2008: 100 Jahre Freidenker

Geschichte der Freidenker

1870 – 1920

Gründungs- und Aufbaujahre

Ab ca. 1870 wurden in verschiedenen Kantonen Kirchen zu anerkannten Landeskirchen erhoben und erhielten damit das Recht Kirchensteuern zu erheben (Historische Lexikon der Schweiz). Zur gleichen Zeit organisierten sich die Antiklerikalen in der Schweiz.

Deutschschweiz In Zürich wurde um 1870 ein „Freidenker-Club“ gegründet und 1883 legten Prof. Salomon Vögelin und Stadtrat Kunz bei der Beratung des Zürcher Kirchengesetzes Anträge zur Trennung von Staat und Kirche vor.

Westschweiz In Genf gründete 1890 Charles Fulpius die Genfer Freidenkergesellschaft und 1895 wurde in Grandson Die Freidenkervereinigung Vaud ins Leben gerufen. 1901 schlopssen sich die beiden Vereine an einem Kongress in Cossonay zusammen. Dort entstand die „Fédération intercantonale suisse de la Liber Pensée“. Es wurde die Zeitung „Lumière“ gegründet, welche 1902 250 Abonnenten zählte. In La Chaux-de-Fons war es der „Franc-Parleur“ mit 400 Abonnenten. in der Westschweiz. Am interkantonalen Kongress 1906 in Vevey wurde Dr. August Forel zum Präsidenten der Fédération gewählt, die damals 13 Sektionen umfasste: St. Imier, La Chaux-de-Fonds, Le Locle, Neuenburg, Genf, Grandson, Yverdon, Renens, Lausanne, Lucens, Lavaux, Vevey und Wallis. 1911 wurde die „Fédération intercantonale“ zur „Fédération romande“ umbenannt. Ab 1920 wurden „Weltliche Zeremonien“ für Geburt, Heirat und Tod angeboten. Verschiedene Sektionen luden den Anarchisten und Mitglied der Pariser Kommune André Lorulot (1835-1963) zu Vorträgen ein.

Tessin Im Tessin.gab eine Atheisten-Strömung in Biasca (Historisches Lexikon der Schweiz): Auf dem dortigen Friedhof gab es die sog. Atheistengräber, bei denen anstelle eines Kreuzes eine herzförmige Tafel stand. Auf diesem „tap“ (=Holzbrett) stand der Name der verstorbenen Person, die kein christliches Begräbnis wünschte.

1908 schuf die Gründung des „Deutschschweizer Freidenkerbundes“ die Basis für eine landesweite Bewegung. Ihre Ziele waren und sind:

  • Die Verbreitung einer an der Wissenschaft orientierten Weltanschauung und einer dogmenfreien Ethik.
  • Die Unterstützung beim Kirchenaustritt.
  • Die Trennung von Religion und Schule: Ein nichtreligiöser Ethikunterricht an den Volksschulen. Wissen über die verschiednen Religionen soll in den Fächern Geschichte/Geographie/Kunst/Literatur vermittelt werden.
  • Die vollständige Trennung von Staat und Kirche

Der „Deutschschweizer Freidenkerbund“ setzte sich - wie seine Namensvetter in Deutschland auch für die Kremation ein. Gegen den Widerstand der Kirchen musste der Bau von Krematorien bis vor Bundesgericht erkämpft werden.

Mitglieder der Bewegung waren vor Behördenwillkür nicht sicher: Als der damalige Zentralpräsident August Richter 1908 in Luzern eine Sektion gründen wollte, wurde er wegen Gotteslästerung verhaftet und zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil wurde schliesslich vom Bundesgericht wieder aufgehoben.

1930 - 1945

Jahre der Verfolgung

In diese Zeit fällt die Gründung des „Proletarischen Freidenkerverbandes der Schweiz“, der sich der „Internationalen der proletarischen Freidenker“ anschloss. Dessen Ansiedlung in Basel führte zu Widerstand in Kirchen (Der Mariasteiner Gebets-Kreuzzug wider die «Gottlosenbewegung»)und Politik, welcher 1933 in die Lancierung einer Volksinitative zum Verbot der Freidenker in der Schweizer Verfassung mündete und in die so genannte „Gottlosendebatte“ im Nationalrat (Motion Müller, Grosshöchstetten, schliesslich lediglich als Postulat überwiesen).

