Legate

Wir Freidenkende glauben nicht an das Leben nach dem Tod. Aber wir können dafür sorgen, dass die Erinnerung an uns weiterlebt. Indem wir so handeln und leben, dass andere gerne an uns zurückdenken. Zudem können wir über unser Leben hinaus Werte weitergeben, die uns wichtig sind: innerhalb der Familie, im Freundeskreis, mit unserem Engagement – oder auch mit unserem Nachlass.

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Viele Menschen möchten gerne einen Teil Ihres Vermögens für die Zukunft einer Idee verwenden. Die Freidenkenden Schweiz sind ein gesamtschweizerischer Verein mit dem Ziel, die Trennung von Kirche und Staat zu fördern und eine diesseitige, humanistisch und wissenschaftlich plausible Weltanschauung zu vertreten.

Wenn Sie unsere allgemeinen Ziele über Ihre Lebenszeit hinaus unterstützen möchten, können Sie dies testamentarisch tun. Sie können auch die Freidenkenden als Willenvollstreckerin einsetzen.

Wollen Sie mehr wissen? Hier finden Sie unsere Broschüre «Nachlassratgeber» mit wichtigen Informationen zum Testament, der Freidenker-Vereinigung, Möglichkeiten der Begünstigung, verschiedene Nachlassformen, etc. als PDF.

Selbstverständlich gibt Ihnen auch unsere Geschäftsstelle sehr gerne weitere Informationen! Kontaktieren Sie uns per Mail an gs@frei-denken.ch oder per Telefon unter +41 76 805 06 49.

Warum ist ein Testament so wichtig? Zeige mehr

Jeder Augenblick, den wir leben, bringt uns näher an unser Ende. Trotz dieser Gewissheit schieben viele Menschen die Regelung ihres Nachlasses auf die lange Bank.

Dabei ist es sehr wichtig, ein Testament zu schreiben. Denn darin legen Sie fest, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. Liegt kein Testament vor, so werden in gesetzlich festgesetzter Reihenfolge Ihre gesetzlichen Erben begünstigt. Wichtig zu wissen ist, dass ein Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin nicht automatisch Ihre Erben sind. Diese müssen also ausdrücklich in einem Testament bedacht werden. Fehlen gesetzliche oder eingesetzte Erben, so fällt Ihr Nachlass an den Staat.

Sie haben es in der Hand
Möchten Sie selbst über Ihren Nachlass verfügen, können Sie dies über ein Testament oder einen Erbvertrag tun. Ein Testament ist Ihre ganz persönliche letztwillige Verfügung. Ein Erbvertrag sichert Ihren Nachlass auch vertraglich ab.

Wofür steht die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS)? Zeige mehr

Wenn Sie die FVS in Ihrem Testament berücksichtigen, geben Sie Werte und Überzeugungen weiter, die Ihnen und uns gleichermassen wichtig sind:

  • Wir setzen uns dafür ein, dass sich alle Menschen frei von Dogmen entfalten können.
  • Wir sind überzeugt, dass dies am besten gelingt, indem wir humanistische Werte hochhalten und unsere Entscheidungen auf plausible Erklärungen stützen, wie die Welt um uns herum funktioniert.
  • Zu den Kerngedanken des Humanismus zählt, dass jeder Mensch sich zu seinem Besten entwickeln kann, sich fair gegenüber seiner Umwelt verhält und einen Beitrag zu einer besseren Welt leistet.
  • Wir engagieren uns auf gesellschaftlicher und politischer Ebene dafür, dass Staat und Religionsgemeinschaften im Interesse einer offenen und freien Gesellschaft entflochten und konsequent getrennt werden.
  • Wir geniessen unser Leben, denn uns ist nur dieses eine gegeben.

Welche Aktivitäten der FVS kann ich begünstigen? Zeige mehr

Steuerbefreit im Kanton Bern sind Zuwendungen an:

  • Armin-Feisel-Fonds für Bildung
    Zum Beispiel Ausrichtung des Denkfests oder des «Camp Quest» für Kinder und Jugendliche.
  • August-Richter-Fonds für Rechtshilfe
    Zum Beispiel Beratung zu Kirchenaustritten, Missionierungsversuchen in der Schule.
  • Ernst-Brauchlin-Fonds für Rituale
    Zum Beispiel Übernahme der Kosten einer Ritualbegleitung (z. B. Abdankung) für mittellose Personen.
  • Humanitäre Hilfe
    Zum Beispiel Engagement für säkulare Flüchtlinge, die in ihrer Heimat verfolgt werden.

