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(file: @@fd200810.pdf@@)93. Jahrgang I Nr. 10 I Oktober 2008

Minarett-, Rauch-, Kampfhunde-, Offroader-, Zucker-, Burka-, Botellòn-, Sterbehilfe- und provisorisches Forschungs-Verbot am CERN – Verbote werden derzeit fast täglich gefordert. Dahinter stehen gute Absichten: der Schutz der Gesundheit, der Umwelt, der Menschenrechte etc. Verbote und Gebote regeln in allen Kulturen das Verhalten der Menschen gegenüber sich selbst (z.B. Verbot der Selbstschädigung, Gebote der Mässigung in der Lebensführung); gegenüber anderen (Verbot andere zu schädigen, Gebot zu helfen – abhängig von der Nähe des Anderen zur eigenen Gruppe) und die

Der Large Hadron Collider LHC (Grosser Teilchen-Beschleuniger) im Forschungszentrum CERN in Genf soll Erkenntnisse über den «Urknall» liefern.

Wieviele Verbote braucht unsere Gesellschaft? Gewichtung von Eigen-, Fremd- und Gemeinschaftsinteressen. Aufklärung und moralische Liberalisierung haben dem Menschen mehr und mehr die Verantwortung für das Verhalten gegenüber sich selbst übergeben. Eine Entwicklung, die heute durch staatliche Kampagnen und Verbote zurückgenommen wird: Väterchen Staat weiss nun genau, was gut ist für uns und was nicht. Das Schädigungsverbot hat sich im Laufe der letzten 100 Jahre über unsere soziale Gruppe hinaus erweitert: Wir entwickeln auch Verantwortungsgefühl gegenüber Menschen anderswo auf der Welt, die z.B. durch unsere Konsumgewohnheiten betroffen sind, aber auch gegenüber nachfolgenden Generationen, gegenüber Tieren und der Natur. Verbote geben klare Orientierung, und werden von autoritär erzogenen und/ oder religiös geprägten Menschen kaum hinterfragt. Generelle Verbote verschleiern aber nicht selten die Tatsache, dass wir nicht wissen, was genau die Ursache eines Übels ist, oder worin genau die gefühlte Bedrohung besteht. Frei Denkende sollten deshalb immer aufhorchen, wenn etwas verboten werden soll. Vielleicht brauchen wir nicht ein Verbot, sondern eine sorgfältigere Analyse des Problems und der potenziellen Risiken? Im Falle des CERN hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Verbot des Betriebsbeginns des «Urknall-Experiments» abgelehnt. Er stützte sich für diesen Entscheid wohl auf PhysikerInnen ab, von denen 99% von der Gefahrlosigkeit des LHC überzeugt sind. Eine andere, eine politische Frage ist, welcher Erkenntnisgewinn welchen Finanzaufwand rechtfertigt und vor allem: welche Eingriffe in Grundrechte – letzteres wird zur Zeit am Beispiel der «Forschung am Menschen» diskutiert. Reta Caspar > Pagina 2

Guido Bernasconi

«Diocesi ticinesi – la disputa del primato tra potere civile e potere religioso.»

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Minarettverbot in der Schweiz? Eine Kontroverse. > Seite 5

«Entheogene: Ecstasy löst nur bei religiösen Menschen religiöse Empfindungen aus.» Maja Strasser > Seite 6

«Hanf-Initiative: Ich möchte anderen nicht vorschreiben, wie sie mit ihrem Körper und Geist umgehen dürfen.» Stefan Mauerhofer

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libero pensiero. 10/2008

Diocesi ticinese Guido Bernasconi

Prima parte di tre

Dieci personaggi diversi per un medesimo disegno La disputa del primato tra potere civile e potere religioso è una costante storica. Ogni qualvolta si suppone che il contenzioso sia finalmente risolto, la questione vien riproposta in nome del «superamento» di antagonismi che non avrebbero più ragion d’essere, stante la presunta comunanza degli intenti dello Stato e della Chiesa. Per altro, a coloro che si appropriano il potere statale per promuovere tutelare gli interessi del gruppo dirigente cui appartiene può pur fare comodo la pace confessionale: nella misura in cui i detentori del potere religioso siano disposti a collaborare senza prevaricare e senza cedere a tentazioni egemoniche. Così è stato nell’evo contemporaneo, quando le comunità nazionali hanno fissato le rispettive frontiere e le loro classi dirigenti si sono preoccupate di far coincidere i confini delle giurisdizioni «spirituali» con quelli delle amministrazioni secolari. Laddove le società civili combaciavano con le comunità religiose non si sono creati grossi problemi: si pensi agli Stati dotati di Chiese nazionali (i Paesi protestanti, anglicani od ortodossi con le proprie organizzazioni confessionali autocefale). Diverso è stato il discorso per i Paesi ove la Chiesa locale era filiale di un’organizzazione internazionale (quale la Chiesa «cattolica» –appunto!– con le sue pretese di universalità). In Svizzera ove vi era stata una guerra civile incancrenita da motivazioni confessionali, la questione religiosa tornò a farsi acuta con la pubblicazione del Sillabo di Pio IX e la pretesa di infallibilità papale sancita dal Concilio Vaticano nel 1870, tant’è che proprio per questo il governo federale rimosse, motu proprio, un paio di vescovi e successivamente (nel 1873) la Confederazione e la «Santa Sede» interruppero le relazioni diplomatiche. Fu in quel clima di grande contrasto che si pervenne (ma solo dopo la scomparsa del papa del Sillabo) ad una prima composizione della questione diocesana ticinese. Con la convenzione del 1884, le due

parti, riconciliate, si accordarono per lo scorporo delle Parrocchie ticinesi dalle diocesi di Como e di Milano e la creazione di un nuova giurisdizione episcopale di particolare configurazione.