1933 zerschlugen die Nationalsozialisten die deutschen und österreichischen Freidenker-Organisationen. Auch die Schweizer Zeitschrift „Freidenker“ wurde in Deutschland verboten. Viele deutsche und österreichische Freidenker publizierten ihre Artikel nun im Schweizer „Freidenker“.

Im Mai 1939 wurde in der Westschweiz der letzte Jahreskongress vor dem 2. Weltkrieg abgehalten. Anschliessend zerstreuten sich die welschen FreidenkerInnen.

1945 bis 1980

Schikanen während des kalten Krieges

In den 50er Jahren gründete der Lausanner Grossrat Auguste Fornerod wiederum eine waadtländische Vereinigung, die sich 1978 mit der Freidenker-Vereinigung der Schweiz verband. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts etablierte sich in den meisten Kantonen die Kirchensteuer. Gleichzeitig waren FreidenkerInnen diversen Schikanen ausgesetzt: als ArbeitnehmerInnen (auch in der Bundesverwaltung), als AbonnentInnen (z.B. wurde die Zeitschrift verunstaltet zugestellt), beim Kirchenaustritt (BGE 104 Ia 79).

Mitten im kalten Krieg gerät auch die FVS ins Visier der „Staatsschützer“. Im Fall des Berner Polizeikomissärs O.W. Christen, der die FVS 1972 im Berner Bund unter „subversiven Vereinen“ aufgelistet hatte, wurde Klage geführt, welche 1974 in einem Vergleich und einer Gegendarstellung endete.

1980 bis 2000

Wichtige Bundesgerichtentscheide

Mit dem Ende des kalten Krieges und der damit verbundenen Entideologisierung konnte die FVS sich wieder vermehrt ihrem Kernthema, der Trennung von Staat und Kirche widmen. In der Schweiz wurde trotz stetig abnehmender Mitgliederzahlen die Stellung der Kirchen kaum infrage gestellt: eine eidgenössische Initiative zur vollständigen Trennung von Kirche und Staat wurde am 2. März 1988 vom Volk mit 79% Nein-Stimmen abgelehnt. In diese Zeit fallen aber wichtige Urteile des Bundesgerichtes: Kantonale Gesetze, die den Kirchenaustritt verzögern (BGE 104 Ia 79) oder Konfessionslose zur Kirchensteuer verpflichten (BGE 107 IA 126) werden als verfassungswidrig erklärt, und 1992 wird mit dem Kruzifix-Urteil im Fall Cadro das Kreuz an der Schulzimmerwand als unvereinbar mit dem Gebot der konfessionellen Neutralität der öffentlichen Schulen beurteilt (BGE 116 IA 252).

In der Frage der Steuerpflicht für juristische Personen bleibt das Bundesgericht allerdings der Ansicht, diese sei nicht verfassungswidrig (BGE 126 I 122).

2001 bis 2008

Wertediskussion, Machtansprüche der Religionen

Mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurde auch in der Schweiz das religiöse Bekenntnis wieder zu einer gesellschaftlichen Frage. Unter dem Eindruck der massiven und gewaltsamen Ansprüche islamistischer Gruppierungen sehen sich auch hierzulande die öffentlichrechtlich anerkannten Kirchen veranlasst, unter dem Stichwort „gesellschaftliche Werte“ wieder eine Führungsposition in der Gesellschaft beanspruchen. Zunehmend geraten sie aber unter Druck der - privatrechtlich organisierten - anderen christlichen Kirchen und der anderen religiösen Bekenntnisse. Angesichts der kaum lösbaren Probleme öffentlichrechtlicher Anerkennung von religiösen Bekenntnissen erachtet die FVS die alte Forderung der Freidenker nach einer klaren Trennung von Staat und Kirchen/Religionen als aktueller denn je. Gegen die Macht- und Definitionsansprüche der Religionen setzt sie sich klar für den demokratischen Diskurs ethischer Normen ein und für einen verbindlichen Unterricht in Ethik an den Volksschulen, der das Bedürfnis nach persönlicher ethischer Orientierung ernst nehmen und die Menschen zur Teilnahme an diesem demokratischen Diskurs befähigen soll.

