Spanien: Mandatssteuer seit 1988

In Spanien konnte seit 1988 jeder Steuerzahler 0,52% seiner dem Staat geschuldeten Steuern für eine der Religionsgemeinschaften widmen, die mit dem Staat einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Wenn auf der Steuererklärung kein entsprechender Widmungsvermerk vorhanden ist, kommt der Betrag in den allgemeinen Steuerhaushalt.. Etwa 30% der spanischen Steuerzahler unterstützen auf diese Weise die katholische Kirche, die übrigen machen keinen Vermerk auf der Steuererklärung; die entsprechenden Beträge gehen an den Staat.

Ab 2008 wurde eine Erhöhung des Prozentsatzes auf 0,7% beschlossen.

2010 Die  Einnahmen aus der Mandatssteuer decken nur rund 35% der Ausgaben der katholischen Kirche, der Rest wird bis dato vom Staat zugeschossen. http://groups.yahoo.com/group/1europe/message/9319

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