Filiale dell’Internazionale cattocristiana Formalmente, la diocesi di Lugano fu abbinata a quella di Basilea, ma l’insieme delle Parrocchie ticinesi venne sottoposto all’autorità pastorale di un amministratore apostolico, con dignità episcopale ma privo della titolarità: per questo, gli «ordinari» operanti nel Ticino, da Eugenio Lachat fino a Giuseppe Martinoli, sono stati tutti titolari di una diocesi di fantasia, in partibus infidelium. Dal 1885 fino ad oggi ne sono succeduti una decina, dei quali, parafrasando Marco Aurelio, si può dire che «d’alcuni non è rimasto neppure per poco il ricordo, altri son divenuti favole, altri sono già scomparsi anche dalle favole»… Il primo, Eugenio Lachat, altri non era che il defenestrato vescovo di Basilea, riciclato a titolo di consolazione quale tutore spirituale dei clericali ticinesi. Durò un paio d’anni. Il successore, Vincenzo Molo, merita una menzione speciale per la sua partecipazione – in tandem con il famigerato capo dei conservatori, Gioacchino Respini – al Primo (e unico …) Congresso Antimassonico Internazionale di Trento nel 1896, in rappresentanza della Vandea ticinese. Vero personaggio da … favola fu Alfredo Peri Morosini che aveva voluto assumere il ruolo di Principe della Chiesa e che dovette lasciare il mandato pastorale a seguito di rivelazioni circa episodi di sapore boccaccesco dei quali era stato protagonista. Lo scandalo consentì ai tradizionalisti di disfarsi di un prelato che non aveva fatto mistero delle sue tendenze moderniste. Aurelio Bacciarini ebbe l’arduo compito di ridare prestigio all'istituzione ecclesiastica. Vescovo di Daulia (diocesi anch’essa in partibus infidelium), il Bacciarini si accreditò l’immagine di uomo austero, ascetico, contemplativo, ma fu

duro e autoritario nella sua funzione apostolica: le sue visite pastorali più che attestazione di paterna sollecitudine erano vere e proprie ispezioni degli effettivi e delle truppe parrocchiali, con particolare attenzione alle questioni di carattere disciplinare e amministrativo. Attivissimo organizzatore si occupò dell’azione cattolica, della stampa curiale, dei sindacati cristiano-sociali. Gli iperbigotti videro in lui un novello Carlo Borromeo e alla sua scomparsa non mancò chi ne invocasse la sollecita canonizzazione. La sua carriera celeste si fermò al gradino d’accesso – quello di Servo di Dio – e, per quanto è trapelato dai lavori dell’apposita commissione, questo primo passo è destinato a rimanere l’ultimo. Di Angelo Jelmini, vescovo travicello, poco c’è da dire: per tutto il suo lunghissimo mandato pastorale si distinse per l’apparente bonomia. Spiacque ai nostalgici dell’era bacciariniana la sua propensione ad evitare gli attriti con i rappresentanti del Ticino laicista: in nome del quieto vivere. Significativa dell’atmosfera in cui lo Jelmini si trovò ad operare fu la lettera che alcuni paladini dell’intransigenza clericale scrissero a Roma per denunciare la sua inettitudine al cospetto dei massoni e dei socialisti. Egli ebbe tuttavia nei suoi ultimi anni la buona sorte di godere del clima di distensione indotto dal Concilio Vaticano II.

Lugano diocesi a sè Dopo di lui, Giuseppe Martinoli, prete d’altri tempi, passerà alla storia per il solo fatto d’esser stato il primo vescovo titolare, allorché il comprensorio clericale ticinese divenne formalmente Diocesi di Lugano, nel 1971, per disposizione del papa Montini, consenzienti le autorità civili cantonali e federali, nonché il vescovo di Basilea. Fu durante il mandato del Martinoli, nel 1975, che la religione cattolica apostolica romana cessò d’essere «la» (ovvero, la sola) religione del Cantone, in compenso alle due organizzazioni cristiane maggioritarie venne riconosciuta la personalità giuridica di diritto pubblico: apparentemente solo un contentino formale che tuttavia si configurava come l’attribuzione del crisma dell’ufficialità sia alla Chiesa cattolica sia a quella evangelica.

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Minarettinitiative

Minarettverbot – eine Kontroverse Die Minarett-Initiative ist zustande gekommen. Aussergewöhnlich schnell hat der Bundesrat seine ablehnende Botschaft zur Initiative veröffentlicht. Die Frage, ob der Bau von Minaretten schweizweit verboten werden soll, wird auch unter FreidenkerInnen kontrovers diskutiert. Die Redaktion hat zwei engagierte Mitglieder der FVS gebeten, ihre Haltung zur Initiative anhand von sechs vorgegebenen Fragen darzulegen. Die Diskussion wird derzeit auch in den Sektionen geführt, wo der Entwurf des Positionspapiers «Minarette in der Schweiz» des Zentralvorstandes in der Vernehmlassung steht. Der Zentralvorstand hat dieses Papier einstimmig verabschiedet. Er ist der Ansicht, dass diese Initiative den Kernbereich der Ziele der FVS tangiert: die Trennung von Staat und Kirche, respektive Religion. Entgegen den Befürchtungen der beiden Leserbriefschreiber (S. 5) geht es nicht darum, den Mitgliedern vorzuschreiben, was sie zu denken haben, sondern darum, dass die einzige schweizerische Organisation, die sich für einen laizistischen Staat einsetzt, zu dieser Initiative nicht schweigen darf.