In diesem Spannungsfeld der Macht- und Definitionsansprüche versteht sich die FVS als Interessenvertretung der konfessionsfreien Menschen in der Schweiz. Konkret derzeit zum Beispiel im Kanton Zürich bei der Evaluation des neuen Lehrmittels oder im Kanton Tessin in einer Spezialkommission zur Frage des Religionsunterrichtes an der Volksschule.

In einer Kampagne fordert sie im Jubiläumsjahr 2008 die Konfessionsfreien auf, öffentlich zu ihrer Haltung zu stehen.

Erfolge und Misserfolge:

Laizisierung in der Schweiz in kleinen Schritten Nach mehrfachen Eingaben FVS der beim Bundesrat werden anlässlich der Volkszählung 1943 erstmals die Konfessionsfreien erhoben. Ihr Anteil stieg kontinuierlich an und erreichte im Jahr 2000 11%. Allerdings ist dazu festzuhalten, dass „konfessionsfrei“ nicht unbedingt „religionsfrei“ bedeutet. Umgekehrt ergab 2005 eine Umfrage der Zeitschrift „Facts“, dass 17% der Kirchenmitglieder nicht an einen Gott glauben. (Kommentar zur Facts-Umfrage in FD 1/2006)

Angesichts der kantonalen Zuständigkeit in Kirchen- und Schulfragen waren die minimalen Ressourcen der nie mehr als 2’000 Mitglieder zählende Vereinigung ein grosses Handicap. Die Tätigkeit der Sektionen hing im Wesentlichen von der Einsatzbereitschaft einzelner Personen ab und umfasste Verlautbarungen vom Leserbrief bis zu Einzelinitiativen in den kantonalen Parlamenten. Verschiedentlich wurde auch versucht, mittels kantonaler Klagen gegen die Privilegierung der Kirchen in den Kirchen- und Schulgesetzen anzukämpfen. In der Regel wurden solche Klagen von den kantonalen Gerichten abgewiesen.

Mehr Erfolg hatten Klagen beim Bundesgericht: Kantonale Gesetze, welche den des Kirchenaustritt verzögern (BGE 104 Ia 79) oder Konfessionslose zur Kirchensteuer verpflichten (BGE 107 IA 126) wurden als verfassungswidrig erklärt. Im Fall ein (TI) erhebt ein Freidenker Klage gegen das Kruzifix im Schulzimmer: Das Bundesgericht beurteilt das Kreuz als unvereinbar mit dem spezifischen Gebot der konfessionellen Neutralität der öffentlichen Schulen (BGE 116 IA 252). Erfolgreich auch das Kopftuchverbot für eine Genfer Lehrerin: es entspricht einem überwiegenden öffentlichen Interesse (insbesondere der konfessionellen Neutralität und dem Religionsfrieden in der Schule) und ist verhältnismässig ( BGE 123 I 296 E. 4).(Das Urteil wird 2001 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg geschützt.) In der Frage der Kirchensteuer juristischer Personen hält das Bundesgericht auch im Jahr 2000 an seiner Praxis (seit 1878) fest und bejaht ihre Verfassungsmässigkeit (BGE 126 I 122).

Kernthema „Trennung von Staat und Kirche“ Trennungen von Staat und Kirche wurden in verschiedener Form vollzogen: 1907 im Kanton Genf wo die Kirchen zwar öffentlich-rechtlich anerkannt, aber zu privatrechtlichen Vereinen wurden, 1910 im Kanton Basel-Stadt, wo die öffentlich-rechtliche Status der „Volkskirchen“ erhalten blieb, aber die finanzielle Entflechtung erfolgte und 1941 im Kanton Neuenburg, wo die Kirchen lediglich Institutionen von öffentlichem Interesse sind. Mehrmals wurde auch im Kanton Zürich eine Trennung angestrebt: erstmals 1881-83 durch Prof. Vögelin, dann 1913 durch den Sozialdemokraten Traber, und 1927 durch die Kommunisten Bobst, Hitz und Gerteis. 1977 scheitert eine Volksinitiative zur Trennung von Kirche und Staat an 73% Nein-Stimmen. 1995 wird die Volksinitiative „Trennung von Kirche und Staat“ mit 2/3 Mehrheit abgelehnt. Die in der Folge vorgenommene „Entflechtung“ wurde von den Freidenkern als zuwenig weitgehend kritisiert. 1925 postulierte der Kommunist Wieser im Grossen Rat im Kanton Basel-Stadt vergeblich die Abschaffung der theologischen Fakultät an der Universität. Seither sind die Studentenzahlen an allen schweizerischen theologischen Fakultäten kontinuierlich gesunken, ohne dass ihre Ausstattung entsprechend verkleinert worden wäre. 1974 lanciert ein Initiativekomitee eine erste eidgenössische Volksinitiative zur Trennung von Staat und Kirche, welche von der FVS-Delegiertenversammlung offiziell und finanziell unterstützt wird. Die 1976 eingereichte Initiative wird vom Bundesrat abgelehnt (Botschaft). 1988 wird sie vom Volk mit 79% Nein-Stimmen verworfen. 1995 Jahr wird im Kanton Waadt die Motion zur Lockerung der Verflechtung von Staat und Kirche mit grossem Mehr abgelehnt. Mit der Revision der Verfassung wird ab 2003 neben der reformierten auch die katholische Kirche öffentlich-rechtlich anerkannt.

