Freidenker 09/2000.pdf

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(file: @@Freidenker-200009.pdf@@)Justitia will nicht dieser Sache, vor rund 20 Jahren, kein nennenswerter Wandel abgezeichnet. Die Urteilsbegründung unterstreicht den Unterschied zwischen natürlichen Personen – welche vor einer Besteuerung durch ihnen fremde Religionsgemeinschaften grundrechtlich geschützt sind – und juristischen Personen. Die juristische Person führe ein eigenes, von den daran beteiligten Menschen getrenntes Dasein. Fiskalisch werde eine juristische Person als selbständiges Steuersubjekt behandelt, und es sei nicht einzusehen, weshalb "einzig und allein für die Kirchensteuer" auf die dahinter stehenden natürlichen Personen Rücksicht genommen werden müsse. Wer sich wegen ihrer (wirtschaftlichen) Vorteile für die Rechtsform der juristischen Person entscheide, könne konsequenterweise nicht verlangen, bei der Kirchensteuer wie ein Einzelunternehmen behandelt zu werden. Im zweiten Entscheid ging es um eine Klage aus Uster, welche durch alle Instanzen erfolglos, versucht hat, das Kirchengeläut von morgens 5 auf 7 Uhr verschieben zu lassen. Hier hält das Bundesgericht die Lärmverordnung für nicht zuständig, da Kirchenglocken nicht mit Rasenmähern gleichsetzbar seien. Nun, das mag für die Herren Richter persönlich so sein. Rein physikalisch, in Dezibel gemessen, lassen sich die Lärmquellen aber tatsächlich vergleichen und da schneiden die Kirchenglocken um einiges schlechter ab als Nachbars Rasenmäher. Dazu kommt, dass auch der schlimmste Nachbar kaum Tag für Tag um 5 Uhr aufstehen würde um seinen Rasen zu schneiden, noch weniger würde er jede Stunde oder gar jede Viertelstunde den Rasenmäher kurz starten, um zu schauen ob er noch läuft. Spass bei Seite. Das Bundesgericht gibt der Tradition den Vorrang, etwas anderes kann man von dieser Institution kaum erwarten – aber ist Justitia hier wirklich nicht nur auf einem Auge blind? Auf Bundesebene wurde 1980 die "Initiative zur vollständigen Trennung von Kirchen und Staat" von 79% der Stimmenden abgelehnt. Höchste Zustimmung erhielt sie in den Kantonen Neuenburg (31%), Schaffhausen (28%), Tessin und Solothurn ( beide 25%). 1995 wurde im Kanton Zürich wiederum über die Trennung von Staat und Kirche abgestimmt, die Initiative wurde immer noch von zwei Dritteln der Stimmberechtigten abgelehnt. Seither wird aber in Zürich an der Entflechtung von Staat und Kirche gearbeitet. Einzig in den Kantonen Genf (seit 1907), Basel-Stadt (seit 1911) und Waadt ist die Trennung von Staat und Kirche vollständig vollzogen. Drei weitere Kantone (Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen) ziehen keine Kirchensteuer bei juristischen Personen ein. In verschiedenen Kantonsparlamenten sind schon Motionen zum Thema Kirchensteuer von juristischen Personen eingereicht worden, allesamt gingen sie haushoch unter. Im Thurgau und in St. Gallen kamen sie in den letzten Jahren von der damaligen Freiheitspartei und waren verknüpft mit einer Kritik der kirchlichen Arbeit im Asylwesen. Solche Verquickungen mit Rechtsaussen werden dem sachlich begründbaren Anliegen den Weg jedenfalls nicht ebnen. Es fragt sich, ob es sinnvoll ist, grosse Kraft in weitere Initiativen zu stecken, ob nicht mit regionalen, intensiveren Kampagnen für den Austritt aus der Kirche neue Fakten geschaffen werden können, welche langfristig eine Trennung von Staat und Kirche nach sich ziehen. Dass unsere lieben Mitmenschen am ehesten über das Portemonnaie ansprechbar sind, zeigen ja die jeweils harschen Reaktionen der Kirchen auf den Steuer-Spartipp "Kirchenaustritt". Reta Caspar FREIDENKER 9/2000 Das Bundesgericht will sich nicht bewegen. Es lehnte in den letzten Wochen gleich zwei Begehren ab, die sich mit dem Verhältnis der Kirche zur Bevölkerung befassten. Die erste Klage war von einer Thurgauer Firma eingereicht worden. Das Bundesgericht beschied ihr, dass die in 20 Kantonen bestehende Kirchensteuerpflicht juristischer Personen nicht gegen das übergeordnete Verfassungsrecht verstosse. Auch die Regelung der Glaubens- und Gewissensfreiheit in der neuen Bundesverfassung biete keinen Anlass für eine Abkehr von der über hundert Jahre alten Rechtsprechung. Zudem habe sich auf kantonaler Ebene seit dem letzten Urteil in THEMEN in diesem FREIDENKER Freidenker-Umschau Die Freidenkerin A. Rosenbaum Trennung von Staat und Kirche Forum 2 3 4 5 1 Freidenker Umschau