Zum Mittel des Verbotes greifen würde nach Ansicht des Vorstandes das Eingeständnis bedeuten, dass unerwünschte Entwicklungen mit unseren gesetzlichen Mitteln nicht mehr gesteuert werden können. Das wäre fatal. Gemäss den «Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit der FVS» werden die Sektionen bis Ende Oktober Stellung zum Papier nehmen. Sollte sich keine Mehrheit für das Positionspapier finden, muss eine Tagung zum Thema ein mehrheitsfähiges Positionspapier erarbeiten. rc

PRO Bruno Stutz Mitglied der Winterthurer Freidenker Durch mehrere längere Aufenthalte und ausgedehnte Reisen im islamisch geprägten Raum lernte ich eine, der aufgeklärten Welt völlig entrückte, tief verwurzelte Religiosität kennen. Und ich begegnete vielen, ihrem Glauben stark verbundenen Menschen, die mir aber wegen ihrer Gottesergebenheit und Heilsgewissheit auch nach Jahrzehnten doch eher fremd geblieben sind.

CONTRA Stefan Mauerhofer Co-Präsident FVS Präsident der Grenchner Freidenker Ich bin 41 jährig und Informatiker. Seit 8 Jahren bin ich mit einer Muslimin verheiratet, deshalb kenne ich auch die islamische Sicht der Welt. Durch den engen Kontakt mit ihrer ganzen Familie weiss ich, wie der Islam die einfachen Menschen verblendet. Ich sehe aber auch, dass Muslime ganz normale Menschen wie du und ich sind und lasse mich nicht durch Vorurteile leiten.

Was siehst du, wenn du dir ein Minarett vorstellst? In erster Linie sind da Erinnerungen an zahlreiche Kuppelmoscheen mit schlanken, zylindrisch gestalteten Minaretten, manchmal reich verziert mit geometrischen Motiven, Blattornamenten oder stilisierten Schriftbändern, aber auch an den Gebetsruf des Muezzin, der ebenfalls eindrücklich die religiös geprägte Atmosphäre symbolisiert. Dasselbe wie wenn ich ein Kirchturm sehe: ein Machtsymbol einer Religion. Ich mache keinen Unterschied zwischen Christentum und Islam, beides sind missionarische und aggressive Religionen und müssen kritisch hinterfragt werden.

Warum bist du für/gegen die Initiative? Da im Islam Religion, Staat und Gesellschaft grundsätzlich ein untrennbares Ganzes sind und sämtliche Bereiche des menschlichen Lebens umfassen, ist das Minarett ein weitherum erkennbares (politisches) Symbol dieser doktrinären Ideologie. Und dieser selbstgerechte Machtund Alleingeltungsanspruch sollte uns doch nicht auch noch im Aussenbereich sichtbar und jeden freien Geist provozierend begegnen. Ich bin gegen die Initiative, weil sie verfassungswidrig ist. Sie verstösst zwar m. E. nicht gegen die Religionsfreiheit, aber klar gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 8.2). Ausserdem ist jede Umsetzung der Initiative vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechtbar. Die Initiative hätte von Anfang an für ungültig erklärt werden müssen.

Welche Probleme löst ein Minarettverbot? Ein Minarettverbot setzt fundamentalistischen und freiheitsfeindlichen Tendenzen klare Grenzen. Die Gläubigen werden aber weiterhin in aller Freiheit (die ihnen unsere Religionsfreiheit bietet) ihre Moscheen als vielseitigen Treffpunkt benutzen und in ihnen auch die ureigensten Formen der gottesdienstlichen Gestaltung praktizieren können. Keine. Es spiegelt dem Volk eine Wahlfreiheit vor, welche es nicht hat und nicht haben darf. Wir dürfen der SVP und EDU, welche mit dieser Initiative nur populistische Ziele verfolgt, nicht auf den Leim gehen. > Seite 4

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PRO Ein Minarettverbot (aber auch eine Vielzahl von Minaretten) wird kaum verhindern, dass sich muslimische Parallelgesellschaften weiterentwickeln, in denen der Einzelne seine Loyalität zu den freiheitlichen Grundwerten der westlichen Welt einschränkt und vermehrt die ihm näher stehende, auf göttlichen Gesetzen basierende Kultur vertritt. Dieser, alle Integrationsbemühungen erschwerenden Entwicklung hat die säkulare Mehrheitsgesellschaft selbstbewusst und konsequenter als bisher entgegenzutreten. Den religiösen Eiferern und Verführern, die ein Minarettverbot wohl gerne als neues, willkommenes Argument benutzen werden um ihre Gläubigen zur noch strikteren Abgrenzung aufzufordern, ist auf jeden Fall nicht mehr weiter mit Wohlverhalten und naiver Konzessionsbereitschaft zu begegnen.

CONTRA Die Initiative löst das Problem des fundamentalistischen und extremen Islams nicht, im Gegenteil. Bei einer Annahme werden sich moderate Muslime zu Recht diskriminiert fühlen und von unserem politischen und gesellschaftlichen System enttäuscht sein. Muslime sollen und müssen die gleichen Rechte haben wie die Christen. Auch das Argument der Tradition des Christentums in unserem Land ist nicht stichhaltig, weil es hier um höhere Grundwerte geht und diese immer Vorrang haben. Wie können sich Muslime in der Schweiz akzeptiert und heimisch fühlen, wenn sie zur Ausübung ihrer Religion in Industriequartiere gehen müssen, während die Christen in ihren Prunkbauten ihre Gottesdienste an bester Lage feiern können? Versuchen Sie sich einmal in die Gefühlswelt eines normalen Muslims einzufühlen. Was wird er wohl bei der Annahme der Initiative über die Schweiz und ihre Bewohner denken?