Kernthema „Trennung von Schule und Religion“ Unzählige Vorstösse der FreidenkerInnen haben Schrittweise zur Abschaffung des Schulgebetes und des Religionsunterrichtes an den Volksschulen geführt und Klagen beim Bundesgericht haben Klarheit geschaffen in der Kruzifix- und Kopftuchfrage in öffentlichen Schulen (siehe oben). Seit einigen Jahren wird diese Entwicklung insbesondere von evangelikalen Christen massiv bekämpft. So hat unter dem Druck einer Volksinitiative der Kanton Zürich 2007 an der Primarschule wieder ein neues Fach „Religion und Kultur“ anstelle des aufgehobenen Faches „Biblische Geschichte“ eingeführt. Derzeit wird dort von einer Begleitgruppe ein Lehrmittel evaluiert. In dieser Begleitgruppe sind neben Kirchen und Religionen auch die Freidenker vertreten. Auch im Kanton Tessin wird derzeit um die Frage des Religionsunterrichtes an der Schule gerungen. In einer Spezialkommission waren auch die Freidenker vertreten. Die 3 Berichte der Spezialkommission gingen im Februar 2007 in die Vernehmlassung ein.

Minimale Infrastruktur – Maximales Engagement

Geschäftsstelle: 1916 existierten in der Schweiz drei freigeistige Organisationen: der Schweizerische Freidenkerbund SFB, der Schweizerischer Monistenbund SMB und der Internationaler Orden für Ethik und Kultur IOEK gegründet von Augste Forel). Ab 1915 schaffen SFB (d,f,i) und SMB eine gemeinsame Zentralstelle. Versuche, einen Zentralverband mit einem zweisprachigen Organ zu bilden, scheitern.

Von Mitte 1930 bis anfangs 1936 unterhielt die «Freigeistige Vereinigung», mit kurzem Unterbruch 1932, ein hauptamtliches Sekretariat. Anschliessend fehlten die Mittel für eine Weiterführung.

1943 erbt die FVS von ihrem Mitglied Otto Kunz eine Liegenschaft in Bern, welche seither das finanzielle Rückgrat bildete und das Erscheinen der Vereinszeitschrift garantierte.

2005 beschloss die Delegiertenversammlung die Finanzierung einer Geschäftsstelle im Umfang von 50%. Sie soll der Vereinigung einen zeitgemässen Auftritt in der Öffentlichkeit ermöglichen. Mitgliederdienst: Die Arbeit in den Sektionen liegt in den Händen von vielen Freiwilligen. Der Mitgliederdienst organisiert Besuche für ältere und kranke Mitglieder.

Weltliche Feiern: Die vereinseigenen RednerInnen bereicherten die unzähligen weltlichen Feiern der Mitglieder, die Willkommensfeiern für Kinder, die weltlichen Trauungen und die Abschiedsfeiern für die Verstorbenen. Spendenprojekte: Seit 1999 unterstützen die Freidenker mit der Freidenker-Spende Spendenprojekte im In- oder Ausland.