Ägypten Im Frühsommer machte in Ägypten das Gerücht die Runde, Coca-Cola sei antiislamisch. Spiegelverkehrt oder auf den Kopf gestellt würde der Schriftzug "la Mohammed, la Mekka" (Nein zu Mohammed, Nein zu Mekka) bedeuten. Vor allem in den armen Vierteln Kairos wurden Flugblätter verteilt und an andern Orten e-Mails verschickt mit dem angeblichen Beweis für die blasphemischen Worte. Inzwischen hat die höchste religiöse Instanz, der Grossmufti Scheich Nasr Farid Wassel die Gemüter beruhigen können. Nach einer eingehenden Analyse zusammen mit islamischen Gelehrten kam er zum Schluss, der Softdrink sei keine Gotteslästerung. Und jenen, die das Gerücht verbreiten, drohte er an, sie würden für 70 Herbste in die Hölle gestossen. Die Richtigstellung erfolgte noch rechtzeitig vor der Sommerhitze. TA 7.6.2000 Freidenkerspende 2000 Schritte zu Selbsthilfe und Vergangenheitsbewältigung Beratungsstelle für männliche Opfer sexueller Gewalt Pädophile Übergriffe sind ein altes Problem. Nur spricht man noch nicht allzu lange offen darüber. Seit rund 5 Jahren nimmt sich der Verein Zürcher Sozialprojekte ganz speziell missbrauchten Knaben und jungen Männern an. Sie ist eine landesweit tätige Hilfsstelle für Opfer sexueller Gewalt. Jedes Opfer hat laut Justiz Anrecht auf Hilfe bestmöglicher Art, sprich: Beratung, Begleitung vor Gericht, rechtliche Beratung, Hilfe in der neuen Lebenssituation, therapeutische Unterstützung... Vorstand und Delegiertenversammlung der FVS empfehlen Ihnen dieses Projekt zur Unterstützung. Sämtliche Eingänge im Laufe dieses Jahres auf das FVS-Spendenkonto Griechenland Die griechische Regierung hat im Mai 2000 entschieden, zukünftig auf den Personalausweisen ihrer Bürger die Religionszugehörigkeit nicht mehr aufzuführen. In einem Land, in dem die Trennung von orthodoxer Kirche und Staat nie in die Praxis umgesetzt worden ist, macht diese Massnahme Schluss mit einer allen demokratischen Prinzipien zuwiderlaufenden Verpflichtung. Sie ist umso erfreulicher, als sie zu einem Zeitpunkt erfolgt, da im Namen der europäischen Einigung der Grundsatz des Laizismus neuerdings wieder in Frage gestellt wird. In Griechenland gehören über 90% der orthodoxen Kirche an. Auf einen Aufruf der griechisch orthodoxen Kirche hin haben in Athen rund 200‘000, in Thessaloniki rund 100‘000 Menschen gegen diesen Beschluss demonstriert. Le Monde diplomatique, TA 16.6.2000 PC 90 -197500 - 0 "Freidenkerspende" werden Anfang nächsten Jahres dem Projekt überwiesen. Kontostand Ende Juli: Fr. 4'726.- Herzlichen Dank! Rom Statt der erwarteten Verdopplung der Besucherzahlen brachte das Heilige Jahr Rom bis zum Juli nur ein Übernachtungsplus von 10 bis 15 Prozent. Selbst als Mega-Events angekündigte Veranstaltungen fielen bescheiden aus. Beim "Heiligen Jahr der Werktätigen" am 1. Mai etwa verloren sich ein paar zehntausend Teilnehmer auf dem weiten Feld von Tor Vergata und vermiesten Johannes Paul die Stimmung. Jetzt darf er sich freuen: Das Welttreffen der katholischen Jugend kann als einziger Grosserfolg verbucht werden. Ob die jungen Menschen ihre Tage vor und in Rom auch wirklich so fromm und keusch verbrachten, wie es dem Papst gefallen hätte, darf bezweifelt werden. So war doch in den Zeitungen zu lesen, dass die Helfer auch auf bis zu zehn Geburten gefasst seien. Kanton Aargau Am Bezirksgericht Kulm hat musste ein neugewählter Laienrichter (EDU) bereits vor Amtsantritt vom Gerichtspräsidenten ermahnt werden. Der religiöse Fundamentalist hat sich in Zeitungsinterviews nach seiner überraschenden Wahl freimütig und unbedarft über Gott und die Welt unterhalten. Dabei kamen so denkwürdige Aussagen wie "Die Schweiz ist neben Israel das Land Nummer zwei für Gott". Kanton Zürich Die Klage einer Anwohnerin in Bubikon, welche das Läuten der Kirchenglocken von 5 auf 7 Uhr verschieben lassen wollte, hat das Bundesgericht abgewiesen. Es argumentierte in seinem einstimmig gefällten Urteil, Kirchengeläut sei Sache der Gemeinden. Der Ermessensspielraum der Gemeinden dürfe nur mit grösster Zurückhaltung eingeschränkt werden. Die Gemeindebehörden vermöchten die lokalen Verhältnisse besser zu beurteilen. "Lokale Traditionen" seien stark zu gewichten. Begründet wird weiter damit, dass die bundesrechtlichen Lärmvorschriften keine Grenzwerte für Glockengeläut vorsehen. Kirchengeläut sei nicht vergleichbar mit dem Lärm eines Rasenmähers, welcher erst um sieben Uhr mähen dürfe, auch