Welche Probleme löst ein Minarettverbot nicht oder schafft es neu?

Was ist mit anderen religiösen Bauten in der Schweiz? Kirchen sind nun einmal bedeutende Bestandteile der mitteleuropäischen Kultur, die, wie viele Traditionen, Bräuche und Glaubensvorstellungen, zu den kulturellen Formen und Inhalten gehören an denen die Gesellschaft noch festhalten will. Gebäude anderer Glaubensrichtungen, wie die Sakralbauten und Gemeindehäuser der Mormonen, das buddhistische Kloster in Rikon oder der weisse, kunstvoll verzierte Sikh-Tempel in Langenthal werden als Bereicherung des kulturellen Lebens betrachtet, und auch deshalb respektiert, weil sich die Angehörigen dieser Glaubensgemeinschaften nicht immer wieder lautstark in die Tages- und Gesellschaftspolitik einmischen und Sonderrechte fordern. Alle müssen gleich behandelt werden. Das heisst auch, dass in Zukunft entweder der Ruf des Muezzins ertönen darf oder die Kirchenglocken verstummen müssen. Ich persönlich würde letzteres vorziehen. Und was ist mit buddhistischen und hinduistischen Tempeln. Ich habe auch schon Mormonenhäuser mit angedeutetem Turm gesehen. Muslimische Gemeinden könnten auch nicht mehr gebrauchte Kirchen aufkaufen und sie in Moscheen umwandeln. Würde dann der Kirchturm auch zum Minarett? Man sieht, dass die Initiative mehr Fragen und Probleme schafft, als das sie löst.

Welches sind die drei wichtigsten Argumente aus deiner Sicht als Freidenker? - Die Freidenkervereinigung vertritt (gemäss ihrer neuen Broschüre) eine «Haltung der Toleranz gegenüber den Religionen … so weit diese die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte nicht verletzen». Nun, die islamische Umma hat aber ein eigenes Menschenrechtsverständnis, so haben etwa der Islamrat für Europa (1981) und die OIC in Kairo (1990) eigene Menschenrechtserklärungen proklamiert, in denen die Scharia die alleinige Grundlage für die Anwendung der Menschenrechte ist. Freidenker können doch keine Toleranz jenen Glaubensvorstellungen entgegenbringen, die die grundlegenden Rechte und Freiheiten als verbindliche Gebote Gottes sehen. - Die rigide Geschlechtertrennung (beispielsweise in Moscheen), die Verschleierung der Frau, ja die gesamte islamische Sittenstrenge lässt sich mit einem freien, aufgeklärten und modernen Leben nicht vereinbaren, somit besteht für Freidenker nicht die geringste Veranlassung, dieser Gemeinschaft so weit gehende Sonderrechte einzuräumen. - Viele Muslime haben eine enge religiöse Bindung und zeigen eine problematische Distanz zu den Werten unserer Demokratie, halten an der Souveränität Gottes und des Korans als einzige vollkommene Offenbarungsschrift fest, weshalb Freidenker ausschliesslich liberale reformatorische Bewegungen innerhalb der islamischen Gemeinschaft unterstützen sollten.  - Das wichtigste Argument ist das Diskriminierungsverbot (Grundwert), welches sich direkt aus der goldenen Regel ableiten lässt. Wir dürfen nicht zulassen, dass aus politischen oder religiösen Gründen religiöse Minderheiten diskriminiert werden. Es ist in deshalb auch egal, wie Christen und Andersgläubige in den Herkunftsländern von Immigranten behandelt werden. Natürlich kennen wir die massiven Menschenrechtsverletzungen in vielen islamistischen Ländern (Iran, Saudi Arabien, usw.). Dies kann jedoch niemals als Rechtfertigung dienen, dass wir ebenfalls Menschenrechte verletzen. - Dem fundamentalistischen Islam kann nur begegnet werden, indem wir unsere Grundwerte konsequent verwirklichen und damit den Muslimen ein Beispiel einer aufgeklärten multikulturellen Gesellschaft vorleben. Was nützt es uns, wenn wir Minarette verbieten und dafür eine junge Generation frustrierter Muslime in die Hände der Extremisten treiben. Wir müssen die Menschenrechte konsequent verteidigen und so all jene Muslimen ein Beispiel geben, welche mit ihrer Religion nicht zufrieden sind. - Dem Populismus von SVP und EDU nicht auf den Leim gehen! Wenn man schaut, wer diese die Initiative mit welchen Argumenten vertritt, dann wird einem sofort klar, dass hier die direkte Demokratie einmal mehr für fragwürdige populistische Politik missbraucht wird. 