Zeitschrift „Freidenker“: Spiegel der Bewegung

Die Vereinigung gab von 1908 his 1912 monatlich den Freidenker heraus. Anschliessend nahmen die schweizerischen Freidenker nach Eingang ihres eigenen Blattes an der deutschen Zeitschrift «Der Freidenker» teil, der sich damals als Zeitschrift des deutschen Freiden­kerbundes, des Bundes freier religiöser Gemeinden Deutschlands und des «Deutsch-schweizerischen Freidenkerbundes» erklärte.

Nach Ausbruch des 1. Weltkrieges erschien ab 1915 die erste Ausgabe unter dem Titel „Der Schweizer Freidenker“ unter dem Slogan „Wahrheit. Freiheit. Friede.“.Mitten in der Kriegszeit verstand sich das Blatt als Stimme des Friedens, wollte aufrütteln und eine Gegenkraft zur Kriegshetzerei bilden. Es wurde das Versagen der Sozialdemokratie beklagt und die heuchlerische Rolle der Kirchen.

1916-1918 war „Der Schweizer Freidenker“ zugleich Organ des Schweizerischen Monistenbundes und erschien 14-täglich. 1918 wurde die Produktion aus finanziellen Gründen eingestellt. Die steigenden Produktionskosten konnten trotz steigender Abonnentenzahl und .Webung (z.B. Chocolat Tobler) nicht gedeckt werden

1918, nach Kriegsende waren die Finanzen erschöpft. Erst das Wiedererstarken der Bewegung ermöglichte das lückenlose Erscheinen unter leicht variierendem Namen seit 1922.

Seit 1974 erscheint - ebenfalls als Quartalszeitschrift mit eigenständiger Redaktion - in der Vaud der libre penseur, der auch an eine grosse Anzahl von Abonnenten in Frankreich versandt wird.

Der „libero pensiero“ erschien von 1982-1995 als Quartalszeitschrift.

Seit Anfang 2008 heisst die deutschsprachige Zeitschrift „frei denken.“ und erscheint mit einer festen Seite in italienischer Sprache, seit 2006 die Tessiner Sektion wieder aktiv geworden ist aber derzeit über kein eigenständiges Organ verfügt.

Internationale Verbände Die FVS war von 1966 bis 2010 Mitglied der Weltunion der Freidenker WUF (gegründet 1880 in Brüssel, 1936 durch die sozialistischen Freidenkerverbände erweitert, während des 2. Weltkrieges ruhend und 1946 wieder belebt). Bis 2010 stellt die Freidenker-Vereinigung der Schweiz ein Mitglied im Exekutivbüro. Die FVS ist seit 1984  Mitglied der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union IHEU (gegründet 1952 in Amsterdam). Die IHEU vertritt weltweit mehr als 120 Organisationen und entsendet Delegierte in Gremien der UNO und in den Europarat. Zusammen mit der IHEU war die FVS 2004 massgeblich an der Beifreiung des in Pakistan wegen Blasphemie zum Tode verurteilten Arztes und Menschenrechtlers Dr. Younus Shaikh beteiligt.

Freidenker-Vereinigung – die Stimme der konfessionsfreien Menschen in der Schweiz

Parteipolitik als stetiger Herausforderung 1930 wurde der Begriff „sozialistische Weltanschauung“ in den Zweckartikel der FVS aufgenommen, zwei Jahre später aber wieder entfernt und schliesslich durch eine explizite parteipolitische Neutralität ersetzt. Diese Entwicklung widerspiegelt die Spannungen, die seit Beginn zwischen dem liberalen und dem sozialistischen Flügel der Bewegung besteht. Ab 1933 nannte sich die FVS „Freigeistige Vereinigung“ um sich auch im Namen von den sozialistischen Freidenkern zu unterscheiden. Die Zeitschrift hiess aber trotzdem „Freidenker.“ Ab 1978 nannte sich die Vereinigung wieder Freidenker-Vereinigung der Schweiz. Die interne Diskussion um die politische Ausrichtung von Mandatsträgern und Sektionen blieb aber stets auf der Traktandenliste und führte zu verschiedenen Zereissproben, Abspaltungen und Wiedervereinigungen. Ergebnis einer solchen Spaltung sind die beiden Sektionen „Freidenker Nordwestschweiz“ und „Freidenker Union“ in Basel, die aber dieses Jahr Fusionsverhandlungen planen.