nicht mit Verkehrs- oder Industrielärm. Aber es geht auch anders: Seit dem 1. August wird in Uster das Kirchengeläut von fünf Uhr morgens im Sommer und 5 Uhr 30 im Winterhalbjahr einheitlich auf sieben Uhr angesetzt. Schon vor Jahren hatte ein Anwohner das Verlegen des Frühgeläutes auf einen späteren Zeitpunkt verlangt. Gegen den damals ablehnenden Entscheid des Stadtrates rekurrierte er. Die kantonale Volkswirtschaftsdirektion sanktionierte den Stadtratsbeschluss, worauf die Angelegenheit an den Regierungsrat weitergezogen wurde. Dieser hat bis heute nicht geantwortet. Nunmehr hat der Stadtrat mit der Änderung der Läuteverordnung von 1919 dem Begehren entsprochen. Die römisch-katholische Kirchenpflege hat zudem auf Antrag der Anwohnerschaft einer neuen Überbauung bei der katholischen Kirche beschlossen, zwischen 22 und 6 Uhr den Glockenschlag einzustellen. In Wallisellen wird neu in den Nachtstunden der Glockenschlag von 22 bis 6 Uhr auf den Stundenschlag reduziert. TA 6.8.2000, NZZ 26.7.+ 15.8.2000 Fortsetzung Seite 6 2 FREIDENKER 9/2000 Die Freidenkerin Alissa Zinovievna Rosenbaum Alissa Zinovievna Rosenbaum wurde am 2.Mai 1905 in St. Peterburg geboren. In den Revolutionswirren aufgewachsen, flüchtet sie 1925, nach dem Studium von Philosophie und Geschichte und angefangener Ausbildung an der staatlichen Filmschule, zu Verwandten in die USA. Nach sechs Monaten geht sie nach Hollywood und heiratet 1929 den Schauspieler Frank O’Connor mit dem sie bis zu seinem Tod 1979 zusammen bleibt. Ihre erste Veröffentlichtung, die autobiographisch gefärbte Novelle"We the Living", ist kein Erfolg in den USA. "Anthem", 1938 geschrieben, auch nicht. Ohne ihr Wissen und Einverständnis wird aber ihre erste Novelle 1942 ohne Drehbuch, direkt nach dem Roman verfilmt – finanziert von den italienischen Faschisten, als Propagandawerk gegen Russland. Der original vierstündige Zweiteiler "Noi Vivi/Addio Kira" ist ein riesiger Publikumserfolg. Es ist die Geschichte einer russischen Studentin, ihrer Liebe zu zwei Männern, einem Aristokraten und einem Funktionär der kommunistischen Geheimpolizei, und ihrer Flucht aus Russland, auf der sie erschossen wird. Als die Faschisten, von den deutschen Nazis aufmerksam gemacht, merken , dass die antiautoritäre und antikollektivistische Verteidigung "des Grundrechts auf das eigene Leben" den kommunistischen Totalitarismus genauso wie den faschistischen Totalitarismus entlarvt , liess Mussolini nach einem rasenden Wutanfall, sämtliche Kopien vernichten. Das Originalnegativ wurde in den späten sechziger Jahren gerettet. Alissa Rosenbaum dritte Novelle "The Fountainhead" wird durch Mund zu Mund Werbung zum einem riesigen Publikumserfolg. 1949 wird sie mit Gary Grant in der Hauptrolle verfilmt. Es ist die Geschichte eines Stararchitekten, dessen Werk von Bürokraten aus Eigennutz verschandelt wird. Er sprengt wegen dieses "Verbrechens an seiner Kreation" das Gebäude in die Luft. Im anschliessenden Prozess wird er aufgrund des eigenen Urheberrechts freigesprochen. Finanziell unabhängig schreibt Alissa Rosenbaum von 1950 bis 1957 an ihrer umfangreichen Fiktion: "Atlas shrugged". "Atlas wirft die Welt ab" oder in neueren deutschen Edition "Wer ist John Galt?" In diesem über 1'250 Seiten dicken Wälzer legt sie die Grundsätze ihrer von Aristoteles, Kant und Nietzsche geprägten Philosophie in einer wilden, quasi apokalyptischen Fiktion dar. Der induktive Objektivismus ist in ihren Augen eine objektive Betrachtung des Lebens auf der Erde aus ausserirdischer PerspekAlida Valli und Rossano Brazzi Hauptdarsteller der Filme "Noi Vivi" und "Addio Kira" Rossano Brazzi’s Eltern wurden von den Schergen Mussolinis umgebracht. Als Widerstandskämpfer und beliebter Filmheld unterwanderte er die Propaganda der Faschisten. Alida Valli alias der Exilrussin Baroness Alida Maria Altenberger. db FREIDENKER 9/2000 tive. Leben und das ewige Grundrecht auf das eigene Leben ist ihr grundlegend postuliertes Prinzip. Im Mittelpunkt der Geschichte steht eine selbstständige Frau unter "idealen" Männern. Später schreibt sie noch mehrere Bücher, in denen sie ihre Philosophie des Objektivismus weiter erläutert. Alissa Zinovievna Rosenbaum stirbt am 6. März 1982 in New York. Mit Dixieklängen umrahmt, folgt ein grosser Trauerzug mit einem Blumenbouquet, das mit einem riesigen Dollarzeichen verziert ist, ihrem Sarg. 1999 gibt die amerikanische Post zu ihren Ehren und zum