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Entheogene: «Erleuchtung» durch Drogen Entheogene (en = in, theos = Gott, genesthai = bewirken) sind bewusstseinsverändernde Substanzen, die intensive religiöse Gefühle hervorrufen können. Diese Drogen werden in schamanistischen und religiösen Ritualen diverser Kulturen verwendet (z. B. «Zauberpilze», halluzinogene Kakteen, Iboga- Rinde, Muskathaltige «Nervenkekse» nach Hildegard von Bingen, Ecstasy u. a.). Als Beispiel soll die Substanz Ecstasy dienen, weil ihre Wirkung auf das Gehirn gut erforscht und recht konsistent ist, und weil es unzählige detaillierte Berichte über Ecstasy-Konsum in unterschiedlichen Kontexten gibt. Ecstasy (MDMA = 3,4-Me-thylendioxyN-methylamphetamin) wurde bereits 1912 auf Antrag der Firma Merck patentiert. Die Substanz war als Nebenprodukt auf der Suche nach einem

Maja Strasser, Dr. med. FMH Neurologie

blutungsstillenden Wirkstoff synthetisiert worden, und ihre psychoaktive Wirkung war damals unbekannt. Erst in den 50er Jahren und dann eingehender seit den 70er Jahren wurde der bewusstseinsverändernde Effekt erforscht. Ecstasy wirkt über eine Ausschüttung von Serotonin und anderen Neurotransmittern euphorisierend und stimulierend. Es «öffnet das Herz» und kann ein überwältigendes Gefühl der Verbundenheit, der Akzeptanz und der Liebe anderen und sich gegenüber auslösen (empathogen, «Mitgefühl bewirkend» und entaktogen, «das Innere berührend»). Bei gläubigen Menschen, und zwar ausschliesslich bei jenen, ist die Substanz zusätzlich entheogen, d. h. diese intensive Verbundenheit und Dankbarkeit wird auf den jeweiligen Gott projiziert. Dieselbe Substanz bewirkt

also bei unterschiedlichen Menschen das gleiche Gefühl, das aber je nach Weltanschauung und Kontext unterschiedlich interpretiert wird. Diese tief bewegenden Erlebnisse wurden in religiösen Kreisen rasch bekannt und genutzt. So war der erste Ecstasy-Grosshändler, Michael Clegg, ein katholischer Pfarrer. Er machte in den 80er Jahren in Texas offen für Ecstasy Werbung und ermöglichte Bestellungen über eine gebührenfreie Telefonnummer sowie Bezahlung mit Kreditkarte. Nach seiner Verurteilung wegen Drogenhandels wurde er im Gefängnis erleuchtet und wirkt seither unter dem Namen Satyam Nadeen auf Costa Rica als Guru. Bemerkenswert ist auch die Rolle der Bhagwan in der Verbreitung von Ecstasy in Europa. In ihrem Zentrum in Oregon benutzten Bhagwan und seine Jünger in den frühen 80er Jahren Ecstasy zur meditativen Bewusstseinserweiterung. Als Bhagwan wegen Problemen mit den amerikanischen Behörden 1986 nach Indien zurückkehrte und sich die Gruppe auflöste, gelangten einige Anhänger nach Europa, wo ihre Schilderungen über diese Substanz und bestimmt auch mitgebrachte Tabletten auf grosses Interesse stiessen. Nicholas Saunders, der Autor von «In Search of the Ultimate High: Spiritual experience through psychoactives» (2000), sprach mit mehreren Gläubigen, die Ecstasy aus spirituellen Gründen konsumiert hatten (als es noch nicht illegal war). Da sie die Droge mit der Absicht und in Erwartung religiöser Erlebnisse eingenommen hatten, waren ihre Trips entsprechend stark religiös-spirituell gefärbt. Ein Benediktiner-Mönch beschrieb eindrücklich, wie die Substanz ihm einen direkten Kanal zu Gott eröffnet habe. Ein Rabbi behauptete gar, dass Parties mit Drogen wie Ecstasy heutzutage die beste Möglichkeit für wahre religiöse > Seite 6 Erlebnisse bieten würden,

Forum Keine FVS-Stellungnahme zur Minarett-Initiative Erstaunt und verwundert haben wir im Internet und nachher aus der Sektions-Info 4/2008, Punkt 6, erfahren, dass die Freidenker-Vereinigung Schweiz eine offizielle Position zur kürzlich eingereichten MinarettInitiative erarbeiten muss. Warum? Woher kommt der Auftrag? Weiter ist zu lesen: Sollte die Mehrheit der Sektionen die Initiative befürworten, also das Positionspapier der FVS ablehnen, wird eine Arbeitstagung einberufen, um über diese Angelegenheit zu diskutieren. Für uns ist die Erarbeitung einer Stellungnahme absolut überflüssig und unnötig: 1. Die Freidenker-Vereinigung soll ihre Zeit und Bemühungen besser dazu einsetzen, den vielen Menschen, die im Leben an ihrer Religion zweifeln, behilflich zu sein, sich von ihren eingetrichterten, unseligen Glaubenszwängen zu befreien. 2. Sollte die Stellungnahme zur Initiative mehrheitlich negativ ausfallen und publiziert werden, wird eine Religion bestärkt, immer noch mehr Forderungen und Wünsche anzumelden. Der Anspruch auf eine gegenseitige Anerkennung und Gleichbehandlung lässt auf sich warten. 3. Mit der Begründung für die Menschenrechte einzustehen, darf sich der Freidenker nicht zum ErfüllungsGehilfen machen. Kann es denn die Aufgabe der Freidenker sein, sich für fremde Glaubenssymbole (Minarette) einzusetzen? Die Menschenrechte werden ohnehin nur einseitig für die «Anderen» gefordert. Ob wir uns in der Schweiz noch wohl fühlen, ist für «die Gutmenschen» absolut nicht wichtig. 4. Bei der Initiative geht es um eine Bestimmung in den Bauordnungen, welche keine Einschränkung der Religionsfreiheit bewirken. Es braucht deshalb keine Stellungnahme der Freidenker, weder für noch gegen die Initiative. Der Zentralvorstand soll jedem Freidenker selbst überlassen, wie er dazu Stellung beziehen will. Freidenker brauchen keine Vordenker! C. Barizzi + H. Dünki Sektion Winterthur

