Kt. NE: Staat und Kirche

Seit 1941 sind die "Landeskirchen" zwar in der Verfassung als Institutionen von öffentlichem Interesse anerkannt, sie haben aber keinen öffentlich-rechtlichen Status. Der Kanton verschickt zwar die Kirchensteuerrechnungen, treibt sie aber nicht ein. Deshalb werden offenbar nur 40% der Kirchensteuern bezahlt.

Verfassung 2001

Art. 97. Grundsätze.

1

Der Staat berücksichtigt die spirituelle Dimension des Menschen und ihren Wert für das Leben der Gesellschaft.

2 Der Staat ist von den Kirchen und den anderen Religionsgemeinschaften getrennt. Er kann sie jedoch als Institutionen von öffentlichem Interesse anerkennen.

3 Die Unabhängigkeit der Kirchen und der anderen Religionsgemeinschaften ist gewährleistet.

Art. 98. Anerkannte Kirchen. 1 Der Staat anerkennt die evangelisch-reformierte, die römischkatholische und die christkatholische Kirche des Kantons Neuenburg als Institutionen von öffentlichem Interesse, welche die christlichen Traditionen des Landes verkörpern.*

2 Der Staat erhebt unentgeltlich die freiwillige Kirchensteuer, welche die anerkannten Kirchen von ihren Mitgliedern verlangen.

3 Die Dienste, welche die anerkannten Kirchen der Gesellschaft leisten, werden durch finanzielle Beiträge des Staates oder der Gemeinden abgegolten.

4 Die anerkannten Kirchen bezahlen keine Steuern auf den Gütern, die ihrer religiösen Tätigkeit dienen, und auf den Diensten, die sie der Gesellschaft leisten.

5 Der Staat kann mit den anerkannten Kirchen Konkordate abschliessen.

Art. 99. Andere Religionsgemeinschaften. Andere Religionsgemeinschaften können darum ersuchen, als Institutionen von öffentlichem Interesse anerkannt zu werden. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren der Anerkennung. Es regelt auch deren Wirkungen, sofern diese nicht Gegenstand eines Konkordats sind.

*Im Kanton Neuenburg kam im Jahr 1941 vorwiegend auf kirchliches Begehren und als Folge innerkirchlicher „Richtungskämpfe“ eine Trennung in Form einer Aufhebung des öffentlichrechtlichen Status zustande.

http://www.verfassungen.de/ch/neuenburg/verf48-i.htm

Konfessionsfreie

2000: 21.78% 2010: 36.96%