Entsetzen der KritikerInnen, eine Briefmarke mit einem idealisierten Konterfei der umstrittenden kunstkritischen Verfasserin des romantischen Manifestes, heraus. Kompiliert im Internet von Daniel A. Barth Fortsetzung im nächsten FREIDENKER 3 Haben die Kirchen Anrecht auf Geld? In der Diskussion um die neue Zürcher Kantonsverfassung wird die Frage nach der Trennung von Staat und Kirche wieder aktuell. Bedauerlicherweise vermisse ich in dieser Diskussion immer wieder die Stellungnahme der FVS. Dies wäre die richtige Gelegenheit für uns Freidenker uns politisch zu äussern, denn hier geht es um unser Thema. In der Diskussion darum, ob und wieviel Geld die Kirchen zugute hätten, wird leider in der Presse ziemlich einseitig argumentiert. Historische Rechtstitel Die historischen Rechtstitel sind äusserst fragwürdig. Die Kirchen beherrschten seit dem Mittelalter Europa in einer Art und Weise, die man heute entweder als diktatorisch, oder zumindest ungerechtfertigt und undemokratisch bezeichnen müsste. Zudem überzogen die Kirchen Europa Jahrhunderte lang mit Elend und Krieg (Kreuzzüge, Religionskriege). Einen grossen Teil des Vermögens der Kirchen beruht auf Blut und Gewalt. Daraus historische Rechtstitel abzuleiten ist fragwürdig, zudem wäre nach so langer Zeit eine Schuld, falls sie überhaupt je bestand, längst abgegolten. Gemeinwohl Die Frage, ob der Staat für die gesellschaftlichen Leistungen der Kirchen aufkommen soll, ist ebenfalls zwiespältig. Zum einen stellt sich die Frage, inwiefern Nichtchristen von den kirchlichen Leistungen tatsächlich profitieren können – und wollen. Zum anderen darf man Anhängern anderer Religionen, sowie religionsfreien Menschen nicht zuviel Abhängigkeit von und Quersubvention an die christlichen Kirchen und Organisationen zumuten. Zudem müssten dann der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung wegen alle Vereine und Organisationen, welche dem Gemeinwohl zugute kommen Unterstützung im selben Umfang erhalten. Unterstützt der Kanton den WWF, Greenpeace oder andere Organisationen mit zweistelligen Millionenbeiträgen? Nicht dass ich wüsste. Dabei hätten diese Organisationen meiner Meinung nach die Unterstützung nötiger und würden Trennung von Staat und Kirche Indoktrinierung der Kinder mit religiösen Inhalten im Vorteil. Auch aus diesem Grund sollten von den Kirchen geleitete Bildung und Sozialdienste nicht vom Staat mitgetragen werden. Besteht auch ausserhalb einer Kirchgemeinde das Bedürfnis nach einer bestimmten Leistung im Sozial- oder Bildungsbereich, so soll sie ausschliesslich vom Staat übernommen werden. Ich zweifle ernsthaft daran, dass dies wirklich doppelt so teuer sein soll, wie Markus Notter im Tages Anzeiger behauptete. Wenn der Kanton Zürich die 110 bis 120 Millionen Franken, welche die Kirchen von Staat und Wirtschaft erhalten, selbst zur Verfügung hätte, so könnte auch der Staat damit einiges erreichen. Solange die Kirchen soviel Geld geschenkt bekommen, fällt es ihnen leicht, Wohltäter zu spielen. Denkmalpflege Wenn Kirchen in die Denkmalpflege investieren, so unterhalten sie damit wohl vorwiegend ihre eigenen kirchlichen Bauten und Einrichtungen, welche sie selber nutzen, welche ihnen gehören und über welche sie selber verfügen. Es ist nur gerecht, wenn jeder, der Immobilien besitzt, für deren Unterhalt selbst aufkommt – unter Einhaltung der Vorschriften des Denkmalschutzes. Ich sehe keinen Grund dafür den Staat zur Kasse zu bitten. Warum sollten Private ihre Forts. S. 5, unten die Gelder sinnvoller verwenden. Es spricht ganz klar gegen meine eigene tiefste religiöse Überzeugung, wenn eine so schlechte, unmenschliche und widernatürliche Sache, wie die christliche Religion von meinem Staat, der Schweiz, dermassen unterstützt wird. Als Firmenleiter würde ich mit allen Konsequenzen die Bezahlung der Kirchensteuer verweigern, welche nach meiner Ansicht sowohl verfassungs-, als auch menschenrechtswidrig ist. Sozialleistungen und Bildung Sozialleistungen und Bildung müssen allen Schweizern gleichermassen zur Verfügung stehen. Sie haben daher weltbildneutral zu erfolgen und können, ja dürfen nicht von religiösen Gemeinschaften übernommen werden. Wie soll beispielsweise ich als überzeugter Atheist und Kirchenkritiker eine Sozialleistung oder eine Ausbildung entgegennehmen können, wenn ich weiss, dass sie von einer Kirche erfolgt? Warum soll ich aber etwas bezahlen, das mir nicht mal theoretisch