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Gedanken zur Hanf-Initiative Stefan Mauerhofer Im Hinblick auf die Hanf-Initiative möchte ich hier einige Argumente ansprechen, welche weniger diesen konkreten Fall beleuchten, sondern versuchen einige grundsätzliche Positionen zu bestimmen. Zuerst muss man die heutige Drogenpolitik historisch betrachten und einordnen: Das Ganze hat mit dem Opium-Abkommen von 1912 angefangen. Damals wurde der Handel mit Opium und Kokain auf zwischen-staatlicher Basis geregelt. Hinzu kamen die Abkommen von 1925, 1931, 1946, 1961, 1971, 1988 und die Protokolle von 1948, 1953, 1972. Dabei wurde die Liste der verbotenen Substanzen und Organismen immer wieder erweitert und die Kontrollbestimmungen verschärft. Inzwischen sind hunderte von Substanzen und Organismen verboten, darunter auch viele mit Heilwirkungen. Insbesondere Entheogene, wie die bei uns seit jahrtausenden bekannte Kultur- und Heilpflanze Hanf, wurden in der aktuell gültigen Gesetzgebung regelrecht verteufelt. Auch synthetische Substanzen mit Therapiepotenzial wie LSD wurden systematisch verboten. Heute entscheidet nicht mehr das Parlament, welche Substanzen verboten sind, sondern die Swissmedic (eigentlich gedacht für Heilmittel), welche beim Bundesamt für Gesundheitswesen BAG angesiedelt ist. Die Gesetzgebung stützt sich auf Art.118 der Bundesverfassung. Fortsetzung von Seite 3

Politik mit religösen Zügen Die heutige Drogenpolitik ist nichts anderes als eine Ideologie mit religiösen Zügen. Da gibt es eine Heilslehre (abstinente Gesellschaft) mit einer Verheissung (allgemeine Gesundheit). Häresie und Ketzerei werden bestraft: «Wer öffentlich zum Betäubungsmittelkonsum auffordert oder öffentlich Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betäubungsmitteln bekannt gibt wird, wenn er die Tat vorsätzlich begeht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.» (Ar. 19 Abs. 1 BetmG)

In vielen Fällen hilft Cannabis besser als pharmazeutische Medikamente und hat weniger Nebenwirkungen. Die Perversion dieser Politik ist, dass ein Gesetz, welches eigentlich zum Schutz der Gesundheit gemacht worden ist, diese in einigen Fällen gerade verhindert und Menschen leiden lässt! Volksgesundheit Bei mir läuten immer die Alarmglocken, wenn der Staat Vorschriften erlässt, um uns vor uns selbst zu schützen und die Details so genannten Experten (Swissmedic) überlässt. Solche Versuche sind in der Vergangenheit immer wieder gescheitert oder haben sich in das Gegenteil verkehrt. Ein eindringliches Beispiel sind die Nürnberger Rassengesetze von 1935. Auch hier wurde mit der Volksgesundheit (Blutschutzgesetz) argumentiert. Zum Gesetz und den Verordnungen gab es sogar wissenschaftliche Begründungen. Zugegeben, die Rassengesetze sind ein krasses Beispiel, aber sie zeigen deutlich auf, was passieren kann, wenn der Staat «es gut meint». Grundrechte Bei solchen Fragen versuche ich, die Sache möglichst unvoreingenommen aus dem Blickwinkel unserer Grundrechte zu sehen, d.h. ich frage mich, wie ein Sachverhalt im Verhältnis zu den Menschenrechten steht. Und so wie ich die Sache sehe (und ein paar andere Rechtsgelehrte auch), verstösst unser Betäubungsmittelgesetz (BetmG) gegen die Grundrechte (persönliche Freiheit, Religionsfreiheit) und die Verfassung. Aus den Menschenrechten folgt, dass der Konsum niemals bestraft werden kann (Selbstschädigung, Ethik) und dass die Natur (Tiere, Pflanzen, Pilze) niemals illegal sein kann. Hanf-Initiative Obwohl ich kein Cannabis konsumiere, möchte ich anderen nicht vorschreiben, wie sie mit ihrem Körper (und Geist) umgehen dürfen und ich möchte auch nicht dass der Staat dies tut. Aus diesen und vielen weiteren Gründen bin ich für die Annahme der Hanf-Initiative. 

Wir dürfen nicht selbst über unsere Körper verfügen: «Wer unbefugt Betäubungsmittel vorsätzlich konsumiert oder wer zum eigenen Konsum eine Widerhandlung im Sinne von Artikel 19 begeht, wird mit Busse bestraft.» (Art. 19a BetmG) d.h. der Staat besitzt eine Verfügungsgewalt über unseren Leib. Selbstschädigung ist in unserer Gesetzgebung nicht strafbar – mit Ausnahme von so genannten Betäubungsmitteln. Ich darf mich zwar umbringen, aber wehe ich mache das mit Heroin. Wer nicht glaubt, dass unsere Gesetzgebung eine Ideologie mit religiösem Charakter ist, der verfolge die Debatten im Parlament zu diesem Thema. Im BetmG spielt es auch keine Rolle, ob eine Substanz heilen oder Schmerzen lindern kann. Es gibt viele ältere Menschen, welche Cannabis zu sich nehmen, nicht um sich zu berauschen, sondern weil sie Schmerzen haben.

da die etablierten Religionen keinen Zugang zum Mystizismus mehr hätten. Und ein zenbuddhistischer Mönch schwärmte von Ecstasy als wunderbarem Werkzeug zum Erlernen der Meditation. Neurowissenschaftler vermuten, dass der Glaube an supranatürliche Phänomene eine durch sozio- kulturelle Einflüsse und die individuelle Biographie geprägte Interpretation von Erlebnissen, Emotionen und Gedanken darstellt. So bezeichnet Pascal

Boyer, Professor für Anthropologie und Psychologie der University of St Louis und Autor des Buchs «Und Mensch schuf Gott» (auf deutsch 2004, leider vergriffen), die Religion als «mögliches, aber keinesfalls unumgängliches Nebenprodukt normaler menschlicher Denkprozesse». Die Erforschung veränderter Bewusstseinszustände könnte zur Klärung dieser Hypothese wesentlich beitragen. 

