Kt. Zug: Motion für eine Motionssteuer

2004

Die Alternative Fraktion hat am 26. November 2004 folgende Motion eingereicht:

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, welche vorsieht, für juristische Personen eine Mandatssteuer anstelle der bisherigen Kirchensteuer einzurichten. Diese Steuer soll wahlweise einer der kantonal aner- kannten Religionsgemeinschaften, einer öffentlich anerkannten kulturellen Institution, einer öffentlich anerkannten sozialen Einrichtung oder einem öffentlich anerkannten, zewo-zertifizierten, schweizerischen Hilfswerk zugute kommen.

Falls die steuerpflichtige Firma auf eine solche Zweckwidmung verzichtet, wird der Steuerbetrag einem neu zu gründenden Sozial-, Solidaritäts- und Kulturfonds gutge- schrieben, dessen Ressourcen durch den Kanton verteilt werden. Aus diesem Fonds sollen Kompensationsleistungen zugunsten der Kirchgemeinden für ihre gesellschaft- lichen und sozialpolitischen Beiträge an die Gemeinwesen finanziert werden. Und wenn möglich soll daraus auch freundeidgenössische Hilfe geleistet werden.

Begründung:

Es ist hinlänglich bekannt, dass juristische Personen keiner Kirche angehören. Des- halb können sie - im Unterschied zu natürlichen Personen - aus einer solchen auch nicht austreten. Daher ist es nachvollziehbar, dass die Steuererhebung für juristische Personen regelmässig in Frage gestellt wird.

Juristische Personen sind jedoch mindestens so stark wie natürliche Personen auf ein gutes Funktionieren des gesellschaftlichen Miteinanders angewiesen. Mit andern Worten, auch die juristischen Personen profitieren davon, dass die Religionsgemein- schaften, aber auch andere sozial oder kulturell engagierte Organisationen einen grossen Beitrag zum sozialen Ausgleich, gesellschaftlichen Zusammenhalt und kultu- rellen Leben in unserem Kanton beitragen. Deshalb wäre es völlig falsch, die juristi- schen Personen ersatzlos aus der Kirchensteuerpflicht zu entlassen. Die einzige Alternative ist eine Mandatssteuer.

Im Kanton Zürich wurde ausserdem am 24. September 1994 die Volksinitiative ‚für eine völlige Trennung von Kirche und Staat’ haushoch abgelehnt. Bei dieser Initiative ging es im Wesentlichen um die Steuerbefreiung der juristischen Personen. Auch im Kanton Zug wäre absehbar, dass eine Gesetzesvorlage, welche die ersatzlose Ab- schaffung der Kirchensteuerpflicht von juristischen Personen beinhaltet, an der Urne nicht mehrheitsfähig wäre. Andererseits ist nachvollziehbar, dass die Kirchensteuer- pflicht für juristische Personen, die gar keinen Glauben haben können, einmal mehr in Frage gestellt ist.

http://www.zug.ch/behoerden/kantonsrat/kantonsratsvorlagen_geschaefte/krv_archiv/1288

Aus der Antwort des Regierungsrates:

"Damit würde ein Teil des Steueraufkommens nicht mehr durch demokratisch legitimierte Organe seiner Bestimmung zugeführt, sondern die juristische Person könnte selbst über den Verwendungszweck entscheiden. Eine derartige Wahlmöglichkeit stünde sowohl im Widerspruch zum schweizerischen wie auch zum zugerischen Steuersystem, da Steuern voraussetzungslos geschuldet sind. Ausserdem hätte sie eine Ungleichbehandlung der kirchensteuerpflichtigen natürlichen Personen zur Folge, denen eine solche Wahlmöglichkeit nicht freisteht. Wie bei der vollständigen Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen, wäre auch die Einführung einer Mandatssteuer nur auf dem Wege der Verfassungsrevision möglich.

http://www.zug.ch/behoerden/kantonsrat/kantonsratsvorlagen_geschaefte/krv_archiv/1288

2001

Vorstoss von Jo Lang: http://kantonsrat.alternative-zug.ch/vorstoesse/html/mot_20010201.htm