zur Verfügung steht? Öffentliche Sozialleistungen und Bildung gehören ausschliesslich in die Hände eines Staates, der für alle Menschen da ist, egal welcher Religion sie angehören. Zudem bedeutet die Kontrolle über Sozialleistungen, und insbesondere über Bildung, auch Macht. Wer über sogenannte "freie" Bekenntnisschulen verfügt, ist bei der zu vermieten 4 FREIDENKER 9/2000 Hopfen und Malz verloren ? Leider verstand Peter Bürki meine spöttische Bemerkung "In der Schweiz huldigt keiner einem Gessler!" nicht. Die war auf seinen Hitler gemünzt. Das Tell - Gessler Mythos ist übrigens auch anderswo in der Sagen- und Legendenwelt Europas zu finden. Literarisch hat es Max Frisch’s Leberschuss in der hohlen Gasse im "Willhelm Tell für die Schule" den Schweizern nahegebracht. Das ist Jahrzehnte alter kalter Kaffee in einer Lehrernation. Das zeigt des Schweizers Lust, immer wieder über sich selber herzuziehen. Im Ausland wird diese Eigenart vieler Schweizer, über das eigene Land zu schimpfen mit höchster Verwunderung registriert. "La Suisse n’existe pas". So sind halt die Schweizer. Ständig bemängeln, lamentieren und das Negative hervorheben. Ein klitzekleiner Missstand – ein gefundenes Fressen. Als Freidenker kann ich, wie es Peter Bürki meint, nicht schwören oder beschwören. Nur Tatsachen oder Fakten und die daraus resultierende Wahrheit zählen für mich. Wir diskutierten Demokratie (griech. Volksherrschaft. Demos – Das Volk. Demen = die Gemeinden). Demokratie ist ein Prinzip oder grundlegende Denkweise und kein Dogma. Es gibt verschiedenste Demokratieformen: Die mittelbare oder direkte , die repräsentative, präsidiale und selbst parlamentarische Monarchien können Demokratien mit mehr oder weniger Freiheit sein (z.B. Dänemark). Das mittelalterliche Relikt Monarchie wird jedoch stets an den Klerus gebunden sein! Die ersten demokratischen Gemeinden Europas entstanden, 2000 Jahre später als in Griechenland, im 13. Jahrhundert der "christlichen" Zeitrechnung in den Urkantonen der Schweiz. Der Demokratiegedanke schlug sich am dauerhaftesten, in der amerikanische Unabhängigkeitserklärung 1776 und in der Erklärung der Menschenund Bürgerrechte nieder. Die grossen Freidenker Benjamin Franklin (17061779, Erfinder des Blitzableiters) und Thomas Paine waren massgeblich daran beteiligt. Dank ihm ist Trennung von Staat und Kirche in der amerikanischen Verfassung festgeschrieben. Frankreich folgte Benjamin Franklin’s Beispiel in der Revolution, nach einem Intermezzo wurde die Trennung von Staat und Kirche, 1904 in der Verfassung, wieder festgeschrieben. Dass, so Peter Bürki’s These, die Demokratie vor die "Hunde" ginge, nur weil zeitweise wenige und sich vor allem ältere Menschen mehrheitlich politisch Forum engagieren, kann ich nicht nachvollziehen. Die ältesten Kulturen der Welt, vorab die chinesische oder mittelländische Kultur, ist geprägt von der Achtung der Alten. Woran sind die "älteren Jahrgänge" schuld? Die mehr oder wenigen betagten Menschen – ein neues Feindbild? Ist mit dringenden Reformen der Institutionen gar eine Altersbeschränkung des Wahlrechts nach oben gefordert? Peter Bürki's Utopia? Das erinnert mich daran, weshalb die unmittelbare oder repräsentative Demokratie, die das Prinzip der gebrochenen Macht spärlich miteinschliesst, im Gegensatz zur direkten, machtbrechenden Demokratie, tatsächlich nicht das erfolgreichste Modell darstellen kann, aus dem Volkswillen einen demokratischen Staat mit Garantie der individuellen Freiheit ohne Berücksichtigung von Sonderinteressen, zum Wohle aller gleichberechtigter Menschen zu organisieren. Hier ein auch mit Feindbildern operierendes Beispiel. In den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts kam in einer "repräsentativen" Demokratie Europas, ein ungehemmter Psychopath namens Schickelgruber über die parlamentarischen Wahlen an die Macht. Er operierte mit Feindbildern. Das Zünglein an der Waage war Fortsetzung Seite 6 Fortsetzung von S. 4 teuer zu unterhaltenden denkmalgeschützten Bauten selber tragen, die Kirchen hingegen nicht? Wenn der Staat für die Kirchen bezahlen soll, dann muss der Staat auch das Nutzungsrecht dafür erhalten. Alternativ könnten die Kirchen ihre Gebäude dem Staat oder einer privaten Trägerschaft verkaufen, welche dann für den Unterhalt aufkommen muss, um die Kirchen für die eigene Nutzung wieder (kostendeckend) zurückzumieten. Nur in einer solchen Konstellation wäre