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Lesetipp Die Materie lebt Im Laufe der Jahrmillionen hat die Natur eigenständige Strukturen und Gebilde hervorgebracht, die den Eindruck erwecken, als habe sie sich ihrer eigenen Stofflichkeit entfremdet. Sind diese Schatten der Materie ein Zeichen für die Grenzen einer naturalistischen Verfassung alles Seienden oder nur Ausdruck des schöpferischen Potentials der Natur? Kanitscheiders Antwort ist klar: Unser Universum ist eine Welt der Materie und der Stoff, aus dem diese Welt besteht, ist weder träge noch tot, sondern lebendig und kreativ. Deshalb braucht es auch keine übernatürlichen Kräfte, um das Geschehen zu erklären; mit der Idee der «Selbstorganisation» lässt sich ein schlüssiges Bild von der Welt zeichnen (und selbst ein Phänomen wie Virtualität kann sich dieser Erklärungsmacht nicht entziehen). Kanitscheider bringt die naturalistische Sicht der Dinge näher, erläutert ihre Varianten und stellt uns die Tradition vor (fast ausschliesslich Denker der Antike, denn die folgende christlich geprägte Epoche bevorzugte eine ganz andere Sicht auf Mensch und Welt). In einem eigenen Kapitel wendet er sich der Praktischen Philosophie zu und erörtert, was eine naturalistische Philosophie auf die Frage «Wie sollen wir leben» antworten könnte. Bernulf Kanitscheider ist emeritierter Professor für Philosophie der Naturwissenschaften an der Universität Giessen und Autor zahlreicher Publikationen. Bernulf Kanitscheider Die Materie und ihre Schatten: Naturalistische Wissenschaftsphilosophie 298 Seiten Alibri, 2007 ISBN-10: 3865690157

FVS-Vortragsreihe 2008

Aufklärung und Humanismus heute Vorträge im November Carola Meier-Seethaler Dr. phil.

Agenda Zentralvorstand 18.10.2008, 7.2. u. 4.4.2009

im Freidenkerhaus Bern

Grosser Vorstand Sa., 22. Nov. 2008, Olten

«A-theistische Spiritualität: Woran glaubt, wer nicht glaubt?»

"Projekt Aufklärung: Glaubst du noch oder denkst du schon?" Dr. Michael Schmidt-Salomon Philosoph, Trier Giordano Bruno Stiftung

Bern Solothurn Basel Winterthur Zürich Zug

10. November 11. November 12. November 6. November 7. November 15. November

Letzter Donnerstag im Monat 15:00 Donnerstag-Hock Rest. "Park", Flughafenstr. 31

Basel – NWS

Dienstag, 28. Oktober 20:00 Vortag siehe Inserat nebenan

Basel – Union

Bern Mo. 27. Oktober 2008, 20:30 Kulturkeller ONO Kramgasse 6 Solothurn Di. 28. Oktober 2008, 19:30 Städt. Konzertsaal Untere Steingrubenstr. 1 Basel Mi. 29. Oktober 2008, 20:00 Hotel Merian, "Meriansaal" Winterthur Do. 30. Oktober 2008, 19:00 Hotel Wartmann Zürich Fr. 31. Oktober 2008 19:00 Volkshaus, Blauer Saal Zug Sa. 1. November 2008 16:00 Theater Casino

Dr. theol., Dr. phil.

Joachim Kahl

Letzter Freitag im Monat 19:00 Freie Zusammenkunft Café "Spillmann", Eisengasse 1

«Philosophie und Poesie eines humanistischen Atheismus: Ludwig Feuerbach und Gottfried Keller» Bern 24. November Solothurn 25. November Basel 26. November Winterthur 27. November Zürich 28. November Zug 29. November Öffentliche Anlässe Eintritt frei Werbe-Flyers können bei den Sektionspräsidenten bezogen werden.

Dienstag, 28. Oktober 20:00 Vortag siehe Inserat nebenan

Bern

Montag, 6. Oktober ab 15:00 Seniorentreff mit Zvieri im Freidenkerhaus Anmeldung bis Sa. 3.10.08 bei Rosette Kaech Tel. 031 372 56 03

Montag, 20. Oktober 19:00 Treff am Abend zum Thema "Minarette in der Schweiz" Montag, 27. Oktober 20:30 Vortag siehe Inserat nebenan

Rest. "National", Hirschengraben

Grenchen/Mittelland siehe Inserat nebenan

Dienstag, 28. Oktober 19:30 Vortag in Solothurn

Sinnsuche Nichts stört die Bewältigung von Alltagsproblemen mehr als die intensive Wendung zur Frage nach dem tiefsten Grund und der letzten Bestimmung der Dinge. Aber war die Philosophie mit ihrer starken Selbstreflexion nicht immer schon ein bisschen morbid, gemessen am robusten Realismus des täglichen Lebensvollzuges? Dennoch könnte es vielleicht ratsam sein, sich die philosophische Krankheit der Sinnsuche wenigstens für Bernulf Kanitscheider Entzauberte Welt: Über den Sinn des Lebens in uns selbst. Eine Streitschrift 217 Seiten Hirzel, Stuttgart, 2008 ISBN-10: 3777616036

