Freidenkende lancieren Referendum gegen Kirchensteuerngesetz

Die Freidenkenden Nordwestschweiz und die Humanistischen Atheisten lancieren das Referendum gegen den basel-städtischen Grossratsbeschluss vom 14. November 2018, welcher das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat untergräbt. Neu soll die kantonale Steuerbehörde für die Erhebung und Bewirtschaftung der Mitgliederbeiträge von Kirchen verantwortlich sein – ein Schritt in die falsche Richtung. 

Kirche als Kasse

>Referendumsbogen als PDF<

Aufgrund einer Softwareanpassung können die Kirchen in Basel-Stadt das kantonale Steuersystem nicht mehr mitbenutzen. Eine individuelle Lösung würde sie angeblich teuer zu stehen kommen. Die Kirchen klopften deshalb beim Kanton an und baten diesen, das Inkasso künftig für sie zu übernehmen. Obwohl die Wirtschafts- und Abgabenkommission (WAK) des Grossen Rats viele Argumente gegen diese Bewirtschaftung der Daten durch die Steuerbehörde aufgelistet hat, da sie dem Prinzip  «Trennung von Staat und Kirche» widersprächen, stimmte das Ratsplenum am 14. November 2018 mit 76 zu 6 Stimmen bei 11 Enthaltungen zu.

Bereits ab Januar 2019 sollen die vier öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften, also die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche sowie die Israelitische Gemeinde dem Kanton die Aufgabe der Kirchensteuereintreibung übertragen können. Zwar müssen die Kirchen für die Dienstleistung bezahlen. Doch die Änderung des Steuergesetzes ist ein Schritt in die falsche Richtung und trägt der gesellschaftlichen Entwicklung hin zu einer zunehmenden Religionsferne keine Rechnung: In Basel-Stadt stellen die Konfessionsfreien mit praktisch der Hälfte der EinwohnerInnen die grösste Bevölkerungsgruppe dar. 

Die Gesetzesänderung höhlt die Trennung von Staat und Kirche noch mehr aus. Der Kanton gibt seine neutrale Rolle auf, indem er die vier öffentlich-rechtlichen anerkannten Kirchen weiter bevorteilt. Es gibt im Kanton Basel-Stadt aber auch noch weitere Religionsgemeinschaften. Ausserdem wird, wenn der Kanton die Kirchensteuern veranlagt und erhebt, auch der Datenschutz verletzt: Die weltanschauliche Zugehörigkeit wird künftig bei den kantonalen Steuerbehörden gespeichert. 

Die Freidenkenden Nordwestschweiz und die Humanistischen Atheisten lehnen die Gesetzesänderung klar ab. Stattdessen fordern sie: 

  • Neutralität des Staates gegenüber allen Weltanschauungsgemeinschaften
  • Keine staatliche Datenspeicherung über weltanschauliche Zugehörigkeit
  • Keine Bewirtschaftung der Kirchen-Daten durch die Berater der Steuerbehörde
  • Keine staatliche Kontrolle der Bezahlung von Kirchen-Mitgliederbeiträgen

Derzeit läuft die Unterschriftensammlung für das Referendum. Damit dieses zustande kommt, müssen bis zum 28. Dezember 2'000 gültige Unterschriften vorliegen. 


Wollen auch Sie unterschreiben oder Unterschriften sammeln? Hier können Sie den Unterschriftenbogen herunterladen. Bitte bis zum 19. Dezember 2018 einsenden an Freidenkende Nordwestschweiz, 4000 Basel. Auch teilweise ausgefüllte Bögen sind sehr willkommen, denn es eilt!