es gerechtfertigt, dass der Staat Unterhaltskosten übernimmt. Er müsste dann aber die Gebäude jeder anderen Organisation zu den gleichen Bedingungen vermieten. Kultur, räumliche Infrastruktur Das Christentum ist unbestreitbar ein Teil der europäischen Kultur. Wenn die Kirchen christliche Kultur weiterhin anbieten, so ist das nicht grundsätzlich abzulehnen, jedoch müssen sie selber dafür besorgt sein, dass dies kostendeckend erfolgt. Nichtchristliche Kultur hingegen gehört in öffentliche, nicht in kirchliche Räume. Stellen die Kirchen dennoch räumliche Infrastruktur zur Verfügung, so steht es ihnen frei, dies zu kostendeckenden Preisen oder als Sponsoring gratis zu tun. Schliesslich wird die UBS auch nicht vom Staat unterstützt, nur weil diese kulturelle und sportliche Anlässe sponsert. Es ist wichtig, in Zeiten, in denen gespart werden muss, nicht fragwürdige Organisationen staatlich zu unterstützen, welche Kriege verursacht haben, und die uns und unseren Kindern lächerliche Wunder- und Göttergeschichten als Wahrheit verkaufen wollen, welche weder wahr noch beweisbar sind (die Unwahrheit ist in einigen Fällen hingegen durchaus beweisbar). Solange die Kirchen auf Glaubensbekenntnissen und antiken Offenbarungen beruhen, solange sie Glauben vor Wissen zu stellen versuchen, solange können sie in einer modernen Gesellschaft nicht von der Allgemeinheit getragen werden. Religionsfreiheit heisst auch Freiheit vor Religion, das heisst das Recht, keiner Religion anzugehören und für keine Religion zu bezahlen. Man darf nicht vergessen, dass die Kirchen auch heute noch eine erhebliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Macht darstellen, welche nicht auch noch von der öffentlichen Hand gefüttert zu werden braucht. Marc Wäckerlin, Winterthur FREIDENKER 9/2000 5 Forts. v. S. 5 damals die katholische Zentrumspartei. Die damaligen propagandistischen Techniken, Gewalttrupps gepaart mit Fahnenkult, sind bestens dokumentiert. Aktuelle Bezüge? 1. August 2000 auf dem Rütli? Les extrèmes se touchent. In einer direkten Demokratie, die der auch über die amerikanische Unabhängigkeit aufgeklärte Friedrich Schiller seinem Kulturkreis mit dem Schauspiel "Wilhelm Tell " nahelegte, wäre das nicht möglich gewesen! Der vergessene Freidenker und atypische Politiker Eugen Richter, 1838 1906, steht dazu in geschichtlichem Zusammenhang. Eugen Richters Befürchtungen wurden leider Realität und traurige Vergangenheit im 20. Jahrhundert. Er war der härteste Verfechter der Trennung von Staat und Kirche und Anwalt der Freiheit im deutschen Reichstag und Abgeordnetenhaus, denen er, von seinen Wählern geschätzt, über 30 Jahre angehörte. Das war vor Haeckel und dem Monistenbund. Immanuel Kant, Wilhelm von Humboldt, Gotthold Ephraim Lessing (Freigeist, Autor von "Nathan der Weise") lassen grüssen. Der österreichischer Freidenker Ludwig von Mises floh von den Nazis aus der Schweiz über das besetzte Frankreich in die USA. Er schrieb: "Die Gebildeten und weite Schichten der Halbgebildeten hatten im 19. Jahrhundert den Glauben an den Gott des alten und neuen Testaments verloren. Mit dem Glauben an Gott schwand auch die Ehrfurcht vor den Königen von Gottes Gnaden; sie hatten sich nur allzumenschlich erwiesen. Man wendete sich einem neuen Gotte zu, den der Etatismus verkündete. Der Etatist sagt ganz allgemein 'Staat', doch er meint immer nur den Staat, dessen Regierung genau das tun wird, was er, der einzelne Etatist, für richtig hält. Darum kann auch keine Erfahrung seinen Köhlerglauben erschüttern. Das Übel hat eben eine Regierung verschuldet, die nicht nach seinem Willen, daher falsch gehandelt hat. Die richtige Regierung des wahren Staates, wie er ihn sich denkt, wird das verwirklichen, was richtig ist." ("Im Namen des Staates") , S. 88. Daniel Barth, Bellmund Mit dieser Duplik beschliessen wir die Diskussion zwischen Peter Bürki und Daniel Barth im FREIDENKER, möge sie anderswo weitergehen! Die Redaktion Aktive und passive Sterbehilfe Es wird höchste Zeit für eine Neuregelung in Sachen Sterbehilfe. Es ist eines liberalen Staates wie der Schweiz unwürdig, dieses Thema juristisch so schwammig geregelt zu haben. Passive und aktive (auf Verlangen) Sterbehilfe müssen erlaubt sein. Menschenwürde heisst auch: Menschenwürdiges Sterben ermöglichen. Diesbezügliche Einwände von religiöser Seite, empfinde ich als unerträgliche Anmassung, denn dem religiösen Menschen ist es unbenommen, seinen u.U. schmerzhaften Sterbeprozess als gottgewollt, als vom Teufel geschickt o.