Für steuerbefreite Zuwendungen:

Freidenker-Vereinigung der Schweiz, Bank CLER, IBAN: CH75 0844 0250 5440 6200 2, BIC: BCLRCHBB

QR-Code-FVS-NPO

 

 

Nicht steuerbefreit sind Zuwendungen für:

  • Fonds Politisches Engagement und Öffentlichkeitsarbeit:
    Zum Beispiel für Plakataktionen oder für politische Initiativen zur Trennung von Staat und Kirche.
  • Prozess-Fonds
    Zum Beispiel Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten mit Kirche oder Staat bezüglich der Trennung von Kirche und Staat (z. B. ungerechtfertigte Entlassungen).

Für nicht steuerbefreite Zuwendungen:

Freidenker-Vereinigung der Schweiz, Bank CLER, IBAN: CH51 0844 0420 2642 9003 0, BIC: BCLRCHBB

Falls Sie an einen bestimmten Fonds spenden möchten, bitte den Verwendungszweck «Spende: Fondsname» vermerken. Geben Sie keinen bestimmten Verwendungs- zweck/Fonds an, so kommt Ihre Spende der FVS insgesamt zugute und finanziert z.B. die FVS-Geschäftsstelle.

Über welchen Anteil kann ich verfügen? Zeige mehr

Pflichtteil
Das schweizerische Erbrecht ist sehr flexibel. Jedoch gibt es in gewissen Familienkonstellationen Grenzen der Verfügungsfreiheit. So müssen Nachkommen, Ehepartner, aber auch Eltern, die den Nachlass erleben, eine festgelegte Mindestquote erben. Diese Quote nennt man den Pflichtteil.

Eherecht vor Erbrecht
Verheiratete Personen müssen zusätzlich zu den erbrechtlichen Pflichtteilen noch das Eherecht berücksichtigen. Stirbt eine verheiratete Person, so wird noch vor der erbrechtlichen Auseinandersetzung die Ehe aufgelöst. Bereits aus dem Eherecht hat der überlebende Ehepartner gewisse Ansprüche. Gerade bei langen Ehedauern kann dies dazu führen, dass der grösste Teil des Vermögens auf eherechtlicher Ebene geregelt wird.

Steuerrecht nicht vergessen
Der Staat erhebt auf vererbte Vermögen grundsätzlich eine Erbschaftssteuer. Zwar haben viele Kantone zwischenzeitlich die Erbschaftssteuer für nahe Verwandte abgeschafft. Dennoch können in einem Erbfall, v.a. wenn Personen ausserhalb der Familie bedacht werden, erheblich Steuern anfallen. Werden Liegenschaften vererbt, kann dies für die Erben ungemütlich werden. Denn dann steht das geerbte Vermögen nicht in bar zur Verfügung. Solche Konstellationen sind unbedingt zu vermeiden.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das revidierte Erbrecht. Informationen dazu finden Sie unter anderem hier.

 

Welche Nachlassformen gibt es? Zeige mehr

Um eine Organisation wie die Freidenker-Vereinigung der Schweiz in Ihrem Nachlass zu bedenken, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Vermächtnis/Legat
Sie übertragen

  • einen von Ihnen festgelegten Betrag
  • eine Quote Ihres Vermögens (innerhalb der gesetzlichen Vorgaben z. B. 10%)
  • ein bestimmtes Konto
  • ein Grundstück oder eine Immobilie einer bestimmten Person oder Organisation.

Im Gegensatz zu Ihren gesetzlichen Erben sind Legatnehmerinnen und -nehmer nicht Mitglieder der Erbengemeinschaft und haften deshalb nicht für Nachlassschulden.

Erbschaft/Erbeinsetzung
Haben Sie keine nahen gesetzlichen Erben wie Ehefrau/-mann, Nachkommen, Eltern und Geschwister, ist eine Erbeinsetzung ganz besonders wichtig.

So gehen Sie sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird. Falls Sie gesetzliche Erben haben, können Sie dennoch im Rahmen der verfügbaren Quote Menschen oder Organisationen, die Ihnen nahestehen, bedenken.

Stiftungsgründung
Wenn Sie ein grosses Vermögen hinterlassen, können Sie die Gründung einer Stiftung in Betracht ziehen. Bei der Errichtung einer Stiftung wird festgelegt, welchen Zweck diese erfüllen soll und wie sie organisiert ist.

Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt bzw. einer Anwältin oder einem Notar bzw. einer Notarin beraten.

Gerne unterstützen wir Sie dabei oder vermitteln Ihnen entsprechende Fachleute: gs@frei-denken.ch

In sieben Schritten zu Ihrem Testament Zeige mehr

Sie können Ihr Testament eigenhändig handschriftlich verfassen oder von einem Notar bzw. einer Notarin beurkunden lassen. Beides ist verbindlich. Wir empfehlen, folgendermassen vorzugehen:

1. Vermögenswerte aufstellen
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihren Nachlass. Dazu gehören Bankkonten, Wertschriften wie Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, wertvolle Sammlungen, aber auch Schulden.

