"Angekündigte Bücherverbrennung hat religiöse Gefühle verletzt"

Ein Berner Einzelrichter hat am Dienstag zwei Inder und einen Schweizer vom Vorwurf der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit freigesprochen. Letztlich hätten im vergangenen November auf dem Bundesplatz keine Bücher gebrannt und es sei bei der blossen Ankündigung geblieben. Eine solche sei nicht strafbar, kam der Richter zum Schluss.

Allerdings war der Berner Einzelrichter durchaus der Ansicht, dass die drei die Grenzen der persönlichen Freiheit mit ihrer Ankündigung überschritten und Mitmenschen in ihren religiösen Gefühlen verletzt hatten. Darum auferlegte er ihnen, trotz Freispruchs, die Hälfte der Verfahrenskosten.

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