ä. zu akzeptieren. Eine Ausdehnung seiner ureigensten persönlichen Auffassung auch auf Nichtgläubige oder Andersgläubige hat zwar Tradition in den Kirchen, darf aber nicht hingenommen werden. Ralph Riedel, Zürich Forts. v. S. 2 Russland Die orthodoxe Kirche in Russland hat erstmals ihre Lehre zu Fragen von Staat und Gesellschaft festgeschrieben. Sie enthält ein klares Nein der russischen Kirche zu Abtreibung und Homosexualität. In einem Abrücken von der traditionellen starken Verbindung zwischen Staat und Religion in Russland betonte die Bischofssynode die Unabhängigkeit der Kirche stark. Der Staat dürfe sich nicht in die inneren Angelegenheiten der Kirche mischen. Zur Frage der Abtreibung, die in Russland immer noch die häufigste Form der Geburtenkontrolle ist, verlautete die Kirche: "Die Kirche kann unter keinen Umständen ihren Segen zu einem Abort geben." (1998 wurden in Russland doppelt so viele Abtreibungen wie Geburten registriert.) Weiter rief sie zu sozial verantwortlichem Wirtschaften auf: "Bei jeder Form (des Eigentums) sind sündhafte Erscheinungen möglich wie Diebstahl oder eine ungerechte Verteilung der Früchte der Arbeit ,wie auch eine würdige, sittlich gerechtfertigte Nutzung der materiellen Güter". NZZ 16.08.2000 rc 6 FREIDENKER 9/2000 Weiterbildungsangebot der FVS in den Sektionen Basel (Union) Jeden letzten Freitag im Monat ab 19 Uhr: Freie Zusammenkunft im Restautrant "Storchen" Basel. Jeden 2. Dienstag im Monat: Vorstandssitzung um 19 Uhr in unserem Lokal. Bern Samstag, 23. September 2000 Herbstausflug Oeschinensee Treffpunkt: 9.00 Uhr Bahnhof Bern, grosse Halle beim Treffpunkt. (Zug Richtung Brig, Abfahrt 09.22) Es hat eine Sesselbahn und ein Restaurant. Gute Schuhe und Regenschutz von Vorteil. Bei fraglicher Witterung gibt Tel. 033/ 654 22 57 Auskunft Schaffhausen Jeden 3. Donnerstag im Monat, 20.00 Uhr, Freie Zusammenkunft im Rest. "Falken", Schaffhausen Winterthur Mittwoch, 6. September ab 19.30Uhr Mittwoch-Stamm Rest. "Orsini", Technikumstrasse 96. Bei schönem Wetter unter freiem Himmel im Hof. Vorgängig Abendspaziergang, Auskunft unter 337 22 66 Gestaltung von Trauerfeiern Die FVS bietet weltliche Abdankungen nicht nur für Mitglieder an. Angesichts der zunehmenden Kirchenaustritte entsteht auch zusätzlicher Bedarf an TrauerrednerInnen. Wäre das etwas für Sie? Einführungskurs für TrauerrednerInnen Samstag, 14. Oktober 2000 Der Kurs ist bereits gesichert, es sind noch wenige Plätze frei Kursort: Zürich Kosten: Für Mitglieder keine Melden Sie sich bitte umgehend für nähere Auskünfte beim Zentralsekretariat FVS Tel. 052 337 22 66 Kulturtipp Literaturwochen Winterthur LITERA'THUR 27. September - 8. Oktober 2000 Im Mittelpunkt der diesjährigen, 4. Literaturwochen stehen Frauen. Leidenschaftliche Autorinnen, die kompromisslos und radikal ihren Weg gingen, immer auf der Suche nach den grossen Gefühlen, nach Echtheit, Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit. Frauen, die ihren Glauben und ihre Hoffnungen, aber auch ihre schmerzhaften Enttäuschungen literarisch umsetzten. 8 Lesungen, 1 Theaterstück, 4 Filme... zu Werken von Marguerite Duras, Simone de Beauvoir, Ingeborg Bachmann und Christine Lavant. Mittwoch, 27. September 2000: Eröffnungsabend Marguerite Duras "Das tägliche Leben" Geschichten, Lieder, Musik mit Wolfram Berger, Andreas Thiel und Jean-Claude Sassine 20 Uhr Theater am Gleis Donnerstag, 28. September 2000 Marguerite Duras "Blaue Augen schwarzes Haar" gelesen von Therese Affolter, Berliner Ensemble 20 Uhr Theater am Gleis Samstag, 30. September 2000 Marguerite Duras "Le Camion" Film mit M. Duras und G. Dépardieu, 1977, 80 Min. 20 Uhr Kino Loge 1 Die FVS-Sektion Winterthur unterstützt die Literaturwochen. Das Gesamtprogramm erhalten Sie auf dem Sektions-Sekretariat 052 337 22 66. Letzte Exemplare Auf dem Sekretariat der FVS stehen noch einige wenige Exemplare des im Handel nicht mehr erhältlichen Buches von Gerhard Czermak: "Christen gegen Juden" (1997) für sie bereit. Sie haben die Chance , das Buch zu einem besonders günstigen Preis von Fr. 12.