Kirchensteuer: Negative Zweckbindung

Die negative Zweckbindung von Kirchensteuern juristischer Personen1 Prof. Dr. Andreas Kley und lic. iur. Reto Feller, Fürsprecher, Bern aus: Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht, SJKR /ASDE 9 (2004), S. 73-82.

Eine negative Zweckbindung verschafft den Kirchen nur noch Mittel aus der Kirchensteuer juristischer Personen, soweit sie Aufgaben übernehmen, die nicht mehr religiös ausgerichtet sind und der Allgemeinheit dienen – Aufgaben also, welche der Staat auch übernehmen könn- te. Man mag diese Regelung als «leistungsorientiertes Freiheitsverständnis» werten, «welches zu gesellschaftlich relevanten Kräften bewusst Beziehungen knüpft und unterhält.» Die Kir- chensteuer juristischer Personen mutiert zu einer «Subvention» oder «Abgeltung» für «gesell- schaftlich relevante Leistungen der Religionsgemeinschaften»27. Die Kirchen erhalten Steu- ermittel, die sie für öffentliche Aufgaben einzusetzen haben. Diesbezüglich besteht kein Un- terschied mehr zu zahlreichen anderen wohltätigen Organisationen. Der Beitrag der Kirchen als Vermittlerinnen von Werten, kultureller Bildung und als Übermittlerinnen der abendlän- disch-christlichen Tradition28 wird damit von Seiten des Staates nicht unterstützt. Hinter die- ser Haltung verbirgt sich ein Konzeptwechsel, der Fragen aufwirft. Die betroffenen Landes- kirchen müssen sich überlegen, ob und wieweit eine derartige Abgeltungsregelung mit ihrem Selbstverständnis zu vereinbaren ist.

http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/kley/container/kley_feller_kirchensteuern.pdf