überwiesen. Und schliesslich gibt es Pfarreien, die von den Erträgen ihres Vermögens leben, Immobilien oder Stiftungen, die das Notwendige für die Pfarreitätigkeit sicherstellen.