Kt. ZH: Datenschutz im Spital

Das Kantonsspital Winterthur hat wegen des Datenschutzes seine Informationspraxis geändert. Bis anhin meldete das Spital den reformierten und den katholischen Pfarrämtern automatisch, welche Kirchenmitglieder in Spitalbetten lagen. Neu kann ein Patient auf dem Anmeldeformular selber angeben, ob das Pfarramt der Wohngemeinde benachrichtigt werden soll oder nicht. Auch an anderen Zürcher Spitälern gibt es keine automatische Information mehr an die Pfarrämter. Das Uni-Spital Zürich informiert die Geistlichen nur, wenn Patienten dies ausdrücklich wollen. Hospitalisationen würden aber wegen des Datenschutzes und der Schweigepflicht nicht gemeldet, sagt eine Sprecherin. Im Limmattalspital wird auf dem Anmeldeformular vermerkt, ob Patienten den Pfarrer wollen oder nicht. Auch das Spital Wetzikon regelt die Information gleich wie das Kantonsspital Winterthur.

Tages-Anzeiger 8.8.2009

FVS begrüsst diese Praxisänderung Die FVS hat vor einem Jahr im Kanton Bern - mit Unterstützung des Datenschutzbeauftragten - erreicht, dass die Formulare der kantonalen Spitäler abgeändert wurden. Die Konfession wird nun als freiwillige Angabe auf dem Formular aufgeführt. Menschen, die hospitalisiert werden, können die Angabe ihrer Konfession auf den Aufnahmeformular verweigern und damit die Spitalseelsorge ablehnen.

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