Schaffhausen eine kurze Weile zu leisten, um festzustellen, dass dann mit mehr Vertrauen und Gelassenheit zur nüchternen Alltagswelt zurückzukehren – ohne Ehrfurcht vor selbsternannten Autoritäten und "göttlichen Sinnstiftern". Aus- und Weiterbildung Café des CoopCity

Jeden Samstag,10:00 -11:00 Freidenkerstamm

St. Gallen

Mittwoch, 8. Oktober 10:00 Freie Zusammenkunft Restaurant "Dufour", St. Gallen

Winterthur

Mittwoch, 1. Oktober 18:30 Mitgliederversammlung Diskussion Minarett-Initiative Hotel Wartmann, Rudolfstr. 15 Anmeldung zum Imbiss an D. Dünki 052 222 98 94

Weltliche Rituale Samstag, 17. Januar 2009 10-16 Uhr in Olten

Der Kurs richtet sich an alle, die sich mit dem Thema Rituale beschäftigen möchten, sowie an bereits aktive RitualbegleiterInnen. Kosten: Fr. 130.Für Mitglieder nach Absprache zu Lasten der Sektion. Anmeldung und Auskünfte: Geschäftsstelle FVS info@frei-denken.ch 031 371 65 67 zeitweise Telefonbeantworter

Donnerstag, 30. Oktober 19:00 Vortag siehe Inserat nebenan

Zentralschweiz Zürich

Samstag, 1. November 19:00 Vortag siehe Inserat nebenan Montag, 13. Oktober 14:30 Freie Zusammenkunft Diskussion Minarett-Initiative

Vorstandssitzung Restaurant "Schweighof"

16:00

Freitag, 31. Oktober 19:00 Vortag siehe Inserat nebenan

Freidenker-Vereinigung der Schweiz FVS Mitglied der Weltunion der Freidenker (WUF) und der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU)

www.frei-denken.ch Kontakte für weltliche Feiern Basel: Freidenker Nordwestschweiz 061 321 31 48 Basel: Freidenker-Union 061 601 03 43 oder 061 601 03 23 Bern 079 449 54 45 oder 031 911 00 39 Grenchen und Umgebung 076 53 99 301 oder 032 645 38 54 Mittelland 062 926 16 33 St. Gallen 052 337 22 66 Vaud/Waadt 026 660 46 78 ou 022 361 37 12 Winterthur und Thurgau 052 337 22 66 Zentralschweiz 041 420 45 60 Zürich 044 463 16 55 Sollte unter der regionalen Nummer niemand zu erreichen sein, wenden Sie sich bitte an die FVS-Geschäftsstelle: 031 371 65 67 oder an 052 337 22 66

Basel Freidenker Nordwestschweiz Postfach 260 4010 Basel basel-fvs@frei-denken.ch Präsident: H. Stieger 079 217 01 29 Mitgliederdienst: B. Bisig 061 321 31 48

Vaud Ass. vaudoise de la Libre Pensée CP 5264 1002 Lausanne vaud@frei-denken.ch Président: Secrétariat: J. P. Ravay 022 361 94 00 026 660 46 78

Freidenker-Union Basel Postfach 4471 4002 Basel basel-union@frei-denken.ch Präsident: G. Rudolf 061 601 03 43 Mitgliederdienst: 061 601 03 23

Winterthur Freidenker Winterthur Postfach 1806 8401 Winterthur winterthur@frei-denken.ch Vorsitz: H. Meichtry 071 966 59 75 Sekretariat: D. Dünki 052 222 98 94 Familiendienst: M. Ochsner 052 232 04 77

Bern Freidenker Bern Postfach 831 3550 Langnau bern@frei-denken.ch Präsident: D. Aellig 079 449 54 45

Zentralschweiz Freidenker Zentralschweiz Zugerstr. 35 6415 Arth zentralschweiz@frei-denken.ch Präsidentin: G. Annen 041 855 10 59

Genève Libre Pensée de Genève 27 ch. des quoattes 1285 Avusy genève@frei-denken.cha Président: J. P. Bouquet 022 756 40 49

Zürich Freidenker Zürich Postfach 3353 8021 Zürich zuerich@frei-denken.ch Präs.: H. Rutishauser Tel/Fax 044 463 16 55 Mitgliederdienst: M. Dobler 044 341 38 57

Grenchen und Umgebung Freidenker Grenchen u. Umgebung Postfach 418 2540 Grenchen grenchen@frei-denken.ch Präsident: S. Mauerhofer 076 388 46 39 Mitgliederdienst/ L. Höhneisen Krankenbesuche 076 53 99 301

Adressänderungen an: Postfach 217 CH-2545 Selzach

Freidenker-Vereinigung der Schweiz FVS Geschäftsstelle Weissensteinstr. 49b Postfach CH-3001 Bern Tel. 031 371 65 67 Fax 031 371 65 68 info@frei-denken.ch Postkonto: 84-4452-6

Mittelland Freidenker Mittelland Postfach 56 4628 Wolfwil mittelland@frei-denken.ch Präsident: H. Haldiman 062 926 16 33

Schaffhausen Freidenker Schaffhausen Postfach 69 8213 Neunkirch schaffhausen@frei-denken.ch Kontakt: R. Imholz 079 751 41 38

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