Bischofskonferenz und Spitalseelsorger verteidigen die Kirchensteuern

20 Minuten Die Schweizer Bischofskonferenz würdigt die staatskirchenrechtlichen Organisationen - die Kantonalkirchen und Kirchgemeinden - und bestätigt ihr Recht, Steuern einzuziehen. Vor allem aus dem Bistum Chur gab es wiederholt kritische Stimmen, die das Staatskirchenrecht in Frage stellten. «Die bestehenden staatskirchenrechtlichen Organisationen, denen in den meisten Kantonen das Recht zukommt, Kirchensteuern zu erheben, sind Ausdruck des wertvollen Engagements der Gläubigen für die Katholische Kirche», teilte die Bischofskonferenz am Mittwoch mit. Die Konferenz hielt ihre 291. ordentliche Versammlung im solothurnischen Mariastein ab.

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Spitalseelsorge finanziert sich über die Kirchensteuer

Die katholischen Spitalseelsorger im Kanton Zürich betonen in einem Offenen Brief an den Churer Bischof Vitus Huonder die Bedeutung von Kirchensteuern. Die seelsorgerliche Betreuung von Kranken und Sterbenden sei eine zentrale Aufgabe der Kirche und für viele Gläubige von grosser Bedeutung. Finanziert wird sie – wie andere Spezialseelsorgen – über die Kirchensteuer. Mit deren Abschaffung wäre ihre Existenz gefährdet. Damit könnte die Kirche «ihre ethischen Anliegen nicht mehr in die Welt der Spitäler und Kliniken einbringen».

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