- (plus Porto) zu erwerben. Bestellungen bitte umgehend an das Zentralsekretariat: 052 337 22 66, Fax 052 337 22 20. JungdenkerInnen Freie Die Freien JungdenkerInnen verlegen ihren Arbeitsschwerpunkt in die Ressorts des ZV. Trotzdem soll der Kontakt auf dieser Ebene nicht abbrechen. Nächstes Treffen Montag 13. November 2000 18.30-21.30 Uhr reserv. Tisch im Bahnhofbuffet Olten Thema: Erste Erfahrungen mit dem Ressorts im Zentralvorstand. Auskünfte: V. Aldridge 061 261 54 27 Dienstag 19. September 2000 Ausfahrt ins Bündnerland Sind Sie dabei ? Wir fahren mit einem Kleinbus via Klausen und Oberalp zum Mittagessen bei unseren Freidenkerkollegen Annamarie und Nicki Locher in der Ustria Cresta in Segnas. Kostenbeteiligung der Sektionskasse. Anmeldung bis spätestens 9. September 2000 unter 052 337 22 66 Zürich Dienstag, 12. September 2000 Freie Zusammenkunft 14.30 Uhr Thema: Rassismus, Antisemitismus Referent: Ernst Vollenweider Restaurant Schweighof, Schweighofstr. 232, 8045 Zürich FREIDENKER 9/2000 7 FVSFreidenker-Vereinigung der Schweiz Mitglied der Weltunion der Freidenker und der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union Trauer Redner Basel (Vereinigung) 061/421 67 87 oder 061/42112 80 Basel (Union) 061/321 39 30 oder 061/601 03 23 Bern 031/312 04 07 oder 031/372 56 03 Grenchen 076/53 99 301 oder 032/645 38 54 Luzern und Innerschweiz 041/420 45 60 oder 041/360 50 45 Schaffhausen 052/685 13 62 St. Gallen 052/337 22 66 Vaud Waadt 026/660 46 78 ou 022/361 37 12 Winterthur und Thurgau 052/337 22 66 Zürich Natel 079/646 20 64 Zentralsekretariat FVS 052/337 22 66 falls unter der regionalen Nummer niemand zu erreichen ist. Regional- und Orts- Gruppen Freidenker-Vereinigung Sektion Basel und Umgebung *auch Fax Postfach 302, 4012 Basel Präsidentin: Y. Andrek 061/401 35 19* Vizepräsidentin: B. Bisig 061/321 31 48* Kassier: R. Wenger 061/692 86 27* Sekretariat: H. Bamert 061/731 19 46* Mitgliederdienst: R. Frey 061/421 12 80 Bestattungen: L. Bloch 061/421 67 87* Freidenker-Union Region Basel USF Postfach 4471, 4002 Basel Präsident: 061/312 47 54 Auskünfte/Informationen: 061/321 39 30 oder 061/601 03 23 Mitgliederdienst/Krankenbesuche/ Bestattungen: 061/321 39 30 Postkonto: 40-4402-5 Bestattungsfonds: 40-4007-5 Association vaudoise de la Libre Pensée Case postale 131, 1000 Lausanne 17 Secrétariat: 026/660 46 78 Président: J.P Ravay 022/361 94 00 Ortsgruppe Winterthur Büelrain 4, 8545 Rickenbach ZH 052/337 22 66 (J.L. Caspar) Ortsgruppe Zürich Postfach 7210, 8023 Zürich Präsident: W. Strebel 055/414 23 63 Familiendienst: M. Dobler 01/341 38 57 FREIDENKER - BIBLIOTHEK Zürich, im Sozialarchiv Stadelhoferstr. 12 (Nähe Bellevue) Bücherausgabe: Mo. - Fr. 10–20 Uhr Sa. 10–13 und 14–16 Uhr Auskunft: Tel. 01/251 80 66 FREIDENKER - BIBLIOTHEK Basel, Burgunderstr. 8-10 im Hof, Parterre Hinterhaus, Tram 6 und Bus 33/37 Station Schützenmattstrasse jeden zweiten Dienstag im Monat, 19-21 Uhr, oder nach Vereinbarung Tel. 061/321 39 30 oder 601 03 23 Ortsgruppe Bern Postfach 10, 3704 Krattigen Präsident/Auskünfte: Daniel Aellig: 033/654 22 57 Mitgliederdienst: Bern 031/951 01 29 (N. Leuenberger) Lyss-Seeland-Biel 032 / 392 33 30 (W. Lanz) Libre Pensée de Genève Case postale 189, 1211 Genève 16 022/756 40 49 (tél. et fax) J.P. Bouquet Sektion Grenchen und Umgebung Postfach 451, 2540 Grenchen Auskünfte: Peter Hess, Präsident: 032/645 38 48 oder 076/376 38 48 Mitgliederdienst/Krankenbesuche: Lotti Höneisen: 076 53 99 301 Regionalgruppe Luzern-Innerschweiz Präsident: E. Ochsner 041/440 76 36 Postfach 2908, 6002 Luzern Sektion Mittelland Postfach 637, 4600 Olten Präsident: Willi Zollinger 062/293 39 30 Freidenker Schaffhausen Postfach 186, 8222 Beringen 052/685 13 62 (Marcel Bollinger) Regionalgruppe St. Gallen Postfach 613, 9001 St. Gallen 071/351 29 81 (S. Breitler) FVS Zentralsekretariat Zentralkasse Büelrain 4 8545 Rickenbach ZH Tel. 052/337 22 66 Fax 052/337 22 20 Internet: http://www.freidenker.ch Postkonto: Winterthur 84-4452-6 Zuschriften an den Vorstand, Auskünfte, Adressänderungen, Materialbestellungen Adressänderungen an Postfach 14, 8545 Rickenbach Impressum Redaktion neu Reta Caspar Rainweg 9 Tel. 031/911 00 39 3052 Zollikofen e-mail: reta.caspar@swissonline.ch Redaktionsschluss 15. des Vormonats Jahresabonnement Schweiz: Fr. 25.– inkl. Porto Ausland: Fr. 30.– inkl. Porto (B-Post) Probeabonnement 3 Monate gratis Bestellungen, Adressänderungen und Zahlungen bitte an das Zentralsekretariat FVS. Druck und Spedition Volksdruckerei Basel Postfach, 4004 Basel ISSN 0256-8993, Ausgabe 9/2000 Namentlich gekennzeichnete Beiträge können, aber müssen nicht mit der Ansicht der Redaktion übereinstimmen. 8545 Rickenbach AZB