2. Begünstigte bestimmen
Schreiben Sie eine Liste der Ihnen nahestehenden Personen. Haben Sie Familie, so stehen gewissen Personen Pflichtteile zu. Über den Rest Ihres Vermögens – die verfügbare Quote – können Sie eigenständig verfügen. Damit können Sie z.B. gute Freunde, einen Verein oder eine Organisation bedenken.

3. Legat/Vermächtnis oder Erbe?
Bei einem Vermächtnis/Legat hinterlassen Sie bestimmten Personen oder Organisationen eine bestimmte Sache (z.B. eine Immobilie) oder einen festgelegten Betrag (z.B. 10'000 CHF).
Bei einer Erbschaft können Sie Personen sowie Organisationen als Miterben innerhalb der verfügbaren Quote einsetzen oder – für den Fall, dass Sie keine Verwandten haben – Ihr gesamtes Vermögen vererben.

4. Entwurf erstellen
Schreiben Sie mithilfe der Vorlage auf Seite 11 einen Entwurf. Prüfen Sie ihn in aller Ruhe und nehmen Sie eventuell Korrekturen vor. Ist Ihre Familien- oder Vermögenssituation komplex oder fühlen Sie sich unsicher, empfiehlt es sich, juristische Unterstützung hinzuzuziehen.

5. Testament schreiben
Schreiben Sie Ihr Testament vollständig von Hand (Ausdrucke gelten nicht). Das Schriftstück muss

  • Ort und Datum der Niederschrift enthalten,
  • und eigenhändig unterschrieben sein.

Ihr Testament können Sie jederzeit ändern. Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, selbst Ihr Testament zu verfassen, lassen Sie vom Notar oder von der Notarin ein öffentliches Testament erstellen. Dieses wird gemäss Ihren Wünschen erfasst und im Beisein von zwei Zeugen unterschrieben.

6. Willensvollstrecker/-in einsetzen
Bestimmen Sie eine vertrauensvolle Person aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis oder eine juristische Fachperson als Willensvollstrecker/-in. Teilen Sie dieser Person mit, dass Sie ein Testament verfasst haben, was zum Nachlass gehört und wo wichtige Dokumente zu finden sind. Ergänzen Sie Ihr Testament um diese Formulierung: «Ich setze Person XY als meine/-n Willensvollstrecker/-in ein.».

7. Testament hinterlegen
Teilen Sie Ihrem Umfeld mit, wo Sie Ihr Original-Testament aufbewahren (z.B. beim Willensvollstrecker, auf der Gemeinde, bei Ihrem Notar bzw. Ihrer Notarin) und übergeben Sie einer Vertrauensperson eine Kopie in verschlossenem Couvert mit dem Hinweis, wo sich das Original befindet. Platzieren Sie zur Sicherheit in Ihrem Haushalt die Information, wo sich Ihr Testament befindet.

So sieht ein gültiges Testament aus Zeige mehr

Haben Sie alle Vorbereitungen abgeschlossen und entschieden, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll? Dann können Sie Ihr Testament erstellen. Es muss folgende Vorgaben erfüllen:

  • Schreiben Sie Ihr Testament persönlich und von Hand (Ausnahme: öffentliches Testament beim Notar bzw. bei der Notarin)
  • Überschreiben Sie das Dokument, wenn Sie möchten, mit einem aussagekräftigen Titel wie «Testament» oder «Mein letzter Wille»
  • Versehen Sie Ihr Testament mit Ort und genauem Datum
  • Erklären Sie all Ihre vorherigen letztwilligen Verfügungen für aufgehoben
  • Schreiben Sie einfach und verständlich
  • Unterschreiben Sie mit Ihrem Vor- und Nachnamen

Häufig gestellte Fragen Zeige mehr

Ich bin verheiratet. Gilt mein Testament für uns beide?
Nein. Ein Testament gilt nur für die Person, die es verfasst. Gemeinsam verfasste Testamente sind ungültig.
Für Ehepartner, die ihren Nachlass zusammen regeln möchten, ist ein öffentlich beglaubigter Erbvertrag eine Möglichkeit.

Ich bin nicht mit meinem Lebenspartner bzw. meiner Lebenspartnerin verheiratet. Erbt er/sie von Gesetzes wegen trotzdem?
Nein. Sie können aber Ihren Konkubinatspartner bzw. Ihre Konkubinatspartnerin – nach Verteilung der Pflichtteile an eventuell vorhandene Verwandte – innerhalb der verfügbaren Quote begünstigen.

Wie wichtig sind Erbschaften und Legate für die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS)?
Für die FVS sind Spenden und Zuwendungen aus Erbschaften sehr wichtig. Einige unserer wichtigsten Aktivitäten – wie säkulare Bildung oder Ritualbegleitung – werden durch Fonds aus Erbschaften erst ermöglicht.